1061/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger

und Kollegen

betreffend

die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Beseitigung von Einkommenskürzungen der Mieter

gemeinnütziger Wohnungen durch ungerechtfertigte, überhöhte Mieten infolge der

Verquickung von Politik - , Banken -  und Versicherungsinteressen im gemeinnützigen Wohnbau

 

 

Jeder vierte Österreicher und davon rund 400.000 Familien leben in Österreich in einer von

einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichteten bzw. verwalteten Wohnung. Der

Verwaltungsbestand der GBV beträgt rund 720.000 Wohnungen. Die Bilanzsumme der

Gemeinnützigen beläuft sich derzeit auf rund 311 Mrd öS bei einem jährlichen Bauvolumen

von etwa 36 Mrd öS. Die dafür erforderlichen Mittel kommen mit einem jährlichen Betrag von

derzeit 24,5 Mrd öS aus dem Bundesbudget. Diese Mittel werden durch Förderungsmittel der

Bundesländer sowie durch Darlehensrückflüsse aufgestockt, sodaß in Summe ein

durchschnittliches Fördervolumen für den Wohnbau von 34 Mrd öS pro Jahr zur Verfügung

steht.

 

Dieses Fördervolumen wird zu einem Großteil von derzeit 210 GBV verwaltet, wovon 108 auf

Genossenschaften und 102 auf Kapitalgesellschaften entfallen. Hauptmotiv für

Genossenschafter, sich an einer gemeinnützigen Baugenossenschaft zu beteiligen, ist nicht

nur der Nutzungsanspruch an einer geförderten Wohnung, sondern insbesondere auch die

Unabhängigkeit von den Interessen der Bauwirtschaft und den Interessen der Kredit -  und

Versicherungswirtschaft. Bei Kapitalgesellschaften fällt dieses unmittelbare Interesse, wie die

AK bereits in ihrer Studie im Jahr 1990 ausführt, weg und an dessen Stelle tritt die

Renditeerwartung.

 

"Das zunehmende Interesse bestimmter Kreditinstitute, Kapitalanteile an GBV zu erwerben,

hängt mit deren Position als Financiers des Wohnbaus zusammen"... "den starken Einfluß des

Kreditapparates als insofern problematisch, weil diese gleichzeitig als Darlehensgeber

auftreten." (AK - Studie 1990)

 

Anstatt diese Kritik zu berücksichtigen, hat die SPÖ die Zunahme der Kapitalbeteiligungen

von Banken und Kreditinstituten an GBV forciert und damit ein Abgehen vom

Genossenschaftsprinzip provoziert. Dies beweist die von den GBV herausgegebenen

Statistiken, die darauf hinweisen, daß im Jahr 1989 von Kapitalgesellschaften (GesmbHs und

AGs) 434 528 Wohnungen verwaltet wurden, es im Jahr 1997 bereits 544.025 Wohnungen

waren Das heißt, daß Kapitalgesellschaften bereits mehr als 75 % der geförderten

Wohnungen in ihren Einflußbereich gebracht haben.

 

Diese Entwicklung hat dazu geführt, wie die AK bereits im Jahr 1990 bemerkt hat,

daß nicht mehr die Interessen der Wohnungsnutzer im Vordergrund stehen, sondern

vorwiegend die Profitinteressen der beteiligten Kreditinstitute, Versicherungen und

Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP.

 

 


 

Welche Institutionen bzw. Organisationen unter anderem beteiligt sind, zeigen nachstehende

Beispiele:

 

Gesellschaft

Gesellschafter

Neue Eisenstädter gemein. Bau - Wohn - und

 Raiffeisen Landesbank Burgenland

SiedlungsgesmbH

 Sparkasse

Neue Heimat

 Sozialwerk Bau-Holz

 

ÖGB

 

Bank Austria

GEWOG Neues Heim Gemeinnützige

 BAWAG

WohnungsgesmbH

 Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft

 

