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des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 697/1993 wird wie folgt geändert:
§ 26 Abs 1 wird erweitert um Z 6:
"6. je ein/e Vertreter/in der Österreichischen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz und
des Ökobüros."
Begründung
Auf Basis des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G wird beim Bundesministerium
ein Umweltrat eingerichtet. Der Umweltrat hat die Aufgabe, in Fragen der Umwelt-
verträglichkeitsprüfung sowohl kontrollierend als auch beratend zu wirken.
Derzeit haben neben den im Hauptausschuß des Nationalrats vertretenen politischen
Parteien die Gemeinden, die Städte, die Länder, die Bundesministerin für Umwelt, der
Bundeskanzler wie auch die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, die
Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Arbeiterkammertag und der ÖGB das
Recht, Vertreter in den Umweltrat zu entsenden.
lm Sinne einer verbesserten Bürgerbeteiligung soll mit diesem Antrag auch privaten
Organisationen, deren erklärtes Anliegen der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen
ist, das Recht auf Kontrolle zugestanden werden. Dadurch würde auch das Fachwissen der
in Österreich vertretenen Umweltorganisationen für den Umweltrat als beratendes Organ
genutzt werden.
ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung
dem Umweltausschuß zuzuweisen.