12/A(E)

 

 

Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Mag.  Thomas Barmüller, Dr. Volker Kier, Mag.  Helmut Peter und Dr. Hans Peter Haselsteiner betreffend Ökologisierung des Steuersystems

 

 

Mit dem ökologisch orientierten Umbau des Steuersystems soll mit marktkonformen Instrumenten der Rahmen für einen grundsätzlichen Kurswechsel in Richtung höhere Energie- und Materialeffizienz geschaffen werden.  Kernstück der ökologischen Steuerreform soll die Einführung einer Energiesteuer auf fossile Brennstoffe und elektrische Energie, bei gleichzeitiger steuerlicher Entlastung des Faktors Arbeit sein.

 

Bei steigendem Wohlstand kann so der Energieverbrauch drastisch gesenkt werden.  In Zukunft können in diese \/\/eise, mit einem wesentlich geringeren Rohstoff­verbrauch, leistungsfähigere Produkte hergestellt und hochwertige Dienstleistungen erbracht werden.  Der Umstieg auf eine solare Energieversorgung beruhend auf Photovoltalk, Solararchitektur, Windenergie, Biomasse und der bestehenden Wasserkraftnutzung wird darüber hinaus die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung schaffen.  Damit können die bei der Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle freigesetzten CO2-Emissionen abgebaut und die Emission von Luftschad­stoffen verringert werden.

Gleichzeitig mit der schrittweisen Einführung einer Energiesteuer sollen die lohn-und einkommensabhängigen Steuern und Abgaben abgebaut werden.  Damit können die Einkommen erhöht und die international überdurchschnittlich hohen Arbeitskosten gesenkt werden.  In der Folge ist bei verringerten Arbeitskosten, ein Anstieg der Beschäftigungszahlen zu erwarten.

 

Die Ökologisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll so Innovationen begünstigen, den Strukturwandel beschleunigen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich nachhaltig fördern.  Unter anderem sollen österreichische Betriebe durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für know-how- und arbeitsintensive Unternehmen sowie durch eine Steigerung der Nachfrage Vorteile im Zukunftsmarkt "Umwelttechnologie" erhalten.

Investitionen in energiesparende Maßnahmen und erneuerbare Energieträger soll für Österreich eine höhere Wertschöpfung als die Veredelung und der Handel mit importieren fossilen Energieträgern ermöglichen.  Die Außenhandelsbilanz und die Versorgungssicherheit Österreichs werden durch eine Verringerung des inländischen Verbrauchs fossiler Brennstoffe zum österreichischen Vorteil verändert.

 

Aufgrund der international stark unterschiedlichen Energiepreise besteht ein erheblicher Spielraum für die autonome Gestaltung einer österreichischen Energie­steuer.  Im Gegensatz zu international festgesetzten Steuersätzen kann eine österreichische Energiesteuer bei der Ausgestaltung und bei den begleitenden Maßnahmen speziell den nationalen sektoralen und regionalen Bedürfnissen angepaßt werden.  Eine frühe ökologische Reform des Steuersystems ermöglicht darüber hinaus eine sanftere Umstellung des Systems mit längeren Übergangs­zeiträumen und entsprechend geringen Anpassungskosten.  Ein schnellerer Abbau von Umweltschaden ist zudem eine \Wünschenswerte Folge.

 

Um auch auf parlamentarischer Ebene den Diskussionsprozeß über Optionen der Ausgestaltung einer ökologischen Steuerreform und deren Folgen einzuleiten, sollte eine parlamentarische Enquete-Kommission eingesetzt werden, die den Auftrag erhalten sollte, Varianten sowie die ökonomischen, sozialen und regional­spezifischen Effekte einer ökologischen Steuerreform zu diskutieren und damit den parlamentarischen Entscheidungsprozeß zu forcieren.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister werden ersucht ein Gesetz für die zeitlich dynamisierte Besteuerung fossiler Brennstoffe und elektrischer Energie, bei gleichzeitiger steuerlicher Entlastung des Faktors Arbeit, zu erarbeiten und dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage (Energiesteuergesetz) vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.