Ennstal

Gemeinnützige WohnungsgesmbH der Stadt Linz,

 Stadt Linz

GesmbH

 Allgem. Sparkasse Oberösterreich Bank AG

 

Oberbank AG

 

Wiener Städtische Allgem. Versicherung AG

 

Erste Bank Beteiligungs GesmbH

 

OÖ Landesbank AG

,,Gesfö” Gemeinnützige Bau- und SiedlungsgesmbH

 u.a. Bank für OÖ und Slbg

 

Creditanstalt - Bankverein

GEWOG Gemeinnützige WohnungsbaugesmbH

 u.a. Sozialwerk Gewerkschaft Bau - Holz, Wien

 

Bank Austria

Wohnbau Nord - Ost Gemeinnützige WohnungsgesmbH

 u.a. BAWAG Graz

Österr. Volkswohnungswerk, Gemeinnützige GesmbH

 u.a. Erste Bank der österr. Sparkassen AG

Schwarzatal Gemeinnützige Wohnungs- und

 u.a. Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG

Siedlungsanlagen - GmbH

 

Wohnbauvereinigung für Privatangestellte

 u.a. Hans Sallmulter

Gemeinnützige GesmbH

 Eleonora Hostasch

 

Adolf Ottendorfer

 

Mag. Heinz Vogler

Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher

 u.a. Siegfried Dohr

Dienst

 Fritz Neugebauer

,,GSG” Gesellschaft für Stadtentwicklung- und

 WBH - Wohnbau Holding AG

Stadterneuerung

 GRAWE - Vermögensverwaltung

Neue Heimat Wiener Neustadt

 Sozialwerk Bau - Holz

 

ÖGB

 

Bank Austria AG

Wiener StadterneuerungsgesmbH

 u.a. Erste Bank der österr. Sparkassen

 

BankAustria

Neue Heimat Graz

 u.a. BAWAG

"Kärntner Friedenswerk” gemeinnützige

 u.a. BAWAG

WohnungsgesmbH

 

Drau Wohnbau Gemeinnützige WohnungsgesmbH

 Verbund - BeteiligungsgesmbH

GWS Gemeinnützige Alpen ländische Gesellschaft für

 Kammer der gewerbl. Wirtschaft 

 

für Steiermark

Wohnungsbau und Siedlungswesen mbH

 Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft, Graz

 

Bankhaus Krentschker & Co. AG

ÖWGES Gemeinnützige WohnbaugesmbH

 Raiffeisenlandesbank Steiermark

 

Steiermärkische Bank und Sparkassen AG

 

Versicherungsanstalt der österr. Bundesländer

 

Raiffeisenverband Steiermark

Wohnungseigentum, Tiroler gemeinnützige

 Versicherungsanstalt der österr. Bundesländer

WohnbaugesmbH

 Tiroler Landes - Versicherungsanstalt

 

Austria - Collegialität

Sozialbau gemeinnützige Wohnungs AG

 AR - Mitglieder:

u.a. Harry Kopietz

 SPÖ Landesparteisekretär Wien

 

Adolf Wala ehem. ÖNB - Generaldirektor

Gemeinnützige WohnungsgesmbH ,,Austria” AG

 AR - Mitglieder:

 

u.a. Dr. Wolfgang Ulrich - Industrie

 

Dr. Alois Nussbaum - Bauwirtschaft

 

Mag. Siegfried Ludwig - ehem. ÖVP LH

 

DI Anton Kallinger - Prskawetz - Bauwirtschaft


 

Diese Vorgangsweise haben SPÖ und ÖVP dadurch ermöglicht, da Banken und

Versicherungen ohne jede Einschränkung die Möglichkeit zu Kapitalbeteiligungen haben,

wogegen zum Beispiel Unternehmen des Baugewerbes, der Bauindustrie etc. an GBV

berechtigterweise gemäß § 9 WGG nicht beteiligt sein dürfen.

