1121/AE XX.GP
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kröll, Dr.Höchtl
und Kollegen
betreffend Erhöhung und Neuordnung der besonderen Sportförderung
Die gemeinnützigen Vereine und Verbände sind die wichtigsten Säulen des Sports.
In ihrer Gesamtheit sind die Sportvereine - und Verbände die größte ehrenamtlich
geführte und tätige Organisation in unserem Land. Die Ehrenamtlichkeit der
Vereinsführung ist im Breitensport nahezu unerläßlich. Die mit dem Ehrenamt
verbundene freiwillige gemeinschaftliche Leistung, die der Sportbewegung ihre
Orientierung an den Interessen der Mitglieder, ihre demokratische
Entwicklungsstruktur und auch ihre Unabhängigkeit sichert, ist ein wesentliches
Element der Bürgergesellschaft. Die unterfertigten Abgeordneten betrachten es für
unerläßlich, die Verbände und Vereine in ihrer Autonomie zu schützen, vor
unnötigen, bürokratischen Überlastungen zu bewahren, steuerlich schonend zu
behandeln und finanziell zu unterstützen.
Die Sportverbände - und Vereine werden vom Bund gemäß Sportförderungsgesetz
1970 in Form der sogenannten "besonderen Sportförderung" mit einem
Jahresbeitrag von derzeit (1999) 440 Mio. öS unterstützt. Dieser Betrag spiegelt
jedoch nicht die enorme Zunahme neuer Sportarten und damit neuer Fachverbände
in den letzten 10 Jahren wider. Beim Einsatz dieser Förderungsmittel gibt es
Überschneidungen zwischen den Trägern des Breiten -, Gesundheits - und
Familiensport einerseits und den Trägern des fachspezifischen Sports andererseits.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für
Inneres werden ersucht, bis längstens 1. Dezember 1999 dem Nationalrat
Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, mit welchen
• die besondere Sportförderung auf 600 Mio. öS jährlich im Budget unter der
Voraussetzung, daß diese zusätzlichen Mitteln dem fachorientierten
Leistungssport zugute kommen, erhöht wird,
• die Förderungsrichtlinie im Sinne einer Aufgabenentflechtung neu gestaltet wird
und
• die Überwachungsgebühren der Exekutive abgeschafft werden."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuß
zuzuweisen.