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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits. Freunde und Freundinnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert
wird, daß Schülerlnnen und Studentlnnen keine Aufenthaltsbewilligung benötigen
Der Nationalrat wol/e beschließen:
Bundesgesetz vom xx.xx.xx, mit dem das Bundesgesetz vom 31.7.1992 betreffend die
Regelung des Aufenthalts von Fremden in Österreich, BGBl Nr 466/1992, zuletzt
geändert durch BGBl Nr. 351 /1995, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 31.7.1992 betreffend die Regelung des Aufenthalts von
Fremden in Österreich, BGBl Nr 466/1992, zuletzt geändert durch BGBl Nr. 351 /1995,
wird wie folgt geändert:
1 . An § 1 Abs 3 wird folgender Punkt 7 angefügt:
''8. als ausländische Universitätslehrerlnnen (§ 22 lit a UOG) , ausländische
Lehrerlnnen der Akademie (§ 6 Z 1 AOG 1988) , ausländische Lehrerlnnen der
Kunsthochschulen (§ 8 lit a KHOG), ausländische Wissenschaftlerlnnen und
Studentlnnen, die ein Stipendium aufgrund von zwischenstaatlichen Verträgen
erhalten, sowie ausländische Studienbewerberlnnen, die gemäß den
Bestimmungen des AHStG, KHStG und AOG zum Studium in Österreich
zugelassen sind, sowie sich als Schülerlnnen und Studentlnnen von
Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen oder Fachhochschulen
in Österreich aufhalten, und zwar für die Dauer ihrer Beschäftigung an der
Hochschule, einer Universität oder einer Fachhochschule bzw ihres Studiums oder
ihres Schulaufentha!tes.
Begründung:
Seit lnkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes wird von allen Universitätsprofessorlnnen
sowie den Vertretungen der Studentlnnen bemängelt, daß durch das Aufenthaltsgesetz
die lnternationalität der Universitäten und Hochschulen in Österreich gefährdet sei.
Um diese Mißstände zu beseitigen, sollen daher die oben genannten Personengruppen
von einer Aufenthaltsbewilligung ausgenommen werden.
Dazu sei festgehalten, daß das Aufenthaltsgesetz insbesondere für Personen geschaffen
wurde, die dauernd nach Österreich einwandern wollen. Gerade im Ausbildungsbereich
kommen Personen aber nicht zwecks dauernder Zuwanderung, sondern vor allem
deshalb nach Österreich, um hier sich ihre Bildung anzueignen, die sie dann in ihrem
Heimatland verwerten wollen. Diese Praxis war und ist ein wesentlicher Bestandteil der
Unterstützung der Länder der ''Dritten Welt''. Außerdem besteht durch die derzeitigen
Bestimmungen eine ernsthafte Gefahr für den internationalen Studienaustausch.
/n formel/er Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den
Ausschuß für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.