 

Damit ist bewiesen, daß SPÖ und ÖVP durch den Ausschluß des Bausektors von Beteiligungen

die Problematik von Unvereinbarkeiten erkannt haben, wogegen sie die wesentlich

gravierendere Problematik der Beteiligung von Kreditinstituten und Versicherungen

offenkundig wider besseres Wissens ignoriert haben.

 

Die Folge davon ist, daß fern jeder Objektivität und marktwirtschaftlicher Prinzipien von den

GBV die Kredite der beteiligten Banken mit überhöhtem Zinssatz aufgenommen werden.

Ermöglicht wird dies dadurch, daß Funktionäre in Organen von Kreditinstituten bzw.

Versicherungen auch bei 70 GBV Führungsfunktionen bekleiden. (siehe AK - Studie 1990).

Mittlerweile hat sich dieser Anteil an Doppelfunktionen weiter erhöht. Die AK kritisierte, daß

diese Personengleichheit dazu führt, daß eine Person als Zeichnungsberechtigter für zwei nur

formal voneinander unabhängige juristische Personen in jeweils anderer Funktion Geschäfte

mit sich selbst abschließt; etwa Grundstückgeschäfte. So erwerben Kreditinstitute, die an GBV

beteiligt sind, für diese Grundstücke, die sie zum gegebenen Zeitpunkt unter Erzielung eines

entsprechenden Spekulationsgewinnes der GBV verkaufen. Darüber hinaus weisen jene GBVs,

die sich im Eigentum bzw. Miteigentum von Banken und Versicherungen befinden,

überdurchschnittlich hohe Grundstücksreserven auf (siehe auch AK - Studie 1990 S.104).

 

Dies hat zur Folge, daß die GBV, die ihr Geld in Grundstücke investiert haben, für jedwede

Investitionen Fremdkapital wiederum von den beteiligten Banken zu überhöhten

Konditionen aber auf Kosten der Mieter aufnehmen müssen.

 

Obwohl diese negativen Auswirkungen der “Verflechtungen” zwischen Banken und GBV seit

langem bekannt sind, wurden diese von SPÖ und ÖVP nicht beseitigt, sondern vielmehr

wurden durch eine Änderung des WGG im Jahr 1993 die Mehrkosten auf die Mieter

abgewälzt, indem durch diese Novelle die wertgesicherten Erhaltungsbeiträge massiv auf

14,80 öS/m² erhöht wurden. Diese betragen derzeit 17,20 öS/m².

 

Diese Vorgangsweise bewirkt, daß - wie die AK in einer Studie im September 1998 ausführt -

einkommensschwache Haushalte immer schwieriger eine Wohnung finden können.

Kostengünstige Wohnungen sind Mangelware und junge und einkommensschwache

Haushalte können sich geförderte Wohnungen nicht mehr leisten, was auch dadurch

bewiesen wird, daß allein in Wien hunderte Wohnungen nicht mehr vergeben werden

können. Nicht zuletzt sind durch die von SPÖ und ÖVP betriebene Politik die Kosten einer

Wohnung eines Privatvermieters vielfach günstiger als die einer GBV.

 

Der SPÖ Bautensprecher Eder hat somit recht, wenn er offensichtlich selbstkritisch unter

Bezugnahme auf die von SPÖ und ÖVP seit Jahren betriebene Wohnungspolitik ausführt:

"Viele Mieter zahlen eine Zeche1 für die sie nichts können." (Die Presse/08.08.1998).

 

Noch einen Schritt weiter geht der St. Veiter SPÖ - Bürgermeister Gerhard Mock, der in diesem

Zusammenhang unmißverständlich feststellt: “DieMieter werden zwar legal abgezockt.

Moralisch legal ist es jedenfalls nicht."

