1105/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Werner Amon

und Genossen

betreffend die Situation blinder Menschen in den Ländern der „Dritten Welt“

 

 

 

Weltweit gibt es zirka 45 Millionen blinde Menschen, die Zahl der Blinden droht bis ins Jahr

2020 auf zirka 75 Millionen anzuwachsen. Alle 5 Sekunden erblindet ein Mensch in den

Ländern der „Dritten Welt“  - jede Minute ein Kind.

 

Bei 80 Prozent aller blinden Menschen könnte mit einfachen Mitteln Blindheit verhütet oder

geheilt werden. Ein Aktionsplan, der auf Initiative der Christoffel - Blindenmission von der

WHO in Zusammenarbeit mit den führenden NGDOs erarbeitet wurde, zeigt, daß das

Problem durch ein Bündel von Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen bis zum Jahr

2020 gelöst werden kann.

Heilung und Prävention von Blindheit gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen im

Gesundheitsbereich und sollten daher aus humanitären wie ökonomischen Erwägungen mit

hoher Priorität verfolgt werden. Daher soll Österreich einen beispielgebenden Beitrag leisten,

damit unnötige Blindheit, eine für die vorrangig betroffenen Länder humanitär wie

volkswirtschaftlich beträchtliche Bürde, eliminiert werden kann.

 

Aus Anlaß der Ausrufung der globalen Kampagne „Vision 2020 - The Right to sight“ durch

die Generaldirektorin der WHO, J. H. Brundlandt, am 18.2.1999 in Genf, sowie aus Anlaß der

Ausrufung der „Österreichischen Initiative gegen Blindheit“ unter der Schirmherrschaft von

Bundespräsident Dr. Thomas Klestil am 29. April in Wien unter Beteiligung von

Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero - Waldner stellen die unterfertigten Abgeordneten daher

nachstehenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der

Projektförderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit Blindheitsverhütung und

Rehabilitation von blinden und anders behinderten Menschen als förderbare Schwerpunkte in

die Programme der Schwerpunkt - und Kooperationsländer der Österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen.

 

Sowohl die österreichischen NROs, als auch die NROs und die Regierungen in den

Partnerländern sollen ermutigt werden, Projekte im Bereich Blindheitsverhütung im Rahmen

des globalen Aktionsplanes der WHO zu initiieren bzw. auszubauen. Die österreichische

Bevölkerung soll angemessen informiert werden.

 

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der bilateralen

Kontakte mit den am stärksten betroffenen Ländern auf die Bedeutung der

Blindheitsverhütung im Rahmen der nationalen Entwicklungs - und Gesundheitspläne

hinzuweisen.

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, der

Weltgesundheitsorganisation im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zweckgebunden

Mittel für die Kampagne „Vision 2020“ zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bundesminister für Finanzen bzw. der Staatssekretär wird ersucht, sich in den

entsprechenden Gremien der Weltbank dafür einzusetzen, daß die Weltbank im Rahmen der

Gesundheitsprogramme dem Bereich der Blindheitsverhütung entsprechende Priorität

einräumt.

 

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der Europäischen Kommission darauf zu

drängen, daß der Verhütung von Blindheit und anderer Behinderung bei der für die Förderung

von Entwicklungsprojekten zuständigen Generaldirektion VIII entsprechende Priorität

eingeräumt wird.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuß