161/AE

 

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Haigermoser, Dr. Krüger, Scheibner

betreffend umfassende Attraktivierung der Lehre

 

Jüngste Statistiken belegen die seit Jahren katastrophale Entwicklung im Bereich der Lehre:

Von 1979 bis Ende 1995 sanken die Lehrlingszahlen um ein Drittel, wobei der Rückgang

gerade in den letzten Jahren dramatisch war. Die Zahl der offenen Lehrstellen geht zurück. Die

Jugendarbeitslosigkeit steigt.

 

Diese Fakten lassen nur einen Schluß zu: Die Ausbildung durch eine Lehre ist - entgegen

langj ähriger Versprechungen - sowohl für die Lehrlinge als auch für die Betriebe nicht

attraktiver, sondern sogar deutlich uninteressanter geworden. Eine Verbesserung dieser Lage ist

kaum zu erwarten: Die Arbeitnehmervertretung tritt für die Anliegen der Lehrlinge nicht mehr

merklich ein. Die Arbeitgebervertretung fordert sogar das Einfrieren der Lehrlingsent-

schädigung, was angesichts gewerkschaftlicher Überlegungen über Null-Lohnrunden nicht

mehr unrealistisch scheint. Die Bundesregierung wiederum belastet die Lehrlingsent-

schädigungen durch die Kommunalsteuer, steigert allgemein die Lohnnebenkosten, belastet die

Leistungslöhne und nimmt offenbar das langs ame Sterben der Lehre reaktionslos hin.

 

Angesichts dieser tristen Aussichten wollen die Freiheitlichen sich vehement für wirksame

Verbesserungen im Lehrlingsbereich einsetzen, um die mangelhafte Vertretung der Interessen

der Lehrlinge durch die große Koaltion auszugleichen; die unterzeichneten Abgeordneten

stellen daher den nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat binnen dreier Monate Gesetzesentwürfe

zuzuleiten, die

l . eine gesetzliche Festlegung einer jährlichen Mindeststeigerung der Lehrlingsentschädi-

gungen im Ausmaß der sonstigen kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen im jeweiligen

Wirtschaftszweig (Mindestlehrlingsentschädigung),

2. ein vom Bund finanziertes Leistungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen bis zur

Höhe der für AHS-Schüler im Vergleich mehr anfallenden Kosten,

3. eine steuerliche Entlastung der lehrlingsausbildenden Betriebe (Ausbildungsfreibetrag),

4. den Entfall der Kommunalsteuer auf Lehrlingsentschädigungen,

5. eine frühzeitige laufende Information aller Schüler über s ämtliehe Bildungs- und Berufs-

möglichkeiten.

 

6. eine Neuorganisation der Lehrlingsausbildung durch eine nach Wirtschaftsbereichen

getrennte konzentrierte schulische Ausbildung anstelle des polytechnischen Lehrganges vor

der berufspezifischen betrieblichen Lehre,

7. eine verbesserte verpflichtende Aus- und Weiterbildung der Berufsschullehrer,

8. eine allgemeine Förderung einer Lehrlingsweiterbildung im Ausland und

9. eine Gleichstellung der Meisterprüfung mit der B-Matura im öffentlichen Dienst und freien

Zugang zu Fachhochschulen

vorsehen."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.