1179/A XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Änderung des Mietrechtsgesetzes
Nach wie vor werden durch die geltenden Gesetze gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften diskriminiert.
Ein wesentlicher Bereich dabei ist das Mietrecht, konkret der § 14 (3) Mietrechtsgesetz,
der das Eintrittsrecht in ein Mietrecht bei Todesfall regelt. Der etwas unklare
Gesetzeswortlaut: ,,Lebensgemeinschaft... ist eine ... in wirtschaftlicher Hinsicht gleich
einer Ehe eingerichtete Haushaltsgemeinschaft“ wurde erst jüngst vom OGH
diskriminierend für gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten ausgelegt und ein
demensprechendes Eintrittsrecht nicht anerkannt.
Es ist nicht rational erklärbar, weshalb Lebensgemeinschaften, die in jeder Hinsicht
ausgenommen der Verschiedengeschlechtlichkeit! - eheähnlich sind, dieses Recht auf
Eintritt in einen Mietvertrag nicht zukommen soll. Diese ungerechtfertigte
Ungleichbehandlung ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 30.1.1999 einen Gesetzesentwurf zur
Änderung des Mietrechtsgesetzes auszuarbeiten, mit dem die Möglichkeit des Eintritts
in einen Mietvertrag im Todesfall im § 14 Abs. 3 MRG auch gleichgeschlechtlichen
Lebensgefährten eingeräumt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Justiz
vorgeschlagen.