1046/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner
betreffend Menschenrechtslage in China
Der Staatsbesuch des Staats - und Parteichefs Jiang Zemin in Österreich vom 28. bis
30. März 1999 gibt Anlaß, die nach wie vor katastrophale Lage der Menschenrechte
in der Volksrepublik China zu thematisieren. China hat zwar eine bemerkenswerte
wirtschaftliche Öffnung und einen Modernisierungsschub eingeleitet, ohne
gleichzeitig entsprechende Reformen in den Bereichen Demokratie und
Menschenrechte durchzuführen. Aus diesem Grund sind in Zusammenhang mit der
Herstellung von Kontakten zu sinnvollen wirtschaftlichen Kooperationen immer auch
mit Nachdruck die notwendigen Änderungen in China anzusprechen. Gegebenfalls
muß der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit Fortschritten bei den
Menschenrechten gekoppelt werden.
Der zwischen der Europäischen Union und China eingerichtete institutionalisierte
,,Menschenrechtsdialog‘ ist zu begrüßen, da auf diese Weise konstruktiv zu einer
Verbesserung der Situation beigetragen werden kann. Er darf jedoch nicht zum
Selbstzweck werden und dazu führen, daß von Verurteilungen von
Menschenrechtsverletzungen Abstand genommen wird. Daher werden die
Verhandlungen um eine entsprechende Resolution bei der Tagung der UNO -
Kommission für Menschenrechte in Genf eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit
der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich sein.
Der Staatsbesuch des damaligen Regierungschefs Li Peng 1994 in Österreich war
leider ein Beispiel dafür, daß Österreich den Menschenrechten oft keine Priorität
einräumt, wenn sie konkret angesprochen werden müssen. Außer Betriebsbesuchen,
bei denen der Verantwortliche für das Massaker am Tienanmen - Platz in Peking von
der jeweiligen Belegschaft gefeiert werden mußte, ist eigentlich nur in Erinnerung,
daß jegliche Kundgebungen zur Einhaltung der Menschenrechte in China von den
Sicherheitsbehörden untersagt wurden.
Damit während des Besuchs Jiang Zemins und auch in Zukunft Österreich eine
mutigere Haltung zur Frage der Menschenrechte in China einnimmt, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten möge bei jeder sich bietenden Gelegenheit, jedenfalls
aber während des Staatsbesuches von Staatspräsident Jiang Zemin in Österreich
auf eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China
drängen.
Folgende
Themenbereiche sind mit besonderem Nachdruck zu vertreten:
- Die Zulassung völliger Meinungs - , Informations - , Versammlungs - und
Religionsfreiheit in der VR China
- Die Freilassung aller politischen und Gewissensgefangenen in China
insbesondere der Vertreter neu gegründeter politischer Parteien wie Wang Youcai
und tibetischer Aktivisten wie Ngawang Choephel sowie ein sofortiger Stopp von
Mißhandlungen und Folter in Gefängnissen, wie sie von unabhängigen
Menschenrechtsorganisationen nachgewiesen wurden
- Verhandlungen über politische und kulturelle Autonomie aller Minderheiten in der
VR China, insbesondere der tibetischen Minderheit
- Die rasche Ratifizierung der von der VR China unterzeichneten UNO -
Menschenrechtspakte, die vom chinesischen Nationalen Volkskongreß verzögert
wird
- Die Verhinderung des geplanten Vetos der VR China im UN - Sicherheitsrat gegen
UNO - Pläne zur Errichtung eines internationalen Tribunals gegen die Anführer der
Roten Khmer in Kambodscha wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Die Einbringung einer Resolution zur Lage der Menschenrechte in China bei der
Jahrestagung der UNO - Kommission für Menschenrechte in Genf durch die
Europäische Union
Während des Besuches des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin dürfen
angemeldete friedliche Kundgebungen und Demonstrationen von
Nichtregierungsorganisationen zur politischen Lage in China nicht untersagt werden."
In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen