1049/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dr. Harald Ofner

betreffend finanzielle Entlastung der Betriebe bei Firmenbucheingaben und Publikationen

im Interesse der Öffentlichkeit

 

Derzeit müssen Unternehmen unterschiedslos für alle Firmenbucheingaben sowie für die

dazugehörigen Veröffentlichungen die entsprechenden Gerichtsgebühren und Veröffent -

lichungskosten tragen, unabhängig davon, ob die Eintragung in ihrem eigenen Interesse

liegt oder sie - wie etwa bei der Veröffentlichung der Bilanz - im Interesse der Öffentlich -

keit zu gewissen Publikationen gezwungen sind. Die Antragsteller sind der Meinung, daß

zusätzlich zu den Bestrebungen des Justizressorts auch ein grundsätzliches Umdenken bei

der Verteilung der Kosten für Firmenbucheingaben und Veröffentlichungen, die im Inter -

esse des Gläubigerschutzes und der Information der Öffentlichkeit den Firmen auferlegt

sind, erforderlich ist. Diese Kosten sollten künftig aus dem Amtsmitteln des Justizressorts

getragen und - soweit dies unter Einbeziehung der Bemühungen des Justizministeriums

um kostengünstigere Publikationswege erforderlich ist - die Abfragekosten aus dem Fir -

menbuch zum Ausgleich so gestaltet werden, daß keine Mehrbelastung des Justizbudgets

entsteht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf

zuzuleiten, der sicherstellt, daß für alle Firmenbucheingaben und Veröffentlichungen, die

mehr im Interesse der Öffentlichkeit als der jeweiligen Firma gelegen sind von den be -

troffenen Firmen weder Gebühren noch Veröffentlichungskosten getragen werden müs -

sen. Durch die Ausnützung aller schon derzeit erwogenen Einsparungsmöglichkeiten,

aber bei Bedarf auch durch eine entsprechende Anhebung der Abfragekosten aus dem

Firmenbuch soll die Kostenneutralität diese Maßnahme für das Justizbudget sichergestellt

werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.