1050/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes
Am 9. Juli 1997 wurde vom Nationalrat einstimmig folgender Zusatz zum Art. 7 B - VC
verabschiedet:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
In der Folge wurde der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt beauftragt, eine
Arbeitsgruppe einzurichten, um die Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung auf
potentielle Benachteiligungen von behinderten Menschen zu durchforsten.
Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung
der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen“ statt.
Um die Aufgabenstellung adäquat bewältigen zu können, wurden folgende nach
Themengebieten gegliederte Unterarbeitsgruppen eingerichtet:
- Rechtsschutz
- Berufsausbildung, Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Altersvorsorge, Gesundheit
- Bildung, Erziehung, Kultur
- Mobilität, Verkehr, Wohnen, Bauen, Freizeit, Kommunikation
Am 17. Februar wurde der Abschlußbericht vorgelegt, welcher auf 121 Seiten ohne
Anspruch auf Vollständigkeit (Ländergesetze sind z.B. nicht berücksichtigt!) eine Fülle von
Behindertenbenachteiligungen in der österreichischen Rechtsordnung aufzeigt.
Dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe macht deutlich, daß zur Beseitigung der unzähligen
Benachteiligungen die Schaffung eines bundeseinheitlichen Behinderten -
gleichstellungsgesetzes (Antidiskriminierungsgesetz) unumgänglich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.1999 einen Entwurf für
ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.