165/AB

 

 

 

des Abgeordneten Thomas BarmülIer

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Atomsperrgesetz 1978 geändert

wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Atomsperrgesetz 1978 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Atomsperrgesetz, BGBl. Nr. 676/1978 wird wie folgt geändert:

 

1. Der Titel des Gesetzes wird wie folgt geändert:

 

''Bundesgesetz über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung und Kernfusion

für die Energiegewinnung in Österreich''

 

2. Der § 1 lautet:

 

§ 1. Anlagen, mit denen zum Zweck der Energieversorgung elektrische

Energie durch Kernspaltung oder Kernfusion erzeugt werden soll, dürfen in

Österreich nicht errichtet werden. Sofern derartige Anlagen bereits bestehen,

dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden.''

 

 

Begründung:

 

Konzepte einer nachhaltigen Energiepolitik müssen als Zielsetzung das

Geringhalten aller Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die

Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen und langfristige sicherheitspolitische

Überlegungen beinhalten.

In diesem Sinn dürfen energiepolitische Weichenstellungen nicht von der

Wirtschaftlichkeit und Beherrschbarkeit einzelner Teilprozesse einer

Technologie abhängig gemacht werden. Die gezielte Externalisierung sozialer

Kosten, insbesondere die Belastung zukünftiger Generationen ist entschieden

abzulehnen.

Nachdem für die Endlagerung radioaktiven Materials weiterhin keine

technische Lösung in Sicht ist, muß der Bau von Fusionsreaktoren, die ebenso

wie herkömmliche Kernkraftwerke radioaktive Rückstände verursachen,

abgelehnt werden. Durch den Neutronenbeschuß der Stahlwände würden bei

einem Reaktor, bei einer Betriebsdauer von 30 Jahren, etwa 2000 Kubikmeter

 

hochradioaktiver Schrott und rund 4000 Kubikmeter mittelaktiver Atommüll aus

Betriebsmitteln anfallen.

Nach Pilotversuchen in den letzten Jahren wird mit dem Projekt lTER nach der

Jahrtausendwende ein erster thermonuklearer Versuchsreaktor in Betrieb

gehen. Der Beginn einer wirtschaftlicher Nutzung der damit entwickelten

Fusionstechnologie wird allerdings allgemein nicht vor Mitte des 21 .

Jahrhunderts erwartet.

Diese Fristigkeit rechtfertigt die auf europäischer Ebene getroffene Gewichtung

bei den Forschungsinvestitionen in keiner Weise. So werden im Zeitraum 1994

bis 1998 1254 Mio. ECU für nukleare Forschung - Fusionsforschung und

nukleare Sicherheit - jedoch nur 984 Mio. ECU für sämtliche nicht-nukleare

Energieforschung, wobei der überwiegende Teil dieser Mittel in die

Verbrennungstechnologie fossiler Energieträger investiert wird, ausgegeben.

Unter dem Blickwinkel einer notwendigen Versorgungssicherung für die

nächsten Jahrzehnte sollten die entsprechenden Investitionsentscheidungen

jedoch vor alIem erneuerbaren Energieträgern, die vor ihrem Marktdurchbruch

stehen bzw. von den bestehenden Versorgungsstrukturen an diesem gehindert

werden, gewidmet werden.

Unter diesen Aspekten ist es wünschenswert, Schritte in Richtung einer

nachhaltigen Energiepolitik zu setzen und die Option einer nuklearen

Energieversorgung auf nationaler Ebene politisch konsequent auszuschließen.