1023/A XX.GP
der Abgeordneten Dr.Volker Kier, Mag. Terezija Stoisits
und weiterer Abgeordneter
mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für
die Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr.432/1995 idgF geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer
des Nationalsozialismus, BGBl. Nr.432/1995 idgF wird wie folgt geändert:
1. Im § 2a wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Der Nationalfonds kann von jedem Rechtsträger Zuwendungen zu Unterstützung
von Projekten gem. Abs. 2 und zur Gewährung von Leistungen an die Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung entgegennehmen und zu diesem Zweck Verträge
abschließen, in denen insbesondere die Art der Leistungen und Projekte zu regeln
sind.“
2. Aus dem bisherigen Abs. 3 wird Abs. 4“
Der Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus hat
sich in der Praxis bei der Umsetzung der ihm vom Gesetz übertragenen Aufgaben
hervorragend bewährt. Vor diesem Hintergrund verfestigt sich die Überzeugung der
antragstellenden Abgeordneten, daß der Fonds auch bestens geeignet wäre, seine
Expertise und sein Ansehen in den Dienst einer Gesamtlösung der sogenannten
Zwangsarbeiterfrage zu stellen.
Durch die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds
der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus könnten auch
betroffene Unternehmen Mittel bereitstellen, deren Auszahlung an die Opfer dann
vom Fonds abgewickelt werden könnte.
Aus Sicht der AntragstellerInnen präsentiert sich die vorgeschlagene Regelung als
praxisgerechte Lösung des Problems. Die Beschlußfassung im Nationalrat und
Umsetzung in der Realität hat aber, insbesondere auch vor dem Hintergrund des
hohen Alters der betroffenen Personen, ohne Verzug zu erfolgen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß
zuzuweisen.