17/A

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits. Freunde und Freundinnen

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert

wird, daß Schülerlnnen und Studentlnnen keine Aufenthaltsbewilligung benötigen

 

 

 

 

 

Der Nationalrat wol/e beschließen:

 

 

Bundesgesetz vom xx.xx.xx, mit dem das Bundesgesetz vom 31.7.1992 betreffend die

Regelung des Aufenthalts von Fremden in Österreich, BGBl Nr 466/1992, zuletzt

geändert durch BGBl Nr. 351 /1995, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz vom 31.7.1992 betreffend die Regelung des Aufenthalts von

Fremden in Österreich, BGBl Nr 466/1992, zuletzt geändert durch BGBl Nr. 351 /1995,

wird wie folgt geändert:

 

 

1 . An § 1 Abs 3 wird folgender Punkt 7 angefügt:

 

''8. als ausländische Universitätslehrerlnnen (§ 22 lit a UOG) , ausländische

Lehrerlnnen der Akademie (§ 6 Z 1 AOG 1988) , ausländische Lehrerlnnen der

Kunsthochschulen (§ 8 lit a KHOG), ausländische Wissenschaftlerlnnen und

Studentlnnen, die ein Stipendium aufgrund von zwischenstaatlichen Verträgen

erhalten, sowie ausländische Studienbewerberlnnen, die gemäß den

Bestimmungen des AHStG, KHStG und AOG zum Studium in Österreich

zugelassen sind, sowie sich als Schülerlnnen und Studentlnnen von

Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen oder Fachhochschulen

in Österreich aufhalten, und zwar für die Dauer ihrer Beschäftigung an der

Hochschule, einer Universität oder einer Fachhochschule bzw ihres Studiums oder

ihres Schulaufentha!tes.

Begründung:

 

 

Seit lnkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes wird von allen Universitätsprofessorlnnen

sowie den Vertretungen der Studentlnnen bemängelt, daß durch das Aufenthaltsgesetz

die lnternationalität der Universitäten und Hochschulen in Österreich gefährdet sei.

 

Um diese Mißstände zu beseitigen, sollen daher die oben genannten Personengruppen

von einer Aufenthaltsbewilligung ausgenommen werden.

 

Dazu sei festgehalten, daß das Aufenthaltsgesetz insbesondere für Personen geschaffen

wurde, die dauernd nach Österreich einwandern wollen. Gerade im Ausbildungsbereich

kommen Personen aber nicht zwecks dauernder Zuwanderung, sondern vor allem

deshalb nach Österreich, um hier sich ihre Bildung anzueignen, die sie dann in ihrem

Heimatland verwerten wollen. Diese Praxis war und ist ein wesentlicher Bestandteil der

Unterstützung der Länder der ''Dritten Welt''. Außerdem besteht durch die derzeitigen

Bestimmungen eine ernsthafte Gefahr für den internationalen Studienaustausch.

 

 

 

/n formel/er Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den

Ausschuß für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.