1183/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Ingrid Tichy -

Schreder, Kröll, Mag. Mühlbachler, Auer, Platter, Zweytick, Ellmauer,

Kurzbauer, Kampichler, Mag. Steindl, Stampler, Großruck, Ing. Maderthaner,

Schwarzböck, Dr. Stummvoll, Dr. Puttinger

und Kollegen

betreffend Erhaltung der Gemeindefinanzen

 

Die österreichischen Städte und Gemeinden sind die Grundfeste der freien

Demokratie in Österreich. Sie gestalten in hohem Maß die Lebensqualität für die

Menschen des Landes. Die Städte und Gemeinden sind wichtiger Wirtschafts -

faktor und schaffen die Voraussetzungen für das Wohlbefinden jeder einzelnen

Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Städte und Gemeinden brauchen zur

Besorgung ihrer unverzichtbaren Aufgaben für das Gemeinwohl Steuermittel in

planbarer voraussehbarer Höhe. Eine wichtige Finanzquelle der Städte und

Gemeinden ist nun bedroht. Der Europäische Gerichtshof ist mit der Prüfung der

Rechtmäßigkeit der Getränkesteuer befaßt, eine der wichtigen Einnahmequellen

von Städten und Gemeinden. Ein Urteil ist im Spätherbst zu erwarten. Der

Generalanwalt hat in seinen Anträgen an den Gerichtshof beantragt, die

Getränkesteuer als EU - rechtswidrig zu erklären, weil sie aus mehreren Gründen

nicht der Verbrauchssteuerrichtlinie der Union entspricht. Darüber hinaus bean -

tragt der Generalanwalt die rückwirkende Aufhebung dieser Steuer, sodaß den

Städten und Gemeinden droht, bereits in gutem Glauben eingehobene und in -

vestierte Steuermittel zurückzahlen zu müssen.

Der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgeschlossene Stabilitätspakt im

Range eines Bundesverfassungsgesetzes sieht vor, daß für den Fall einer

Aufhebung einer Steuer durch den Europäischen Gerichtshof der Finanzminister

die Vorschläge der betroffenen Gebietskörperschaft prüft, durch welche ge -

eignete Maßnahmen der Ausfall dieser Einnahmen ausgeglichen werden kann.

Da die Steuerhoheit und damit der Beschluß der Steuergesetze im wesentlichen

dem Bundesgesetzgeber obliegt, ist der Bundesminister für Finanzen verpflich -

tet, gemeinsam mit den vom Einnahmensentfall bedrohten Gebietskörperschaf -

ten alle Vorkehrungen zu treffen, daß für den Fall eines Urteils des Euro -

päischen Gerichtshofes auf Aufhebung der Getränkesteuer jene Maßnahmen

rechtzeitig vorbereitet werden, welche den Gemeinden die Finanzausfälle er -

setzen und die finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden für die

Zukunft sichern.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Sicherung der finanziellen Leistungskraft der Städte und Gemeinden ist

    eine gesamtstaatliche, gemeinsam zu bewältigende Aufgabe, zu deren

    Lösung Bund, Länder, Gemeinden und Sozialpartner verpflichtet sind.

 

2. Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, noch vor dem Urteil des

    Europäischen Gerichtshofes in der Frage der Getränkesteuer rechtzeitig mit

    den Ländern, Städten und Gemeinden sowie den Sozialpartnern Ver -

    handlungen aufzunehmen, mit dem Ziel:

* Der Bewahrung der Gemeinden und Städte vor finanziellen Verlusten in

   der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes durch Ausgleich

   des Einnahmenentfalls;

 

* Der Sicherstellung der Finanzkraft der Gemeinden und Städte durch eine

   europarechtskonforme Ausgestaltung der österreichischen steuerrecht -

   lichen Grundlagen der Haushalte der Städte und Gemeinden;

 

* Der Erarbeitung von den diesen Zwecken dienenden europarechtskon -

   formen Entwürfen von Bundesgesetzen, die dem Urteil des Europäischen

   Gerichtshofs entsprechen und unmittelbar nach dem Urteil rasch be -

   schlossen werden können.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Entschließungsantrag

dem Finanzausschuß zuzuweisen.