“Wenn man schaut, wer bei den Gesellschaften das Sagen hat - das sind immer Rot

und Schwarz. Da wollte niemand etwas verändern(..)", liefert Mock auch sofort ein

(spätes) Schuldeingeständnis. (Kleine Zeitung Kärnten/15.04.1999)

Die freiheitlichen Abgeordneten haben seit Jahren auf diesen Umstand aufmerksam gemacht

und auch parlamentarisch versucht diese Mißstände zu beseitigen - unter anderem mit dem

Antrag 118 A(E) - wozu aber SPÖ und ÖVP nicht bereit waren.

 

Die Problembereiche stellen sich daher nach wie vor wie folgt dar:

 

a) Banken kassieren überhöhte Zinsen:

    GBVs, an denen Kreditunternehmungen und Versicherungen beteiligt sind, zahlen für die von ihnen

    aufgenommenen Kredite bis zu 13 % Zinsen, wie dies auch vom SPÖ - Bautensprecher im Zuge einer Debatte

    in der Sitzung des Nationalrates am 20.01.1999 bestätigt wurde. Obwohl die Geldmarktrefinanzierungssätze

    für GBVs lediglich 0,5 % über dem Eurozinssatz für Dreimonatsgelder (derzeit 3,15 bis 3,20 %p.a.) somit bei

    3,50 bis 3,75 % und bei Hypothekarkrediten bei 4,3 bis 4,5 % liegen. Dies bewirkt, daß die Mieter für jeden

    Prozentpunkt überhöhter Zinssätze mit monatlich zwischen 700 und 1200 öS je nach Wohnungsgröße)

    mehr belastet werden. Profiteur dieses Nichtagierens sind die Kreditinstitute, die meistens an der GBV

    beteiligt sind. Die Tatsache, daß der SPÖ - Bautensprecher Eder in seiner parlamentarischen Anfrage 5180/J die

    überhöhten Zinssätze bei Wohnbaudarlehen nunmehr selbst hinterfragt, kann nur als blanker Zynismus

    gewertet werden.

 

b) GBV kassieren Zinsen für bereits ausfinanzierte Darlehen:

    GBV sind gemäß § 14/7 WGG berechtigt, auch nach Rückzahlung aller Darlehen die Auslaufannuität in voller

    Höhe weiter zu verrechnen. Diese durch nichts gerechtfertigte Vorgangsweise war bereits Gegenstand eines

    parlamentarischen Antrages (118 A(E)) der Freiheitlichen Mandatare im Jahr 1996.

    Unbeeindruckt davon waren SPÖ und ÖVP bis heute nicht bereit, der freiheitlichen Forderung auf Absenkung

    der Mieten nach Rückzahlung aller Darlehen auf den Erhaltungs -  und Verbesserungsbeitrag nachzukommen.

    Den betroffenen Mietern wird dadurch eine Senkung der monatlichen Belastungen um rund 30 % bzw.

    werden Einsparungen in der Höhe von 2.000 bis 3.000 öS monatlich vorenthalten.

    Daß nunmehr nach fast drei Jahren die SPÖ diesen freiheitlichen Vorschlag aufgreift, ist als maßgebliche

    Eigenkritik zu werten.

 

c) GBV kassieren überhöhte Erhaltungsbeiträge:

    Die Regierungsparteien erhöhten im Jahr 1993 mit dem 3. WÄG die wertgesicherten Erhaltungsbeiträge

    massiv auf 14,80 öS/m², somit auf nunmehr 17,20 öS/m².

    Selbst der AK - Präsident Tumpel forderte daher am 14.08.1998 im Kurier, die Erhaltungsbeiträge auf maximal

    11,50 öS abzusenken.

    Diese skandalöse rot schwarze Machterhaltungspolitik hat mittlerweile dazu geführt, daß

    Genossenschaftswohnungen gerade für die unteren Einkommensschichten teurer sind als Wohnungen von

    Privatvermietern (siehe AK - Studie September 1998).

    Trotz des umstandes, daß der der SPÖ nahestehende AR - Vorsitzende des Verbandes der GBV bereits im Jahr

    1990 folgendes ausführte:

    “Wir fördern (..) nicht mehr diejenigen, die es unbedingt notwendig haben, sondern jene, die sich die von

    uns produzierten Wohnungen leisten können,”

    hat die SPÖ bis dato keine Konsequenzen gezogen.

