1105/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Werner Amon
und Genossen
betreffend die Situation blinder Menschen in den Ländern der „Dritten Welt“
Weltweit gibt es zirka 45 Millionen blinde Menschen, die Zahl der Blinden droht bis ins Jahr
2020 auf zirka 75 Millionen anzuwachsen. Alle 5 Sekunden erblindet ein Mensch in den
Ländern der „Dritten Welt“ - jede Minute ein Kind.
Bei 80 Prozent aller blinden Menschen könnte mit einfachen Mitteln Blindheit verhütet oder
geheilt werden. Ein Aktionsplan, der auf Initiative der Christoffel - Blindenmission von der
WHO in Zusammenarbeit mit den führenden NGDOs erarbeitet wurde, zeigt, daß das
Problem durch ein Bündel von Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen bis zum Jahr
2020 gelöst werden kann.
Heilung und Prävention von Blindheit gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen im
Gesundheitsbereich und sollten daher aus humanitären wie ökonomischen Erwägungen mit
hoher Priorität verfolgt werden. Daher soll Österreich einen beispielgebenden Beitrag leisten,
damit unnötige Blindheit, eine für die vorrangig betroffenen Länder humanitär wie
volkswirtschaftlich beträchtliche Bürde, eliminiert werden kann.
Aus Anlaß der Ausrufung der globalen Kampagne „Vision 2020 - The Right to sight“ durch
die Generaldirektorin der WHO, J. H. Brundlandt, am 18.2.1999 in Genf, sowie aus Anlaß der
Ausrufung der „Österreichischen Initiative gegen Blindheit“ unter der Schirmherrschaft von
Bundespräsident Dr. Thomas Klestil am 29. April in Wien unter Beteiligung von
Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero - Waldner stellen die unterfertigten Abgeordneten daher
nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der
Projektförderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit Blindheitsverhütung und
Rehabilitation von blinden und anders behinderten Menschen als förderbare Schwerpunkte in
die Programme der Schwerpunkt - und Kooperationsländer der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen.
Sowohl die österreichischen NROs, als auch die NROs und die Regierungen in den
Partnerländern sollen ermutigt werden, Projekte im Bereich Blindheitsverhütung im Rahmen
des globalen Aktionsplanes der WHO zu initiieren bzw. auszubauen. Die österreichische
Bevölkerung soll angemessen informiert werden.
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der bilateralen
Kontakte mit den am stärksten betroffenen Ländern auf die Bedeutung der
Blindheitsverhütung im Rahmen der nationalen Entwicklungs - und Gesundheitspläne
hinzuweisen.
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, der
Weltgesundheitsorganisation im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zweckgebunden
Mittel für die Kampagne „Vision 2020“ zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesminister für Finanzen bzw. der Staatssekretär wird ersucht, sich in den
entsprechenden Gremien der Weltbank dafür einzusetzen, daß die Weltbank im Rahmen der
Gesundheitsprogramme dem Bereich der Blindheitsverhütung entsprechende Priorität
einräumt.
Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der Europäischen Kommission darauf zu
drängen, daß der Verhütung von Blindheit und anderer Behinderung bei der für die Förderung
von Entwicklungsprojekten zuständigen Generaldirektion VIII entsprechende Priorität
eingeräumt wird.
Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuß