1127/A XX.GP

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl, Amon, Dr. Brinek

und Kollegen

betreffend moderne Erziehungsmittel

 

Direktoren und Lehrer beklagen in Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten von

Kindern immer wieder, daß ihnen keine adäquaten Erziehungsmittel zur Verfügung

stehen. Aus der Sicht der Lehrer führt das dazu, daß sie dem Schüler die

Konsequenzen von Fehlverhalten nicht genügend deutlich machen können. Das

schwächt das soziale Lernen des Schülers. Auch im täglichen Berufsleben und in der

Gesellschaft gibt es Normen und Regeln, an die sich alle zu halten haben, damit das

Zusammenleben funktioniert.

 

Bei der Diskussion um Erziehungsmittel an den Schulen geht es also um eine neue

Erziehungskultur zwischen den Schulpartnern. Der Weg geht von einer Anordnungs -

kultur zu einer Vereinbarungskultur mit der gemeinsamen Festlegung von Verhal -

tensregeln für einen harmonischen Umgang miteinander, an die sich die “Vertrags -

partner” auch gebunden fühlen.

 

Damit sind weder Disziplinierungsparagraphen noch rückschrittliche “Rohr -

staberlmethoden” gemeint. Seit Beginn der Diskussion haben sehr viele Schulen ihre

Modelle dieser Erziehungskultur gemeldet, mit teilweise sehr guten und sichtbaren

Erfolgen. Es zeigt sich, daß so manches, von dem man meinen sollte, es sei

selbstverständlich, eben nicht selbstverständlich ist; es geht um moderne Erzie -

hungsmethoden, die den Schüler zur Verantwortlichkeit für sein Tun hinführen.

 

Es soll ein “Erziehungsvertrag” zwischen Schule und Eltern überlegt werden, der

eine individuelle Festlegung von Verhaltensregeln ermöglichen soll. Darunter ist etwa

gemeint: Lehrer, Schüler und Eltern vereinbaren die Leistung eines

Schadensersatzes, wenn ein Schüler etwas mutwillig zerstört, oder der Schüler

verpflichtet sich zu einer sozialen Ausgleichsarbeit z.B. einem schwächeren Schüler

bei den Aufgaben zu helfen, für ältere Menschen Besorgungen zu machen.

 

Es ist für den Schüler besonders wichtig, daß Eltern und Lehrer gemeinsame Ziele in

der Erziehung verfolgen, da sonst Widersprüche, Konflikte und Unsicherheiten auf -

treten. Aus der Lernpsychologie ist bekannt, daß sich das Verhalten vor allem durch

Verstärken ändert.

 

Bei sehr schweren Verstößen könnte ein zeitlich befristeter Ausschluß aus der

Klasse, die Verständigung der Eltern und der Einsatz von speziell geschulten

Lehrern bzw. Schulpsychologen überlegt werden. Bei älteren Schülern können die

bereits genannten Verhaltensverträge zur Anwendung kommen, Schülerkonferenzen

bis hin zu Schülerparlamenten könnten Klassenordnungen erarbeiten und somit

einen Beitrag zur demokratischen Erziehung leisten.

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat bereits zu

diesem Themenkomplex eine Projektgruppe mit Experten und Erziehungswissen -

schaftern eingerichtet, die in Form von ,,best practice" - Modellen den Schulen Vor -

schläge und Angebote für die Umsetzung am jeweiligen Standort machen sollen.

Voraussetzung ist die positive Einstellung zu einem funktionierenden Umgang mit -

einander, der möglichst bei allen Schulpartnern ausgeprägt sein soll. Wesentlich er -

scheint uns daher an der Diskussion, daß ein Bewußtsein für eine Erziehungs - und

Vereinbarungskultur geschaffen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht,

Modelle zu modernen Erziehungsmitteln in den Pflichtschulen, mittleren und höheren

Schulen auszuarbeiten.”

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuß zuzuweisen.