1023/A XX.GP

 

Antrag

 

 

 

der Abgeordneten Dr.Volker Kier, Mag. Terezija Stoisits

und weiterer Abgeordneter

mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für

die Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr.432/1995 idgF geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer

des Nationalsozialismus, BGBl. Nr.432/1995 idgF wird wie folgt geändert:

 

1. Im § 2a wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

 

„(3) Der Nationalfonds kann von jedem Rechtsträger Zuwendungen zu Unterstützung

von Projekten gem. Abs. 2 und zur Gewährung von Leistungen an die Opfer der

nationalsozialistischen Verfolgung entgegennehmen und zu diesem Zweck Verträge

abschließen, in denen insbesondere die Art der Leistungen und Projekte zu regeln

sind.“

 

2. Aus dem bisherigen Abs. 3 wird Abs. 4“

 

 

Begründung

 

Der Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus hat

sich in der Praxis bei der Umsetzung der ihm vom Gesetz übertragenen Aufgaben

hervorragend bewährt. Vor diesem Hintergrund verfestigt sich die Überzeugung der

antragstellenden Abgeordneten, daß der Fonds auch bestens geeignet wäre, seine

Expertise und sein Ansehen in den Dienst einer Gesamtlösung der sogenannten

Zwangsarbeiterfrage zu stellen.


 

Durch die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds

der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus könnten auch

betroffene Unternehmen Mittel bereitstellen, deren Auszahlung an die Opfer dann

vom Fonds abgewickelt werden könnte.

 

Aus Sicht der AntragstellerInnen präsentiert sich die vorgeschlagene Regelung als

praxisgerechte Lösung des Problems. Die Beschlußfassung im Nationalrat und

Umsetzung in der Realität hat aber, insbesondere auch vor dem Hintergrund des

hohen Alters der betroffenen Personen, ohne Verzug zu erfolgen.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß

zuzuweisen.