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der Abgeordneten Anschober

Freundinnen und Freunde

bet reffend Prüfungsauft rag. an den Rechgnungshof gem. § 99 Abs. I GOG des Nationalrates

zur Prüfung'. der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (OKA) hinsichtlich der Vorgänge

rund um den Bau des Kraftwerks Lambach

Auf Grund der elektrizitätswirtschaftlichen Rahmenbedingungen muß davon ausgegangen

werden. daß der Bau des Wasserkraftwerks Lambach durch die Oberösterreichische Kraft-

werke AG (OKA) die in Österreich bestehenden Kraftwerksüberkapazitäten weiter ver-

schärft. Obwohl sich die OKA seit Jahren mit sinkenden Stromabsätzen konfrontiert sieht.

wird dennoch der Kraftwerkspark weiter ausgebaut.

Doch nicht nur die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen sind fragwürdig.. auch die

Methoden und der finanzielle Aufwand seitens der OKA zur Durchsetzung des Kraftwerks

sind bedenklich und jedenfalls einer Prüfung zu unterziehen. Es wurde nicht nur eine mil-

lionenschwere Inseratenkampagen lanciert. OKA-Mitarbeiter sammelten Unterstützungs-

unterschriften für das Kraftwerk, eine Bürgerinitiatve wurde finanziell unterstützt, Mögli-

cherweise gab es weitere Geldflüsse an Personen und Organisationen.

Die unterfertigten Abgeordneten steIlen daher folgenden

ANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen..

" Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates beauf-

tragt, eine Prüfung der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (OKA) hinsichtlich

1 . der Auftragsvergabe und des Baus des Kraftwerks Lambach.

2 . der Inseratenkampagnen zur Bewerbung des Kraftwerks Lambach,

3. der Bezahlung von OKA-Mitarbeitern zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften

für das Kraftwerk.

4. der Finanzierung bzw. finanziellen Unterstützung von Bürgerinitiativen oder sonstigen

Gruppen.

5. sonstiger Geldflüsse an Personen oder Organisationen,

6. der betriebs- und volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Kraftwerks Lambach

vorzunehmen. "


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.