1050/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes

 

Am 9. Juli 1997 wurde vom Nationalrat einstimmig folgender Zusatz zum Art. 7 B - VC

verabschiedet:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,

Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und

nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

In der Folge wurde der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt beauftragt, eine

Arbeitsgruppe einzurichten, um die Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung auf

potentielle Benachteiligungen von behinderten Menschen zu durchforsten.

Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung

der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen“ statt.

Um die Aufgabenstellung adäquat bewältigen zu können, wurden folgende nach

Themengebieten gegliederte Unterarbeitsgruppen eingerichtet:

- Rechtsschutz

- Berufsausbildung, Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Altersvorsorge, Gesundheit

- Bildung, Erziehung, Kultur

- Mobilität, Verkehr, Wohnen, Bauen, Freizeit, Kommunikation

Am 17. Februar wurde der Abschlußbericht vorgelegt, welcher auf 121 Seiten ohne

Anspruch auf Vollständigkeit (Ländergesetze sind z.B. nicht berücksichtigt!) eine Fülle von

Behindertenbenachteiligungen in der österreichischen Rechtsordnung aufzeigt.

Dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe macht deutlich, daß zur Beseitigung der unzähligen

Benachteiligungen die Schaffung eines bundeseinheitlichen Behinderten -

gleichstellungsgesetzes (Antidiskriminierungsgesetz) unumgänglich ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.1999 einen Entwurf für

ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.