1046/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner

 

betreffend Menschenrechtslage in China

 

Der Staatsbesuch des Staats - und Parteichefs Jiang Zemin in Österreich vom 28. bis

30. März 1999 gibt Anlaß, die nach wie vor katastrophale Lage der Menschenrechte

in der Volksrepublik China zu thematisieren. China hat zwar eine bemerkenswerte

wirtschaftliche Öffnung und einen Modernisierungsschub eingeleitet, ohne

gleichzeitig entsprechende Reformen in den Bereichen Demokratie und

Menschenrechte durchzuführen. Aus diesem Grund sind in Zusammenhang mit der

Herstellung von Kontakten zu sinnvollen wirtschaftlichen Kooperationen immer auch

mit Nachdruck die notwendigen Änderungen in China anzusprechen. Gegebenfalls

muß der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit Fortschritten bei den

Menschenrechten gekoppelt werden.

 

Der zwischen der Europäischen Union und China eingerichtete institutionalisierte

,,Menschenrechtsdialog‘ ist zu begrüßen, da auf diese Weise konstruktiv zu einer

Verbesserung der Situation beigetragen werden kann. Er darf jedoch nicht zum

Selbstzweck werden und dazu führen, daß von Verurteilungen von

Menschenrechtsverletzungen Abstand genommen wird. Daher werden die

Verhandlungen um eine entsprechende Resolution bei der Tagung der UNO -

Kommission für Menschenrechte in Genf eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit

der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich sein.

 

Der Staatsbesuch des damaligen Regierungschefs Li Peng 1994 in Österreich war

leider ein Beispiel dafür, daß Österreich den Menschenrechten oft keine Priorität

einräumt, wenn sie konkret angesprochen werden müssen. Außer Betriebsbesuchen,

bei denen der Verantwortliche für das Massaker am Tienanmen - Platz in Peking von

der jeweiligen Belegschaft gefeiert werden mußte, ist eigentlich nur in Erinnerung,

daß jegliche Kundgebungen zur Einhaltung der Menschenrechte in China von den

Sicherheitsbehörden untersagt wurden.

 

Damit während des Besuchs Jiang Zemins und auch in Zukunft Österreich eine

mutigere Haltung zur Frage der Menschenrechte in China einnimmt, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten möge bei jeder sich bietenden Gelegenheit, jedenfalls

aber während des Staatsbesuches von Staatspräsident Jiang Zemin in Österreich

auf eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China

drängen.

Folgende Themenbereiche sind mit besonderem Nachdruck zu vertreten:

-  Die Zulassung völliger Meinungs - , Informations - , Versammlungs - und

   Religionsfreiheit in der VR China

 

-  Die Freilassung aller politischen und Gewissensgefangenen in China

   insbesondere der Vertreter neu gegründeter politischer Parteien wie Wang Youcai

   und tibetischer Aktivisten wie Ngawang Choephel sowie ein sofortiger Stopp von

   Mißhandlungen und Folter in Gefängnissen, wie sie von unabhängigen

   Menschenrechtsorganisationen nachgewiesen wurden

 

-  Verhandlungen über politische und kulturelle Autonomie aller Minderheiten in der

   VR China, insbesondere der tibetischen Minderheit

 

-  Die rasche Ratifizierung der von der VR China unterzeichneten UNO -

   Menschenrechtspakte, die vom chinesischen Nationalen Volkskongreß verzögert

   wird

 

-  Die Verhinderung des geplanten Vetos der VR China im UN - Sicherheitsrat gegen

   UNO - Pläne zur Errichtung eines internationalen Tribunals gegen die Anführer der

   Roten Khmer in Kambodscha wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

 

-  Die Einbringung einer Resolution zur Lage der Menschenrechte in China bei der

   Jahrestagung der UNO - Kommission für Menschenrechte in Genf durch die

   Europäische Union

 

Während des Besuches des chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin dürfen

angemeldete friedliche Kundgebungen und Demonstrationen von

Nichtregierungsorganisationen zur politischen Lage in China nicht untersagt werden."

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen