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der Abgeordneten KR Schöll

und Kollegen

betreffend

Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zur

Absenkung der Genossenschaftsmieten auf den Erhaltungsbeitrag

 

 

Die mehr als 200 parteinahen Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen sind die größten Haus-

herren Österreiehs, in ihrem Besitz befinden sieh 440.000 Mietwohnungen, für weitere 180.000

Eigentumswohnungen betreiben sie die Verwaltung.

 

Die wirtsehaftliche Machtposition, die diese Genossensehaften dank der ihnen zugestandenen

Privilegien innehaben, besehreibt der Österreichisehe Verband Gemeinnütziger Bauver-

einigungen in einer Selbstdarstellung schon im Oktober 1992 so:

"In Jahrzehntelanger Tätigkeit konnten die Gemeinnützigen ein Eigenkapital von zusammen 2l

Milliarden Schilling aufbauen, dies entspricht 10% der Bilanzsummen aller Gemeinnützigen

Bauvereinigungen"

 

In der sehriftlichen Beantwortung 3601AB der parlamentarisehen Anfrage 3786/J vom 17.

November 1992 teilte der damalige Wirtschaftsminister Dr. Sehüssel mit, daß sich Baugrund-

reserven im unvorstellbaren Ausmaß von 22 Millionen Quadratmetern, davon 17 Millionen

baureif, im Besitz der Genossensehaften befänden (diese Angaben werden in der Beantwortung

einer weiteren Anfrage 6791/AB zu 6972/J vom 25. August 1994 voll bestätigt).

 

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewirken, daß die Genossenschaften ohne jedes

wirtschaftliche Risiko immer reicher und reicher werden. Das Wohnungsgemeinnützig-

keitsgesetz verpflichtet die Genossenschaftsmieter zur vollen Kostendeckung, was bedeutet, daß

diese für sämtliche Kosten so aufkommen müssen, als wären die Wohnungen ihr Eigentum.

Selbst naeh Tilgung aller aus der Erriehtung entstandenen Baukosten und der Tilgung aller

Kredite dauern die Zahlungsverpflichtungen unvermindert an. Je nach Finanzierungs-

modalitäten zahlt solcherart mancher Mieter für seine Sozialbauwohnung im Laufe der Jahre

den doppelten fiktiven Kaufpreis, bloß gehört sie nach wie vor nicht ihm, sondern der

(wahlweise roten oder schwarzen) Genossenschaft.

 

Die unterzeiehneten Abgeordneten vertreten die Ansicht, daß in Zeiten, in denen den

Österreicherinnen und Österreichern von der Bundesregierung schmerzhafte Belastungspakete

verordnet werden, die ungerechtfertigten Privilegien der Gemeinnützigen Wohnbauver-

einigungen nicht länger geduldet werden können und daher die Mieten der Genossenschafts-

wohnungen nach der vollständigen Tilgung der Kredite und Darlehen in einem ersten Schritt auf

den bloßen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) eines geförderten Wohnhauses -

derzeit etwa ÖS 30.-- pro Quadratmeter - abzusenken sind.

 

 

Aus oben angeführten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für wirtschaftliehe Angelegenheiten wird aufgefordert, im Interesse der

Mieter von Genossenschaftswohnungen, die aufgrund der geltenden Gesetzeslage ihre

Wohnungen nicht selten doppelt und dreifach bezahlen müssen, und zur Beseitigung der

Privilegienwirtschaft im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen, in Überein-

stimmung mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen tauglichen Gesetzesentwurf

zur Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) vorzulegen. durch welchen -

nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen - eine

Absenkung der Mieten auf den bloßen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB;

Erhaltungsmiete in Höhe der Kategorie A) für geförderte Wohnhäuser sichergestellt wird.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenaussehuß beantragt