112/AE
der Abgeordneten Hans HeImut Moser und Partner/ innen
betreffend der Vorlage eines Berichts über den Zustand des Bundesheeres
Auch wenn zur Zeit und in bescheidenen Ansätzen eine Diskussion über die künftige
Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs zu beobachten ist, sind aber
naturgemäß noch keinerlei konkrete Perspektiven bzw. kein politischer Konsens
diesbezüglich zu erkennen. Ausgangspunkt muß jedoch sinnvollerweise der lst-
Zustand der Landesverteidigung sein.
Der Zustand des österreichischen Bundesheeres als -Träger der militärischen
Landesverteidigung ist nicht nur als unbefriedigend, sondern in manchen Bereichen
als besorgniserregend zu bezeichnen. lnsbesondere sind folgende Punkte
anzuführen:
. Die legistischen Grundlagen, insbesondere die noch immer gültige
Verteidigungsdoktrin aus dem Jahr 1976 sowie der Landesverteidigungsplan von
1983, sind durch die politische Entwicklung der letzten Jahre in Europa überholt
. Die Umsetzung der groß angekündigten Heeresreform, deren Abschluß mit Ende
1995 projektiert wurde, ist aIs gescheitert zu bezeichnen, da weder die
Bereitschaft noch der Wille für eine vernünftige personeIle und materieIIe
Ausstattung der Streitkräfte gegeben war und ist
. Die Ausrüstung des Bundesheeres ist weder dem veränderten militärischem
Bedrohungsbild angepaßt noch dem Standard vergleichbarer europäischer
Staaten entsprechend. Insbesondere die qualitativen und quantitativen Mängel in
allen Bereichen der schweren Waffen haben ein Ausmaß erreicht, weIches die
Kampfkraft des Heeres entscheidend beeinträchtigt
. Der Anteil des Verteidigungsbudgets ist mit unter 0,9% des BIP das geringste
alIer vergleichbaren Staaten in Europa und läßt weder eine qualitativ Ausrüstung
bzw. Ersatz veralteter Waffensysteme noch einen geordneten und
ausreichenden Dienst- und Ausbildungsbetrieb zu.
. Nicht verwunderlich ist, daß die Motivation des Kaderpersonals auf Grund des
''verunglückten'' Dienst- und Besoldungsrechtes (M-Schema) einen Tiefpunkt
erreicht hat.
Bundesminister Dr. Fasslabend weigerte sich bisher standhaft mit Hinweis auf die
laufende Umsetzung der Heeresreform, einen Bericht über den Zustand des
Bundesheeres vorzulegen. Da die Heeresrefom nunmehr offizieII als abgeschIossen
bezeichnet wird, dürfte demnach der Zeitpunkt geeignet sein, diesen Bericht dem
Parlament umgehend vorzuIegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
EntschIießungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend, jedoch bis spätestens 31. Mai 1996 einen Bericht über den Zustand des
Bundesheeres vorzuIegen.''