1042/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbot der Freikaufsmöglichkeit für Bund, Länder und Gemeinden von der
Behinderteneinstellungspflicht
Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und
weiterhin im Ansteigen begriffen. Im Jahresdurchschnitt 1997 waren beim AMS in ganz
Österreich 37.500 behinderte Menschen als arbeitslos gemeldet.
In Österreich sind Unternehmen, Ämter und Behörden sowie kommunale Einrichtungen
verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit
wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert.
Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe
von derzeit rund S 2.000,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von
behinderten Arbeitnehmern freikaufen.
Von dieser Regelung macht nicht nur die Privatwirtschaft reichlich Gebrauch. Auch Bund,
Länder und Gemeinden als größte Dienstgeber des Landes gehen hier mit schlechtem
Beispiel voran. So waren mit Stand 1.10.1997 im Innenministerium von 1041 Planstellen
für Behinderte 634 nicht besetzt. Die Gemeinde Wien hatte 1996 ein Drittel der
Pflichtstellen nicht besetzt und zahlte 18 Millionen Schilling an Ausgleichstaxe.
Dies sind nur 2 Beispiele von vielen.
Der Staat als Dienstgeber sollte aber mit gutem Beispiel vorangehen. Daher fordern wir,
daß sich Bund, Länder, Gemeinden sowie Gebietskörperschaften nicht länger mittels
Ausgleichstaxe von ihrer Einstellungspflicht befreien können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine
Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der Bund, Länder,
Gemeinden sowie Gebietskörperschaften von der Freikaufsmöglichkeit von der
Behinderteneinstellungspflicht mittels Ausgleichstaxe nach § 9 (2) ausgenommen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.