157/AE

 

 

 

 

des Abgeordneten Reinhard Firlinger, Klara Motter

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion

 

Da die Erkrankung von Rindern an Boviner Spongiformer Encephalopathie (BSE) auf

die Fütterung mit aus an Scrapie erkrankten Schafen gewonnen Tiermehl

zurückgeführt wird und die Übertragung von BSE auf den Menschen sehr

wahrscheinlich ist, sollte generell die Fütterung von Tier- und Knochenmehl in der

Lebensmittelproduktion zumindestens bis zur Klärung aller damit

zusammenhängender Fragen untersagt werden.

Zur Zeit besteht in Österreich das Verbot zur Fütterung von Tier- und Knochenmehl in

der Rinderzucht. Dieses Verbot gilt nicht jedoch für die Schweine- und Geflügelmast.

Darüber hinaus wird Tiermehl in geringen Mengen auch zur Produktion von

Fischfutter für die Aquakultur eingesetzt.

Die kontinuierliche Zunahme des durch niedrige Transportkosten begünstigten

weltweiten Handels mit Fleisch, Fisch sowie Fleisch- und Fischprodukten drängt die

Frage nach den daraus resultierenden hygienischen Risiken auf. Entscheidungen

einer verantwortungsvollen Handels- und Landwirtschaftspolitik sollten auf jeden Fall

nur auf Basis einer Betrachtung bestehender Gefährdungspotentiale gefällt werden.

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht ein

generelles Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion

zu erlassen. Dieses Verbot sollte gelten, bis die Übertragung von Krankheitserregern

im Wege der Fütterung von Tier- und Knochenmehl ausgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

ersucht bis Ende 1996 einen Bericht vorzulegen, der die Risikopotentiale beschreibt,

die von der Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier-,

Knochen- und Fischmehl ausgehen."

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Gesundheit beantragt.