154/A
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird
Der Nationalrat wolle beschließen :
Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird
Der Nationalrat hat beschloss,sen :
Artikel I
Das Presseförderungsgesetz 1985, BGBl Nr. 228, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl
Nr. 865/1992 wird aufgehoben.
Artikel Il
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.
Artikel IlI
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Erläuterungen:
Die staatliche Presseförderung ist kein geeignetes Instrument, die Vielfalt der Presseprodukte zu
gewährleisten. Allein eine Bchauptung auf dem Markt kann zu einer dauerhaften Absicherung der
Existenz eines Printmediums führen. Die bisherige staatliche Presseförderung kann daher - mit
Ausnahme der Förderung der Joumalistenausbildung - als staatliche Aufgabe wegfallen. Zur
Vermeidung von Übergangsproblemen soll die Neuregelung mit 1. Juli 1996 in Kraft treten und
die für die Presseförderung des laufenden Jahres vorgesehenen Budgetmittel ausgehend von der
Basis des Bundesvoranschlages des Jahres 1995 halbiert werden (vgl. den Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage (70 BlgNR XX. GP) betreffend des Bundesfinanzgesetz 1996). Ab 1997 sollen
diese Ansätze zur Gänze gestrichen werden.
Zur Förderung der Journalistenausbildung bedarf es derzeit keiner gesetzlichen Regelung. Diese
Aufgabe wäre in Zukunft unter Nutzung der bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Mittel
zweckmäßigerweise vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrzunehmen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung
zuzuweisen.