1011/A(E) XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kurt Eder, Doris Bures
und Genossen
betreffend Senkung der lmmobilienmaklerprovisionen in der
lmmobilienmaklerverordnung
Laut Untersuchung der Arbeiterkammer und des Wirtschaftsförderungsinstitutes der
Handelskammer liegen die Immobilienmaklerprovisionen, die die Mieter und Käufer
in Österreich zahlen müssen, weit über dem EU - üblichen Niveau. Während etwa in
Deutschland die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze der Maklerprovision bei
Mietwohnungen mit zwei Nettomonatsmieten (Nettohauptmiete ohne
Hausbetriebskosten und Umsatzsteuer) begrenzt ist, ist der Höchstsatz für den
Mieter in Österreich mit drei Bruttomonatsmieten begrenzt. Da die Mieten in
vergleichbaren Kategorien im Schnitt bereits ähnlich hoch wie in Deutschland sind,
müssen Wohnungssuchende in Österreich etwa das Doppelte der Provisionen wie in
Deutschland zahlen.
Um Wohnungssuchende in Österreich zu entlasten, sollte daher die Höchstprovision,
die vom Mieter verlangt werden darf, umgehend auf maximal zwei
Nettomonatsmieten gesenkt werden. Bei allen befristeten Mietverträgen soll die
Maklerprovision, die vom Mieter verlangt werden darf, höchstens eine
Nettomonatsmiete betragen. Weiters ist auch der Provisionshöchstsatz beim Kauf
von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu senken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e s s u n g s a n t r a g:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, möglichst rasch
die Verordnung über Standes - und Ausübungsregeln für Immobilienmakler derart zu
ändern, daß die Höchstprovision, die vom Mieter verlangt werden darf, bei
unbefristeten Verträgen maximal zwei Nettomonatsmieten und bei befristeten
Verträgen maximal eine Nettomonatsmiete betragen darf. Der Provisionshöchstsatz
bei Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen soll von 3 % auf 2 % des
Kaufpreises gesenkt werden.
Zuweisungsvorschlag: Bautenausschuß