1034/A XX.GP
der Abgeordneten Lafer, Dr. Partik - Pablé, Jung
und Kollegen
betreffend restriktivere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperei
Laut Sicherheitsbericht hält der Zustrom zigtausender illegaler Migranten auch im Jahr
1997 ungebrochen an. So wurden 1997 bundesweit 1.741 Schlepper (1.408 Schlepper,
61 Organisatoren und 272 Beitragstäter) festgestellt (1996 waren es 1.282 Schlepper)
und insgesamt 11.432 Personen aufgegriffen, wovon 4.658 von Schleppern geführte
Personen und 6.774 sonstige Grenzgänger waren.
Dem jüngst vom Innenminister vorgelegten Staatsschutzbericht 1997 zufolge muß in
Hinblick auf die seit 1993 ständig anwachsende Anzahl illegaler Grenzübertritte mit der
Fortsetzung dieses Trends gerechnet werden. Ein Teil der im Zielland angelangten
Illegalen bildet wiederum Brückenköpfe für weitere Betätigungsfelder der
Vebrechersyndikate, wie Suchtgifthandel, Eigentumsdelikte, Kraftfahrzeugs -
verschiebungen, Prostitution, Schutzgelderpressung etc. Der Innenminister selbst
berichtete, daß sich Österreich von einem Durchzugsland zu einem Zielland entwickle.
Ein Drittel der Migranten gab Österreich bereits als bevorzugtes Zielland an (OTS 170,
7.10.1998).
Der Zeitschrift NEWS vom 15.10.1998 ist zu entnehmen, daß der Ansturm der Illegalen
mittlerweile so groß ist, daß die Grenzorgane durchschnittlich jede Stunde zwei
Geschleppte festnehmen. Macht allein in den vergangenen Monaten 13.102 illegale
Grenzgänger, von denen die meisten aus Jugoslawien (3.891) und Rumänien (3.538)
stammen. Das sind um 25% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der
Festnahmen von Menschenschmugglern hat sich mit 2.769 sogar verdoppelt. Die
Dunkelziffer ist enorm.
Dazu kommt die groteske Regelung nach dem Fremdengesetz, daß die Schlepperei erst
ab einer rechtswidrigen Ein- und Ausreise von mehr als fünf Personen oder im
Wiederholungsfall gerichtlich strafbar ist. Die Schlepper haben sich natürlich auf diese
Situation schon lange eingestellt und führen nun Schleppertransporte zunehmend mit
PKWs und Taxis durch, wie der STANDARD bereits
am 3.10.1997 berichtete. Der
Innenminister erklärte damals, daß die Behörden nunmehr gezielt darauf reagieren
würden. Wie die jüngsten Beispiele insbesondere an den westösterreichischen Grenzen
zeigen, war diese Ankündigung wieder einmal völlig wirkungslos, weil weder die
Strafandrohungen noch die geringfügigen Kontrollen die Schlepperorganisationen von
ihrer kriminellen Tätigkeit abhalten konnten.
Ganz im Gegenteil sind nach jüngsten Pressemeldungen 1998 um 50% mehr illegale
Einwanderer aufgegriffen worden als 1997. Entsprechend dieser Entwicklung wurden
1998 auch mehr Schlepper verhaftet (1.854 gegenüber 1.741 im Jahre 1997).
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Nationalräte folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen.
“Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,
1. bis zum 15. April 1999 einen Entwurf zum Fremdengesetz vorzulegen, sodaß der
Tatbestand der Schlepperei (Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines
Fremden) immer eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, der in jedem Fall ein
erhöhtes Strafausmaß für gewerbsmäßige Begehung und den Wiederholungsfall
vorsieht und
2. die Kontrollen gegen illegale Einwanderung und Schlepperei an Österreichs Grenzen
zu verstärken.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten
beantragt.