1179/A XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANIRAG

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend Änderung des Mietrechtsgesetzes

 

Nach wie vor werden durch die geltenden Gesetze gleichgeschlechtliche

Lebensgemeinschaften diskriminiert.

 

Ein wesentlicher Bereich dabei ist das Mietrecht, konkret der § 14 (3) Mietrechtsgesetz,

der das Eintrittsrecht in ein Mietrecht bei Todesfall regelt. Der etwas unklare

Gesetzeswortlaut: ,,Lebensgemeinschaft... ist eine ... in wirtschaftlicher Hinsicht gleich

einer Ehe eingerichtete Haushaltsgemeinschaft“ wurde erst jüngst vom OGH

diskriminierend für gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten ausgelegt und ein

demensprechendes Eintrittsrecht nicht anerkannt.

 

Es ist nicht rational erklärbar, weshalb Lebensgemeinschaften, die in jeder Hinsicht

ausgenommen der Verschiedengeschlechtlichkeit! - eheähnlich sind, dieses Recht auf

Eintritt in einen Mietvertrag nicht zukommen soll. Diese ungerechtfertigte

Ungleichbehandlung ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 30.1.1999 einen Gesetzesentwurf zur

Änderung des Mietrechtsgesetzes auszuarbeiten, mit dem die Möglichkeit des Eintritts

in einen Mietvertrag im Todesfall im § 14 Abs. 3 MRG auch gleichgeschlechtlichen

Lebensgefährten eingeräumt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Justiz

vorgeschlagen.