1090/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Dr. Volker Kier und PartnerInnen

 

 

betreffend   unklare   gesetzliche    Regelungen   betreffend   Dienstfreistellung   und

Arbeitskräfteüberlassung von Bediensteten im Bundesdienst

 

 

 

Der Rechnungshof kritisiert im Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes

für das Verwaltungsjahr 1997, daß für den Fall der Arbeitskräfteüberlassung von

Beamten bzw. der Dienstfreistellung von Beamten im Zusammenhang einer

Arbeitskräfteüberlassung keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen vorhanden

sind.

 

Im konkreten untersuchte der Rechnungshof die Gebarung des Bundesministeriums

für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Freistellung von Beamten zum

Zwecke der Unterstützung von ÖVP - Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten

in den Bundespräsidentschaftswahlen 1986, 1992 und 1998 (Nachtrag zum

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1997; S. 3-6).

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stützte diese

Dienstfreistellungen in Form einer Arbeitskräfteüberlassung vor allem auf das

Dienstrecht der Bundesbediensteten.

 

Diese Form der Unterstützung für wahlwerbende Personen oder auch wahlwerbende

Parteien wirft eine Reihe von Problemen (beispielsweise hinsichtlich der

Refundierung der Personalkosten, der Dienstwohnung oder der Mehrdienstleistung

anderer Beamter) auf, die primär auf die unklare gesetzliche Basis dieser Form der

Arbeitskräfteüberlassung zurückzuführen sind.

So kritisiert der Rechnungshof zu Recht, daß diese Form der Zurverfügungstellung

von Beamten keine eindeutige gesetzliche Regelung findet bzw. daß der

Gesetzgeber die Überlassung von Arbeitskräften nur im Einzelfall regelt, wie

beispielsweise für Ausbildungszwecke im Rahmen der europäischen Integration oder

der OECD (seit 1991) oder für Gemeindemandatare (seit 1993). Die Möglichkeit für

eine Arbeitskräfteüberlassung von Beamten an wahlwerbende Personen bzw.

wahlwerbende Parteien besteht hingegen nicht und dürfte auch vom Gesetzgeber

nicht gewollt sein, da dies ansonsten in eindeutiger Weise geregelt wäre.

Bemerkenswerterweise wird diese Meinung auch vom Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten geteilt (Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des

Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1997; S 5), ohne daß das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bzw. die Bundesregierung

hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen hätten.

 

Die derzeit geübte Praxis führt zu hohen Kosten für den Bund, welche

konsequenterweise aber von den wahlwerbenden politischen Parteien zu tragen und

zu refundieren wären, da es nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen kann, verdeckte

Parteienfinanzierung zu ermöglichen oder zu fördern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                                   Entschließungsantrag

 

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend, spätestens jedoch bis 30. Juni

1999, dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen, die einen

Mißbrauch bei der Dienstfreistellung und der Arbeitskräfteüberlassung von

Bediensteten im Bundesdienst für wahlwerbende Parteien und Personen ausschließt

und diesbezüglich eine eindeutige gesetzliche Regelung auch hinsichtlich der

Refundierungen der Aufwendungen, zu schaffen".

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.