121/AE

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen

 

 

Die Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde sind in

der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit.

 

Noch immer:

- zeigt die gesellschaftliche Wirklichkeit, daß Menschen mit Behinderungen vor Barrieren

stehen, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder unmöglich

machen

- ist der öffentliche Personennah- und -fernverkehr als Gesamtsystem nicht

behindertengerecht. Nur vereinzelt werden annähernd barrierefreie Busse und Bahnen

eingesetzt

- ist ein Großteil der öffentlichen Gebäude für RollstuhlfahrerInnen sowie Gehbehinderte

nicht barrierefrei erreichbar. Das gilt leider auch für Neubauten

- sind zu wenig behindertengerechte Wohnungen auf dem Markt

-sind die öffentlichen Arbeitgeber Bund, Länder und Gemeinden und die Privatwirtschaft

weit davon entfernt, die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Behinderter

zu erfüllen. Lieber zahlen sie die allzu geringe Ausgleichstaxe.

- wird vielen Menschen lediglich die Beschäftigung in einer "Geschützten Werkstätte "

ermöglicht, wo sie nur ein "Taschengeld" erhalten und keine Rechte als Arbeitnehmer

genießen

- sind die auf Assistenz angewiesenen Behinderten häufig nicht in der Lage, Pflege-, Hilfe-

und Assistenzleistungen so frei und selbstbestimmt zu wählen, daß sie sich in die

Gesellschaft integrieren können. Oft bleibt ihnen nur der Weg ins Heim und sie müssen bei

dieser Unterbringungsform große Einschränkungen bei ihrem Recht auf ein

selbstbestimmtes Leben in Kauf nehmen.

 

Mit einem Gleichstellungsgesetz sollen gleiche soziale und demokratische Rechte für alle

Menschen durchgesetzt werden. In einzelnen Artikeln soll dem Gleichbehandlungsanspruch

von Behinderten und anderen gesellschaftlichen Minderheiten gesetzlich zum Durchbruch

verholfen werden

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 1996 einen

 

Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vorzulegen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß vorgeschlagen.