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der Abgeordneten Anschober
Freundinnen und Freunde
bet reffend Prüfungsauft rag. an den Rechgnungshof gem. § 99 Abs. I GOG des Nationalrates
zur Prüfung'. der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (OKA) hinsichtlich der Vorgänge
rund um den Bau des Kraftwerks Lambach
Auf Grund der elektrizitätswirtschaftlichen Rahmenbedingungen muß davon ausgegangen
werden. daß der Bau des Wasserkraftwerks Lambach durch die Oberösterreichische Kraft-
werke AG (OKA) die in Österreich bestehenden Kraftwerksüberkapazitäten weiter ver-
schärft. Obwohl sich die OKA seit Jahren mit sinkenden Stromabsätzen konfrontiert sieht.
wird dennoch der Kraftwerkspark weiter ausgebaut.
Doch nicht nur die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen sind fragwürdig.. auch die
Methoden und der finanzielle Aufwand seitens der OKA zur Durchsetzung des Kraftwerks
sind bedenklich und jedenfalls einer Prüfung zu unterziehen. Es wurde nicht nur eine mil-
lionenschwere Inseratenkampagen lanciert. OKA-Mitarbeiter sammelten Unterstützungs-
unterschriften für das Kraftwerk, eine Bürgerinitiatve wurde finanziell unterstützt, Mögli-
cherweise gab es weitere Geldflüsse an Personen und Organisationen.
Die unterfertigten Abgeordneten steIlen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen..
" Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates beauf-
tragt, eine Prüfung der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (OKA) hinsichtlich
1 . der Auftragsvergabe und des Baus des Kraftwerks Lambach.
2 . der Inseratenkampagnen zur Bewerbung des Kraftwerks Lambach,
3. der Bezahlung von OKA-Mitarbeitern zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften
für das Kraftwerk.
4. der Finanzierung bzw. finanziellen Unterstützung von Bürgerinitiativen oder sonstigen
Gruppen.
5. sonstiger Geldflüsse an Personen oder Organisationen,
6. der betriebs- und volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Kraftwerks Lambach
vorzunehmen. "
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.