1088/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Wohnkostenbeilife für Zivildiener
Der Bundesrechenabschluß 97 weist unter Bundesministerium für Inneres (Zweckaufwand)
zum Posten Zivildienst (1/11177) Minderausgaben von 55,5 Mio öS (11 %) aus. Dieses
wurde bei den betroffenen Zivildienern. Diese Minderausgaben begründen sich in erster
Linie durch Einschränkungen im Bereich Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (30
Mio.) und durch Kürzungen bei der Pauschalvergütung (13,7 Mio.).
Die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe wird seit Anfang 1997 äußerst restriktiv
gehandhabt. Zahlreiche Antragsteller (Bewohner von Wohngemeinschaften, Zivildiener in
Untermietverhältnissen oder in Mitwohnverhältnissen) wurden in den vergangenen zwei
Jahren vom gesetzlich intendierten Wohnkostenersatz, der nach Heeresgebührengesetz
vergeben wird, ausgeschlossen.
Darüberhinaus wird bei der Wohnkostenbehilfe inzwischen derart restriktiv vorgegangen,
daß immer mehr Zivildiener mit hohen Schulden ihren Zivildienst beenden, da sie während
des Zivildienstes im wahrsten Sinn des Wortes "auf Kredit" wohnen müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und legistischen
Vorbereitungen zu treffen, die gewährleisten, daß Zivildiener, die nach den Kriterien der
Finanzämter nachweisen können, daß sie durch Ihr Wohnverhältnis Kosten bedecken
müssen, diese ersetzt erhalten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen.