1011/A(E) XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kurt Eder, Doris Bures

und Genossen

betreffend Senkung der lmmobilienmaklerprovisionen in der

lmmobilienmaklerverordnung

 

 

Laut Untersuchung der Arbeiterkammer und des Wirtschaftsförderungsinstitutes der

Handelskammer liegen die Immobilienmaklerprovisionen, die die Mieter und Käufer

in Österreich zahlen müssen, weit über dem EU - üblichen Niveau. Während etwa in

Deutschland die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze der Maklerprovision bei

Mietwohnungen mit zwei Nettomonatsmieten (Nettohauptmiete ohne

Hausbetriebskosten und Umsatzsteuer) begrenzt ist, ist der Höchstsatz für den

Mieter in Österreich mit drei Bruttomonatsmieten begrenzt. Da die Mieten in

vergleichbaren Kategorien im Schnitt bereits ähnlich hoch wie in Deutschland sind,

müssen Wohnungssuchende in Österreich etwa das Doppelte der Provisionen wie in

Deutschland zahlen.

 

Um Wohnungssuchende in Österreich zu entlasten, sollte daher die Höchstprovision,

die vom Mieter verlangt werden darf, umgehend auf maximal zwei

Nettomonatsmieten gesenkt werden. Bei allen befristeten Mietverträgen soll die

Maklerprovision, die vom Mieter verlangt werden darf, höchstens eine

Nettomonatsmiete betragen. Weiters ist auch der Provisionshöchstsatz beim Kauf

von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu senken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

E n t s c h l i e s s u n g s a n t r a g:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, möglichst rasch

die Verordnung über Standes - und Ausübungsregeln für Immobilienmakler derart zu

ändern, daß die Höchstprovision, die vom Mieter verlangt werden darf, bei

unbefristeten Verträgen maximal zwei Nettomonatsmieten und bei befristeten

Verträgen maximal eine Nettomonatsmiete betragen darf. Der Provisionshöchstsatz

bei Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen soll von 3 % auf 2 % des

Kaufpreises gesenkt werden.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Bautenausschuß