1041/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

 

Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und

weiterhin im Ansteigen begriffen. Im Jahresdurchschnitt 1997 waren beim AMS in ganz

Österreich 37.500 behinderte Menschen als arbeitslos gemeldet.

In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte

behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für

Menschen mit Handicap reserviert.

Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe

von derzeit rund S 2.000,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von

behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der

Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird,

sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu

geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine

Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach

§ 9 (2) für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen

Betrieb übliches Durchschnitts - Bruttogehalt, incl. aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.