155/A

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Parteiengesetz, BGBl.Nr. 404/1075, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr.

117/1996 wird wie folgt geändert:

1. § 2b entfällt

2. Nach § 15 Abs. 1 werden folgende Abs. 2 und 3 eingefügt:

" (2) Zuwendungen gemäß § 2 und § 2a sind ab dem Jahr 1996 nur zur Hälfte auszuzahlen.

(3) Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. .../1996 tritt mit 1. Jänner 1996 in

Kraft. § 2b tritt mit Ablauf des 30. Juni 1996 außer Kraft.

3. Der bisherige Abs. 2 des § 1 5 erhält die Bezeichnung (4)."

 

B E G R Ü N D U N G

 

Durch den gegenständlichen Antrag sollen die Zuwendungen an politische Parteien

(Parteienförderung) ab 1996 halbiert werden, wobei auch die im Zusammenhang mit der

Europawahlordnung eingeführte Wahlwerbungskostenerstattung entfallen soll. Die jahrelange

Verschwendungspolitik der Bundesregierung hat zu einer besorgniserregenden Lage der

Staatsfinanzen geführt, weshalb einschneidende Sparmaßnahmen erforderlich sind. Um so

notwendiger ist es, auch bci der Parteienförderung eine echte Spargesinnung zu zeigen. Der

Antrag bewirkt, daß die Parteienförderung ab 1996 auf rund 100 Mio. S reduziert wird.

 

ln formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.

 

 

Wien, am 16. April 1996