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des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für bäuerliche Direktvermarkter
In letzter Zeit gab es zunehmende Kritik der Wirtschaftskammer an der bäuerlichen
Direktvermarktung, so verlangt beispielsweise die NÖ Wirtschaftkammer für jene Fälle, in
denen die landwirtschaftliche Verkaufstätigkeit über den Nebenerwerb ninausgeht, eine
Gewerbeberechtigung für Bauern.
Dadurch, daß die Grenzen zur Gewerblichkeit nicht klar gezogen sind, gibt es einen
gesetzlichen Grauzonenbereich , der eine sehr unsichere Basis für die betriebswirtschaftliche
Entscheidungen darstellt. Besonders für kleinere und mittlere bäuerliche Betriebe ist der
Spielraum im Rahmen der Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft oft so gering, daß
sich Investitionen kaum lohnen.
In den letzten für die östereichische Landwirtschaft krisenhaften Jahren wurden die
Bäuerinnen und Bauern immer mehr auf ihre unternehmerischen Qualitäten und darauf
verwiesen, daß alle Einkommensmöglichkeiten, insbesondere die Verarbeitung und
Vermarktung bäuerlicher Produkte, zu nützen seien. Gleichzeitig werden diese Aktivitäten
durch Hygienevorschriften und die Gewerbeordnung erheblich behindert und erschwert.
Da die unterfertigten Abgeordneten der Auffassung sind, daß die Freiräume für die
Bäuerinnen und Bauern rechtlich abzusichern sind, stellen sie folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf der nationalen Ebene die nachfolgend
angeführten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. innerhalb der EU
dahingehend zu wirken, daß die gesetzlichen Vorschriften besser auf die Praxis und
Bedürfnisse der bäuerlichen Direktvermarkter abgestimmt sind:
1. Novellierung der Gewerbeordnung im Bereich des bäuerlichen Nebengewerbes in
folgender Hinsicht:
- der Passus "wirtschaftliche Unterordnung'' der Gewerbeordnung wird dahingehend
geändert, daß kleine und mittlere Betriebe ihre Naturprodukte vollständig verarbeiten
und vermarkten dürfen
- der Passus .. . "Produkte, wie sie in der Regel von den Land- und Forstwirten auf den
Markt gebracht werden" ist im Sinne einer kundenorientierten Qualitätsproduktion zu
streichen
2. Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Formen der bäuerlichen
Verarbeitung
3. Praxisgerechte Bestimmungen im Bereich der Hygienevorschriften; jedenfalls dürfen
Vermarktungswege und -Formen nicht dadurch behindert werden
4. Erleichterungen bei der Direktvermarktung von Milch- und Milchprodukten,
Ermöglichung der Abgabe von Rohmilch und Rohmilchprodukten
5. Überprüfung der Codexbestimmungen dahingehend, ob die Herstellung von typisch
bäuerlichenen Spezialitäten und die Produktpalette nicht behindert werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.