1060/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag.Dr. Madeleine Petrovic, Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität und der Wiederaufnahme einer
aktiven Neutralitätspolitik
Die Angriffe der NATO gegen Jugoslawien haben - trotz gigantischen Mitteleinsatzes -
keines der vorgegebenen Kriegsziele erreicht Die Vertreibung der Kosovo - Albaner geht
noch brutaler und schneller voran als vor Kriegsausbruch.
Eine Rückkehr zum Verhandlungstisch ist weiter entfernt denn je.
Milosevic und andere nationalistische Kräfte wurden innerhalb Jugoslawiens eher noch
gestärkt.
Gleichzeitig wurde die UNO desavouiert und Rußland ein weiteres Mal aus der
europäischen Sicherheitspolitik hinausgedrängt.
Erneut beweist sich, dass militärische Maßnahmen zur Konfliktlösung ungeeignet sind.
Demgegenüber ist es einem kleinen Land wie Österreich in den 70er und Anfang der
80er Jahre gelungen, mittels einer aktiven Neutralitätspolitik maßgeblich zur friedlichen
Beilegung internationaler Konflikte beizutragen. Eine derartige aktive Neutralitätspolitik
ist alles andere als überholt, da die Zahl internationaler Konflikte in den letzten Jahren
eher noch zugenommen hat. Überholt erscheint demgegenüber ein Militärpakt wie die
NATO, der das militärische Feindbild - der Warschauer Pakt - abhanden gekommen ist
Nunmehr versucht die NATO mit aller Gewalt, die UNO als Ordnungsmacht
abzulösen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. Auf Basis der immerwährenden Neutralität Österreichs und des Neutralitätsgesetzes
folgende Pflichten des Neutralen einzuhalten:
1. Keine Informationen, Erkenntnisse oder Berichte der Heeresdienste, die im
Zusammenhang mit Krieg stehen, an andere Geheimdienste weiterzugeben, da
dies die Pflicht der Enthaltsamkeit in Kriegen verletzen würde;
2. die Gebraucht - und Leichtwaffen des Bundesheeres nicht am Weltwaffenmarkt
abzusetzen, da damit die Gefahr verbunden ist, daß diese letzten Endes auf
aktuellen Kriegs - oder Bürgerkriegsschauplätzen auftauchen könnten;
3. die Überflüge mit Kriegsmaterial oder die Durchfuhr von Kriegsmaterial nach
Südosteuropa zu unterbinden, da die akute Gefahr eines Einsatzes im Krieg in
Jugoslawien und im Kosovo besteht;
4. falls Gefahr besteht, daß österreichische Soldaten, die an SFOR in Bosnien -
Herzegowina oder an dem Hilfseinsatz in Albanien unter Nato - Führung beteiligt
sind, aufgrund einer Ausweitung des Krieges nach Bosnien - Herzegowina oder
nach Albanien in Kampfhandlungen verwickelt werden, diese sofort abzuziehen.
5. Keine Rekrutierungen der UCK oder der Bundesarmee auf östereichischem
Staatsgebiet zuzulassen.
II. Und im Geiste der immerwährenden Neutralität folgende außenpolitische Schritte zu
unternehmen:
1. Sofortige Aufnahme von umfassenden diplomatischen Bemühungen für die
Aushandlung der Bedingungen eines Waffenstillstandes zwischen der Bundesarmee,
der UCK und der Nato.
2. Die österreichische Botschaft in Belgrad zu öffnen.
3. Alle Vorbereitungen zu treffen eine UN - bzw. OSZE - Mission für den Kosovo
vorzubereiten.
4. Eine Südosteuropakonferenz für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zukunft
der gesamten Region vorzubereiten, und Wien als möglichen Austragungsort für
eine solche Konferenz anzubieten;
5. Im Rahmen der Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union,
müssen
Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung aufgrund der Erfahrungen mit den Nato -
Angriffen auf Jugoslawien an entsprechende UN - Mandate gebunden werden, bzw.
die Position der Neutralen in der EU in diese Richtung akkordiert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß
vorgeschlagen.