1003/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter ,Martina Gredler, Partner

und Partnerinnen

 

betreffend Verabreichung von Mifegyne durch niedergelassene Fachärztinnen

und Fachärzte

 

Aufklärung ist das beste Mittel, eine nicht erwünschte Schwangerschaft zu verhindern. Wenn

Frauen aber durch eine ungewollte Schwangerschaft in eine ausweglose Situation kommen,

sollen sie leichter Zugang zu den vom Gesetz her erlaubten Möglichkeiten haben. Mifegyne

ist - neben dem chirurgischen Eingriff - ein weiterer, noch dazu risikoärmerer Weg.

 

Sobald das Gesundheitsministerium über die Zulassung von Mifegyne entschieden hat, soll

sichergestellt werden, daß eine Verabreichung auch durch niedergelassene Fachärztinnen und

Fachärzte erfolgen kann. Denn in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Tirol, werden

an Kliniken, außer in medizinischen Notfällen, prinzipiell keine Abtreibungen durchgeführt.

Falls sich die Zulassung von Mifegyne nur auf Kliniken beschränken sollte, würde dies für die

Tiroler Frauen, die sich in Notlagen befinden, nicht viel verändern. Darüber hinaus würde das

auch eine Mißachtung der Kompetenz der frei praktizierenden Frauenärztinnen und

Frauenärzte bedeuten. Es muß für Frauen insbesondere auch in Tirol sichergestellt werden,

daß sie, wenn sie sich durch eine ungewollte Schwangerschaft in einer ausweglosen Situation

befinden, auch tatsächlich Hilfe bekommen können und daß ihnen mehr Möglichkeiten als bis

her offen stehen.

 

Eine Abtreibung kann selbstverständlich nicht als Mittel zur Geburtenkontrolle angesehen

werden. Aber wenn eine Frau keinen anderen Ausweg sieht, soll sie auch leichter Zugang zu

diesem gesetzlich möglichen Weg haben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß durch eine

restriktive Gesetzeslage Schwangerschaftsabbrüche keinesfalls verhindert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert zu veranlassen,

daß bei der Zulassung von Mifegyne eine Verabreichung nicht nur in Kliniken sondern auch

durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen kann. “

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.