 

d) schwerwiegende Kontrolldefizite in den GBV

     Die verstärkte Einflußnahme von Kapitalgesellschaften im Rahmen des gemeinnützigen Wohnbaus hat dazu

     geführt, daß der Revisionsverband seine Aufgaben als Kontrollorgan und Interessensvertretung nicht mehr

     ausreichend wahrnehmen kann. Die Bestimmungen des Genossenschaftsrechtes betreffend die

     Genossenschaftsrevision zur Funktion des Verbandes sind überholt.

     Die an die Länder als Aufsichtsbehörden übermittelten Prüfberichte bleiben weitestgehend wegen der

     dargestellten politischen als auch persönlichen Verflechtungen unbeachtet.

 

e) Verfilzung von Führungsfunktionen in den GBV

    Die Ausübung von Führungsfunktionen sowohl in Kreditinstituten bzw. Versicherungen und in GBVs führt zu

    einer unzulässigen Verquickung von unterschiedlichen Interessen. Zum einen da die Führungsfunktionäre in

    eine Kollision geraten zwischen den Interessen der Wohnungsnutzer und den Gewinninteressen der

    Kreditinstitute und Versicherungen.(siehe hiezu auch AK - Studie 1990)

Die unterfertigten Abgeordneten fordern aus den genannten Gründen eine sofortige

Änderung des WGG mit dem Ziele einer massiven und nachhaltigen Entlastung der Mieter

und stellen daher nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis spätestens 30.06.1999 dem Nationalrat

entsprechende Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Umsetzung nachstehender Forderungen

gewährleisten:

 

1) Der § 9 des WGG ist in der Hinsicht zu novellieren, daß Beteiligungen der Geld - ,

    Versicherungswirtschaft, lnteressensvertretungen und politischen Parteien an GBV

    ausgeschlossen sind.

 

2) Führungsfunktionäre von den unter Zif. 1 angeführten Institutionen sind von der

    Mitgliedschaft in Organen der GBV, z.B. Geschäftsführung und Aufsichtsrat,

    ausgeschlossen.

 

3) Die GBV sind anzuhalten, unverzüglich Initiativen zu setzen, um die derzeit weit

    überhöhten und nahezu sittenwidrigen Darlehenskonditionen auf ein marktkonformes

    Niveau (derzeit 4,3 bis 4,5 % für Hypothekarkredite bzw. 3,5 bis 3,75 % für Kredite) zu

    bringen.

 

4) Der mit dem 3. WÄG festgelegte wertgesicherte Erhaltungsbeitrag in der Höhe von

     derzeit maximal 17,20 öS/ m² ist auf 11‚20 öS/m² abzusenken.

 

5) Nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen ist eine

    Absenkung der Mieten auf den bloßen Erhaltungs -  und Verbesserungsbeitrag (EVB;

    Erhaltungsmiete in Höhe der Kategorie A) für geförderte Wohnhäuser sicherzustellen.

 

6) Die derzeitige Doppelfunktion des Revisionsverbandes als Interessensvertretung und

    Kontrollinstanz ist zu entflechten, um eine unabhängige Prüfung der GBV sicherzustellen.

    Die Kontrolle der GBV ist unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen dem

    Rechnungshof zu übertragen, zumal von den GBVs jährlich ein Förderungsvolumen in der

    Höhe von 34 Mrd öS bewegt wird. Die Prüfberichte sind dem jeweiligen Landtag

    vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

7) Eine Änderung des § 15 WGG ist in der Hinsicht durchzuführen, daß Mieter oder sonstige

    Nutzungsberechtigte die Möglichkeit haben, Eigentum an den aus öffentlichen Mitteln

    geförderten Wohnungen unabhängig vom Errichtungszeitpunkt erwerben zu

    können.”

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Antrages an den Bautenausschuß.