1060/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten MMag.Dr. Madeleine Petrovic, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität und der Wiederaufnahme einer

aktiven Neutralitätspolitik

 

 

 

 

 

 

 

Die Angriffe der NATO gegen Jugoslawien haben - trotz gigantischen Mitteleinsatzes -

keines der vorgegebenen Kriegsziele erreicht Die Vertreibung der Kosovo - Albaner geht

noch brutaler und schneller voran als vor Kriegsausbruch.

 

Eine Rückkehr zum Verhandlungstisch ist weiter entfernt denn je.

 

Milosevic und andere nationalistische Kräfte wurden innerhalb Jugoslawiens eher noch

gestärkt.

 

Gleichzeitig wurde die UNO desavouiert und Rußland ein weiteres Mal aus der

europäischen Sicherheitspolitik hinausgedrängt.

 

Erneut beweist sich, dass militärische Maßnahmen zur Konfliktlösung ungeeignet sind.

 

Demgegenüber ist es einem kleinen Land wie Österreich in den 70er und Anfang der

80er Jahre gelungen, mittels einer aktiven Neutralitätspolitik maßgeblich zur friedlichen

Beilegung internationaler Konflikte beizutragen. Eine derartige aktive Neutralitätspolitik

ist alles andere als überholt, da die Zahl internationaler Konflikte in den letzten Jahren

eher noch zugenommen hat. Überholt erscheint demgegenüber ein Militärpakt wie die

NATO, der das militärische Feindbild - der Warschauer Pakt - abhanden gekommen ist

Nunmehr versucht die NATO mit aller Gewalt, die UNO als Ordnungsmacht

abzulösen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1. Auf Basis der immerwährenden Neutralität Österreichs und des Neutralitätsgesetzes

folgende Pflichten des Neutralen einzuhalten:

 

1. Keine Informationen, Erkenntnisse oder Berichte der Heeresdienste, die im

     Zusammenhang mit Krieg stehen, an andere Geheimdienste weiterzugeben, da

     dies die Pflicht der Enthaltsamkeit in Kriegen verletzen würde;

 

2. die Gebraucht -  und Leichtwaffen des Bundesheeres nicht am Weltwaffenmarkt

     abzusetzen, da damit die Gefahr verbunden ist, daß diese letzten Endes auf

     aktuellen Kriegs -  oder Bürgerkriegsschauplätzen auftauchen könnten;

 

3. die Überflüge mit Kriegsmaterial oder die Durchfuhr von Kriegsmaterial nach

     Südosteuropa zu unterbinden, da die akute Gefahr eines Einsatzes im Krieg in

     Jugoslawien und im Kosovo besteht;

 

4. falls Gefahr besteht, daß österreichische Soldaten, die an SFOR in Bosnien -

     Herzegowina oder an dem Hilfseinsatz in Albanien unter Nato - Führung beteiligt

     sind, aufgrund einer Ausweitung des Krieges nach Bosnien - Herzegowina oder

     nach Albanien in Kampfhandlungen verwickelt werden, diese sofort abzuziehen.

 

5. Keine Rekrutierungen der UCK oder der Bundesarmee auf östereichischem

     Staatsgebiet zuzulassen.

 

II. Und im Geiste der immerwährenden Neutralität folgende außenpolitische Schritte zu

unternehmen:

 

1. Sofortige Aufnahme von umfassenden diplomatischen Bemühungen für die

     Aushandlung der Bedingungen eines Waffenstillstandes zwischen der Bundesarmee,

     der UCK und der Nato.

 

2. Die österreichische Botschaft in Belgrad zu öffnen.

 

3. Alle Vorbereitungen zu treffen eine UN -  bzw. OSZE - Mission für den Kosovo

     vorzubereiten.

 

4. Eine Südosteuropakonferenz für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft

     der gesamten Region vorzubereiten, und Wien als möglichen Austragungsort für

     eine solche Konferenz anzubieten;

 

5. Im Rahmen der Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen

     Außen -  und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union, müssen

       Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung aufgrund der Erfahrungen mit den Nato -

       Angriffen auf Jugoslawien an entsprechende UN - Mandate gebunden werden, bzw.

       die Position der Neutralen in der EU in diese Richtung akkordiert werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß

vorgeschlagen.