1001/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschluß einer Versicherung für den Schutz von Blut - und Plasmaspendern

 

Zwischen Juli 1986 und Juni 1987 haben sich insgesamt 211 Blutplasma - Spender mit

Hepatitis C infiziert. Erst jetzt, 13 Jahre später, konnte eine Abfindung durch die

Betreiberfirma des Plasmazentrums erreicht werden.

 

Viele der damals Infizierten können aber wegen des Zeitablaufs nicht mehr verständigt

werden, da ihre Adressen nicht mehr bekannt sind.

Obwohl sich die technischen Bedingungen bei der Blut - und Plasmaspende in der

Zwischenzeit sehr verbessert haben, ist es durchaus möglich, daß wieder derartige

Zwischenfälle, möglicherweise mit bisher unbekannten Viren, passieren.

Auch das Hepatitis C - Virus war damals noch unbekannt.

Eine praktikable Lösung zur Schaffung eines umfassenden Spenderschutzes wäre die

Verpflichung zum Abschluß einer Versicherung für den Spender für den Fall einer beim

Spenden von Blut oder Blutbestandteilen erworbenen Infektion.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine

gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die es den Betreibern von Blutspendeeinrichtungen

vorschreibt, für den Fall einer beim Spenden von Blut oder Blutbestandteilen erworbenen

Infektion oder eines anderen kausalen Gesundheitsschadens, für die Spender eine

Versicherung abzuschließen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.