1090/AE XX.GP
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Dr. Volker Kier und PartnerInnen
betreffend unklare gesetzliche Regelungen betreffend Dienstfreistellung und
Arbeitskräfteüberlassung von Bediensteten im Bundesdienst
Der Rechnungshof kritisiert im Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes
für das Verwaltungsjahr 1997, daß für den Fall der Arbeitskräfteüberlassung von
Beamten bzw. der Dienstfreistellung von Beamten im Zusammenhang einer
Arbeitskräfteüberlassung keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen vorhanden
sind.
Im konkreten untersuchte der Rechnungshof die Gebarung des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Freistellung von Beamten zum
Zwecke der Unterstützung von ÖVP - Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten
in den Bundespräsidentschaftswahlen 1986, 1992 und 1998 (Nachtrag zum
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1997; S. 3-6).
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stützte diese
Dienstfreistellungen in Form einer Arbeitskräfteüberlassung vor allem auf das
Dienstrecht der Bundesbediensteten.
Diese Form der Unterstützung für wahlwerbende Personen oder auch wahlwerbende
Parteien wirft eine Reihe von Problemen (beispielsweise hinsichtlich der
Refundierung der Personalkosten, der Dienstwohnung oder der Mehrdienstleistung
anderer Beamter) auf, die primär auf die unklare gesetzliche Basis dieser Form der
Arbeitskräfteüberlassung zurückzuführen sind.
So kritisiert der Rechnungshof zu Recht, daß diese Form der Zurverfügungstellung
von Beamten keine eindeutige gesetzliche Regelung findet bzw. daß der
Gesetzgeber die Überlassung von Arbeitskräften nur im Einzelfall regelt, wie
beispielsweise für Ausbildungszwecke im Rahmen der europäischen Integration oder
der OECD (seit 1991) oder für Gemeindemandatare (seit 1993). Die Möglichkeit für
eine
Arbeitskräfteüberlassung von Beamten an wahlwerbende Personen bzw.
wahlwerbende Parteien besteht hingegen nicht und dürfte auch vom Gesetzgeber
nicht gewollt sein, da dies ansonsten in eindeutiger Weise geregelt wäre.
Bemerkenswerterweise wird diese Meinung auch vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten geteilt (Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des
Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1997; S 5), ohne daß das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bzw. die Bundesregierung
hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen hätten.
Die derzeit geübte Praxis führt zu hohen Kosten für den Bund, welche
konsequenterweise aber von den wahlwerbenden politischen Parteien zu tragen und
zu refundieren wären, da es nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen kann, verdeckte
Parteienfinanzierung zu ermöglichen oder zu fördern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend, spätestens jedoch bis 30. Juni
1999, dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen, die einen
Mißbrauch bei der Dienstfreistellung und der Arbeitskräfteüberlassung von
Bediensteten im Bundesdienst für wahlwerbende Parteien und Personen ausschließt
und diesbezüglich eine eindeutige gesetzliche Regelung auch hinsichtlich der
Refundierungen der Aufwendungen, zu schaffen".
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.