1041/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und
weiterhin im Ansteigen begriffen. Im Jahresdurchschnitt 1997 waren beim AMS in ganz
Österreich 37.500 behinderte Menschen als arbeitslos gemeldet.
In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte
behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für
Menschen mit Handicap reserviert.
Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe
von derzeit rund S 2.000,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von
behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der
Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird,
sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu
geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine
Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach
§ 9 (2) für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen
Betrieb übliches Durchschnitts - Bruttogehalt, incl. aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.