1121/AE XX.GP

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

 

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kröll, Dr.Höchtl

und Kollegen

betreffend Erhöhung und Neuordnung der besonderen Sportförderung

 

Die gemeinnützigen Vereine und Verbände sind die wichtigsten Säulen des Sports.

In ihrer Gesamtheit sind die Sportvereine - und Verbände die größte ehrenamtlich

geführte und tätige Organisation in unserem Land. Die Ehrenamtlichkeit der

Vereinsführung ist im Breitensport nahezu unerläßlich. Die mit dem Ehrenamt

verbundene freiwillige gemeinschaftliche Leistung, die der Sportbewegung ihre

Orientierung an den Interessen der Mitglieder, ihre demokratische

Entwicklungsstruktur und auch ihre Unabhängigkeit sichert, ist ein wesentliches

Element der Bürgergesellschaft. Die unterfertigten Abgeordneten betrachten es für

unerläßlich, die Verbände und Vereine in ihrer Autonomie zu schützen, vor

unnötigen, bürokratischen Überlastungen zu bewahren, steuerlich schonend zu

behandeln und finanziell zu unterstützen.

 

Die Sportverbände - und Vereine werden vom Bund gemäß Sportförderungsgesetz

1970 in Form der sogenannten "besonderen Sportförderung" mit einem

Jahresbeitrag von derzeit (1999) 440 Mio. öS unterstützt. Dieser Betrag spiegelt

jedoch nicht die enorme Zunahme neuer Sportarten und damit neuer Fachverbände

in den letzten 10 Jahren wider. Beim Einsatz dieser Förderungsmittel gibt es

Überschneidungen zwischen den Trägern des Breiten -, Gesundheits - und

Familiensport einerseits und den Trägern des fachspezifischen Sports andererseits.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für

Inneres werden ersucht, bis längstens 1. Dezember 1999 dem Nationalrat

Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, mit welchen

•     die besondere Sportförderung auf 600 Mio. öS jährlich im Budget unter der

      Voraussetzung, daß diese zusätzlichen Mitteln dem fachorientierten

      Leistungssport zugute kommen, erhöht wird,

•     die Förderungsrichtlinie im Sinne einer Aufgabenentflechtung neu gestaltet wird

      und

•     die Überwachungsgebühren der Exekutive abgeschafft werden."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß

zuzuweisen.