1183/A XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Ingrid Tichy -
Schreder, Kröll, Mag. Mühlbachler, Auer, Platter, Zweytick, Ellmauer,
Kurzbauer, Kampichler, Mag. Steindl, Stampler, Großruck, Ing. Maderthaner,
Schwarzböck, Dr. Stummvoll, Dr. Puttinger
und Kollegen
betreffend Erhaltung der Gemeindefinanzen
Die österreichischen Städte und Gemeinden sind die Grundfeste der freien
Demokratie in Österreich. Sie gestalten in hohem Maß die Lebensqualität für die
Menschen des Landes. Die Städte und Gemeinden sind wichtiger Wirtschafts -
faktor und schaffen die Voraussetzungen für das Wohlbefinden jeder einzelnen
Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Städte und Gemeinden brauchen zur
Besorgung ihrer unverzichtbaren Aufgaben für das Gemeinwohl Steuermittel in
planbarer voraussehbarer Höhe. Eine wichtige Finanzquelle der Städte und
Gemeinden ist nun bedroht. Der Europäische Gerichtshof ist mit der Prüfung der
Rechtmäßigkeit der Getränkesteuer befaßt, eine der wichtigen Einnahmequellen
von Städten und Gemeinden. Ein Urteil ist im Spätherbst zu erwarten. Der
Generalanwalt hat in seinen Anträgen an den Gerichtshof beantragt, die
Getränkesteuer als EU - rechtswidrig zu erklären, weil sie aus mehreren Gründen
nicht der Verbrauchssteuerrichtlinie der Union entspricht. Darüber hinaus bean -
tragt der Generalanwalt die rückwirkende Aufhebung dieser Steuer, sodaß den
Städten und Gemeinden droht, bereits in gutem Glauben eingehobene und in -
vestierte Steuermittel zurückzahlen zu
müssen.
Der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgeschlossene Stabilitätspakt im
Range eines Bundesverfassungsgesetzes sieht vor, daß für den Fall einer
Aufhebung einer Steuer durch den Europäischen Gerichtshof der Finanzminister
die Vorschläge der betroffenen Gebietskörperschaft prüft, durch welche ge -
eignete Maßnahmen der Ausfall dieser Einnahmen ausgeglichen werden kann.
Da die Steuerhoheit und damit der Beschluß der Steuergesetze im wesentlichen
dem Bundesgesetzgeber obliegt, ist der Bundesminister für Finanzen verpflich -
tet, gemeinsam mit den vom Einnahmensentfall bedrohten Gebietskörperschaf -
ten alle Vorkehrungen zu treffen, daß für den Fall eines Urteils des Euro -
päischen Gerichtshofes auf Aufhebung der Getränkesteuer jene Maßnahmen
rechtzeitig vorbereitet werden, welche den Gemeinden die Finanzausfälle er -
setzen und die finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden für die
Zukunft sichern.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Sicherung der finanziellen Leistungskraft der Städte und Gemeinden ist
eine gesamtstaatliche, gemeinsam zu bewältigende Aufgabe, zu deren
Lösung Bund, Länder, Gemeinden und Sozialpartner verpflichtet sind.
2. Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, noch vor dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes in der Frage der Getränkesteuer rechtzeitig mit
den Ländern, Städten und Gemeinden sowie den Sozialpartnern Ver -
handlungen aufzunehmen, mit
dem Ziel:
* Der Bewahrung der Gemeinden und Städte vor finanziellen Verlusten in
der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes durch Ausgleich
des Einnahmenentfalls;
* Der Sicherstellung der Finanzkraft der Gemeinden und Städte durch eine
europarechtskonforme Ausgestaltung der österreichischen steuerrecht -
lichen Grundlagen der Haushalte der Städte und Gemeinden;
* Der Erarbeitung von den diesen Zwecken dienenden europarechtskon -
formen Entwürfen von Bundesgesetzen, die dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs entsprechen und unmittelbar nach dem Urteil rasch be -
schlossen werden können.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Entschließungsantrag
dem Finanzausschuß zuzuweisen.