1088/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wohnkostenbeilife für Zivildiener

 

 

Der Bundesrechenabschluß 97 weist unter Bundesministerium für Inneres (Zweckaufwand)

zum Posten Zivildienst (1/11177) Minderausgaben von 55,5 Mio öS (11 %) aus. Dieses

wurde bei den betroffenen Zivildienern. Diese Minderausgaben begründen sich in erster

Linie durch Einschränkungen im Bereich Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe (30

Mio.) und durch Kürzungen bei der Pauschalvergütung (13,7 Mio.).

 

Die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe wird seit Anfang 1997 äußerst restriktiv

gehandhabt. Zahlreiche Antragsteller (Bewohner von Wohngemeinschaften, Zivildiener in

Untermietverhältnissen oder in Mitwohnverhältnissen) wurden in den vergangenen zwei

Jahren vom gesetzlich intendierten Wohnkostenersatz, der nach Heeresgebührengesetz

vergeben wird, ausgeschlossen.

 

Darüberhinaus wird bei der Wohnkostenbehilfe inzwischen derart restriktiv vorgegangen,

daß immer mehr Zivildiener mit hohen Schulden ihren Zivildienst beenden, da sie während

des Zivildienstes im wahrsten Sinn des Wortes "auf Kredit" wohnen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Innenminister wird ersucht, die entsprechenden politischen und legistischen

Vorbereitungen zu treffen, die gewährleisten, daß Zivildiener, die nach den Kriterien der

Finanzämter nachweisen können, daß sie durch Ihr Wohnverhältnis Kosten bedecken

müssen, diese ersetzt erhalten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen.