154/A

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen :

Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird

Der Nationalrat hat beschloss,sen :

Artikel I

Das Presseförderungsgesetz 1985, BGBl Nr. 228, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl

Nr. 865/1992 wird aufgehoben.

Artikel Il

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.

Artikel IlI

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 

Erläuterungen:

Die staatliche Presseförderung ist kein geeignetes Instrument, die Vielfalt der Presseprodukte zu

gewährleisten. Allein eine Bchauptung auf dem Markt kann zu einer dauerhaften Absicherung der

Existenz eines Printmediums führen. Die bisherige staatliche Presseförderung kann daher - mit

Ausnahme der Förderung der Joumalistenausbildung - als staatliche Aufgabe wegfallen. Zur

 

Vermeidung von Übergangsproblemen soll die Neuregelung mit 1. Juli 1996 in Kraft treten und

die für die Presseförderung des laufenden Jahres vorgesehenen Budgetmittel ausgehend von der

Basis des Bundesvoranschlages des Jahres 1995 halbiert werden (vgl. den Abänderungsantrag zur

Regierungsvorlage (70 BlgNR XX. GP) betreffend des Bundesfinanzgesetz 1996). Ab 1997 sollen

diese Ansätze zur Gänze gestrichen werden.

 

Zur Förderung der Journalistenausbildung bedarf es derzeit keiner gesetzlichen Regelung. Diese

Aufgabe wäre in Zukunft unter Nutzung der bundesfinanzgesetzlich vorgesehenen Mittel

zweckmäßigerweise vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrzunehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Beratung

zuzuweisen.