1001/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschluß einer Versicherung für den Schutz von Blut - und Plasmaspendern
Zwischen Juli 1986 und Juni 1987 haben sich insgesamt 211 Blutplasma - Spender mit
Hepatitis C infiziert. Erst jetzt, 13 Jahre später, konnte eine Abfindung durch die
Betreiberfirma des Plasmazentrums erreicht werden.
Viele der damals Infizierten können aber wegen des Zeitablaufs nicht mehr verständigt
werden, da ihre Adressen nicht mehr bekannt sind.
Obwohl sich die technischen Bedingungen bei der Blut - und Plasmaspende in der
Zwischenzeit sehr verbessert haben, ist es durchaus möglich, daß wieder derartige
Zwischenfälle, möglicherweise mit bisher unbekannten Viren, passieren.
Auch das Hepatitis C - Virus war damals noch unbekannt.
Eine praktikable Lösung zur Schaffung eines umfassenden Spenderschutzes wäre die
Verpflichung zum Abschluß einer Versicherung für den Spender für den Fall einer beim
Spenden von Blut oder Blutbestandteilen erworbenen Infektion.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine
gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die es den Betreibern von Blutspendeeinrichtungen
vorschreibt, für den Fall einer beim Spenden von Blut oder Blutbestandteilen erworbenen
Infektion oder eines anderen kausalen Gesundheitsschadens, für die Spender eine
Versicherung abzuschließen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.