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des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993

geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 697/1993 wird wie folgt geändert:

 

§ 26 Abs 1 wird erweitert um Z 6:

 

"6. je ein/e Vertreter/in der Österreichischen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz und

des Ökobüros."

 

 

Begründung

 

Auf Basis des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G wird beim Bundesministerium

ein Umweltrat eingerichtet. Der Umweltrat hat die Aufgabe, in Fragen der Umwelt-

verträglichkeitsprüfung sowohl kontrollierend als auch beratend zu wirken.

 

Derzeit haben neben den im Hauptausschuß des Nationalrats vertretenen politischen

Parteien die Gemeinden, die Städte, die Länder, die Bundesministerin für Umwelt, der

Bundeskanzler wie auch die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, die

Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Arbeiterkammertag und der ÖGB das

Recht, Vertreter in den Umweltrat zu entsenden.

 

lm Sinne einer verbesserten Bürgerbeteiligung soll mit diesem Antrag auch privaten

Organisationen, deren erklärtes Anliegen der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen

ist, das Recht auf Kontrolle zugestanden werden. Dadurch würde auch das Fachwissen der

in Österreich vertretenen Umweltorganisationen für den Umweltrat als beratendes Organ

genutzt werden.

 

 

ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung

dem Umweltausschuß zuzuweisen.