1106/AE XX.GP
der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Mag. Firlinger
und Kollegen
betreffend die Notwendigkeit von Maßnahmen im Bereich des gemeinnützigen
Wohnbaus
Derzeit ist es gesetzlich möglich, daß Gemeinnützige Bauvereinigungen von den
Baufirmen bis zu 3 % Skonto bei Bezahlung erhalten. Dieser Preisnachlaß wird den
Mietern nicht weitergegeben. Begründet wird das damit, daß die Genossenschaften die
Bauten vorfinanzieren müssen und die Wohnbauförderung erst später erhalten,
tatsächlich ist es aber nur eine kurze Zeit zwischen der Finanzierung und der Zuteilung,
welche in der Regel ein Monat dauert. Die Finanzierung dieser Kosten würde in diesem
Fall maximal 0,4 % bei einer Fremdfinanzierung betragen. Die Weitergabe der
Preisnachlässe an die Mieter würde jedenfalls eine spürbare Mietenreduktion bei den
neuen Mieten bedeuten.
Darüber hinaus werden von den Gemeinnützigen Bauvereinigungen je nach
Wohnungsgröße Einmalzahlungen von den Mietern als Grund - und Baukostenanteil
verlangt. Bei Wohnungen zwischen 40 und 70 m2 liegt der Durchschnitt bei über S
80.000,-. Es gibt bei diesen Wohnungsgrößen auch Anteile bis zu S 250.000,-. Für viele
sozial schwache Familien ist es aus diesem Grund oft nicht möglich, eine Wohnung der
gemeinnützigen Bauträger zu beziehen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der
FPÖ hat in der letzten Landtagssitzung unverständlicherweise weder die Zustimmung
der SPÖ noch der ÖVP gefunden. Gleichzeitig wurde aber nunmehr durch ein von der
SPÖ - Seite initiiertes Volksbegehren in Änderung der Kärntner Wohnbauförderung
dahingehend verlangt, daß eben auf die Einhebung dieses Eigenmittelanteiles in Zukunft
verzichtet werden möge.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die
sicherstellen, daß
1. eventuelle Preisnachlässe, welche Gemeinnützige Bauvereinigungen von den
Baufirmen erhalten, an die Mieter weitergegeben werden, und
2. von Mietern Gemeinnütziger Wohnungen kein Grund - und Baukostenanteil
eingehoben wird.“
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Antrages an den Bautenausschuß.