1034/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Lafer, Dr. Partik - Pablé, Jung

und Kollegen

betreffend restriktivere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperei

 

Laut Sicherheitsbericht hält der Zustrom zigtausender illegaler Migranten auch im Jahr

1997 ungebrochen an. So wurden 1997 bundesweit 1.741 Schlepper (1.408 Schlepper,

61 Organisatoren und 272 Beitragstäter) festgestellt (1996 waren es 1.282 Schlepper)

und insgesamt 11.432 Personen aufgegriffen, wovon 4.658 von Schleppern geführte

Personen und 6.774 sonstige Grenzgänger waren.

Dem jüngst vom Innenminister vorgelegten Staatsschutzbericht 1997 zufolge muß in

Hinblick auf die seit 1993 ständig anwachsende Anzahl illegaler Grenzübertritte mit der

Fortsetzung dieses Trends gerechnet werden. Ein Teil der im Zielland angelangten

Illegalen bildet wiederum Brückenköpfe für weitere Betätigungsfelder der

Vebrechersyndikate, wie Suchtgifthandel, Eigentumsdelikte, Kraftfahrzeugs -

verschiebungen, Prostitution, Schutzgelderpressung etc. Der Innenminister selbst

berichtete, daß sich Österreich von einem Durchzugsland zu einem Zielland entwickle.

Ein Drittel der Migranten gab Österreich bereits als bevorzugtes Zielland an (OTS 170,

7.10.1998).

 

Der Zeitschrift NEWS vom 15.10.1998 ist zu entnehmen, daß der Ansturm der Illegalen

mittlerweile so groß ist, daß die Grenzorgane durchschnittlich jede Stunde zwei

Geschleppte festnehmen. Macht allein in den vergangenen Monaten 13.102 illegale

Grenzgänger, von denen die meisten aus Jugoslawien (3.891) und Rumänien (3.538)

stammen. Das sind um 25% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der

Festnahmen von Menschenschmugglern hat sich mit 2.769 sogar verdoppelt. Die

Dunkelziffer ist enorm.

 

Dazu kommt die groteske Regelung nach dem Fremdengesetz, daß die Schlepperei erst

ab einer rechtswidrigen Ein- und Ausreise von mehr als fünf Personen oder im

Wiederholungsfall gerichtlich strafbar ist. Die Schlepper haben sich natürlich auf diese

Situation schon lange eingestellt und führen nun Schleppertransporte zunehmend mit

PKWs und Taxis durch, wie der STANDARD bereits am 3.10.1997 berichtete. Der

Innenminister erklärte damals, daß die Behörden nunmehr gezielt darauf reagieren

würden. Wie die jüngsten Beispiele insbesondere an den westösterreichischen Grenzen

zeigen, war diese Ankündigung wieder einmal völlig wirkungslos, weil weder die

Strafandrohungen noch die geringfügigen Kontrollen die Schlepperorganisationen von

ihrer kriminellen Tätigkeit abhalten konnten.

Ganz im Gegenteil sind nach jüngsten Pressemeldungen 1998 um 50% mehr illegale

Einwanderer aufgegriffen worden als 1997. Entsprechend dieser Entwicklung wurden

1998 auch mehr Schlepper verhaftet (1.854 gegenüber 1.741 im Jahre 1997).

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Nationalräte folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen.

“Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

1.   bis zum 15. April 1999 einen Entwurf zum Fremdengesetz vorzulegen, sodaß der

      Tatbestand der Schlepperei (Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines

      Fremden) immer eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, der in jedem Fall ein

      erhöhtes Strafausmaß für gewerbsmäßige Begehung und den Wiederholungsfall

      vorsieht und

2.   die Kontrollen gegen illegale Einwanderung und Schlepperei an Österreichs Grenzen

      zu verstärken.”

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere Angelegenheiten

beantragt.