177/AE
des Abgeordneten Reinhard Firlinger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausgliederung und Privatisierung der Österreichischen Bundesforste
Die Österreichischen Bundesforste bewirtschaften ca. 848.00= ha (8.48= km2) Grund
und damit etwas mehr als 10% der Gesamtfläche Österreichs. Davon sind 515.000 ha
Waldfläche. Von dieser Fläche entfallen wiederum 70% auf Wirtschaftswälder und
28% auf Schutzwälder. Der Ertragswert dieser Schutzwälder - Pflegekosten, die durch
Erlöse aus Jagdpachten kompensiert werden - geht gegen Null.
Grundsätzlich liefern auch Wälder im Ertrag im Vergleich zu anderen Wirtschafts-
gütern eine relativ niedrige Eigenkapitalrendite, das allerdings bei hoher
Wertbeständigkeit. Zudem sind die Flächen der Österreichischen Bundesforste,
historisch bedingt, mit einer großen Zahl an Einforstungsrechten (Weide-, sowie Holz-
und Streunutzungsrechte) zugunsten meist bäuerlicher Liegenschaften belastet. Der
Ertrag der Wälder entfällt vor allem auf die Holzproduktion und die Jagdwirtschaft.
Darüber hinaus garantieren die Wälder Österreichs auch überwirtschaftliche
Leistungen. Als überwirtschaftliche Leistungen erfüllen die Wälder Funktionen für die
Wasserversorgung, den Lawinen- und Wildwasserschutz, die Erholung, den
Landschafts-, Biotop- und Bodenschutz, sowie die Erhaltung der Artenvielfalt.
Die 333.000 ha Nebenflächen umfassen Almen, Weiden, Kahlgesteinflächen im
Hochgebirge, Gewässer, Sümpfe und Moore, aber auch Bauland. 11 % davon oder
35.000 ha sind produktiv. 298.000 ha Nebenflächen, die vor allem im Hochgebirge
liegen, sind weitgehend unproduktiv. Darüber hinaus umfaßt der Besitz der
Österreichischen Bundesforste weitere Aktiva, wie die Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung sowie Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude.
Nach aktuellen Schätzungen stellt der gesamte Liegenschaftsbesitz der
Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 70 Mrd. ATS dar.
Staatlicher Waldbesitz, der vor allem aus dem Kammerbesitz der Monarchie stammt,
war für das gering entwickelte Österreich mangels anderer Sicherheiten nur in der
Nachkriegszeit des Ersten Weltkriegs von Bedeutung. Seither ist nicht mehr zu
begründen, warum ein derartig großer Forstbetrieb auf Dauer im Eigentum der
Republik stehen soll, vor allem da die wirtschaftliche Effizienz zu wünschen übrig läßt.
Da das Forstrecht, das für sämtliche Waldflächen Österreichs gilt, grundsätzlich vom
Gedanken der Walderhaltung und des Umweltschutzes bestimmt ist, bedürfen die
Wälder der Österreichischen Bundesforste keiner, über Forstrecht, Naturschutz und
Nationalparkgesetze hinausgehender, besonderer Schutzbestimmungen,
Organisationsformen oder Besitzverhältnisse.
Die österreichischen Verkaufspreise für forstlichen Grundbesitz gelten allerdings im
Hinblick auf die zu veräußernde Menge als überaus sensibel. Eine Privatisierung, die
sich auf den raschen Verkauf der ertragreichen Forstverwaltungen der
Österreichischen Bundesforste konzentriert verursacht zumindestens Marktstörungen
und ergibt daher schon vom Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit keinen Sinn. Der
Weg jeder Privatisierung der Österreichischen Bundesforste muß deshalb der
planmäßige und geordnete Rückzug des Staates sein.
Aufgrund der besonders langfristigen Wirtschaftsziele eines Forstbetriebs - bei
Umtriebszeiten von zwischen üblicherweise 80 und 140 Jahren - fallen bei Wirt-
schaftswäldern forstwirtschaftliche lnteressen und grundsätzliches gesellschaftliches
lnteresse an einer nachhaltigen Entwicklung zusammen. Die derzeitige Führung der
Österreichischen Bundesforste im Budget, die damit verbundene jährliche
Budgetierung und die drohende Auszehrung beeinträchtigen die notwendige lang-
fristige Planung. ..
Darüber hinaus verhindert die aktuelle Struktur der Osterreichischen Bundesforste die
optimale wirtschaftliche Nutzung der Liegenschaften und Anlagen. Die Mängel der
aktuellen Verwaltungsstruktur liegen in der zu großen Anzahl der Hierarchieebenen
des 3 1/2 -stufigen Aufbaus (Generaldirektion / lnspektionen; Forstverwaltungen bzw.
Bau- und Maschinenhöfe, Försterbezirke) und in der starken Kopflastigkeit der
Kompetenzaufteilung. Gerade diese Organisationsstruktur verhindert eine
Reorganisation des Unternehmens. So wurden die Ergebnisse der internen
Arbeitskreise zur Reform der Verwaltung und der Kompetenzaufteilung nicht einmal
ansatzweise umgesetzt.
Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundesbudget
könnte die wirtschaftliche Planung der Langfristigkeit forstwirtschaftlicher
Betriebsführung und den noch längerfristigen Vorstellungen einer nachhaltigen
Sicherung des natürlichen Erbes angenähert werden. Durch eine Privatisierung des
operativen Bereichs in der Form einer Betriebsgesellschaft, die damit ermöglichte
Verwaltungsreform und die Neuordnung der Kompetenzen im Unternehmen könnte
die Effizienz des Unternehmens erhöht werden. Außerdem sollte die langfristige
Privatisierung der Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste überdacht
werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
,,Der Bundeskanzler und die zuständigen Bundesminister werden ersucht einen Plan
für die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget und deren
Privatisierung, den gesellschaftsrechtlichen Rahmen und den zeitlichen Ablauf der
Reorganisation vorzulegen. Die neue Gesellschaftsform soll insbesondere die
Sicherstellung der folgenden Zielsetzungen gewährleisten:
1. den geordneten Rückzug des Staates aus der Forstwirtschaft, bis dahin
1.1 die Verwaltungsvereinfachung und die Schaffung einer effizienten Führung der
Forstbetriebe,
1.2 die ertragreiche und nachhaltige Bewirtschaftung der Vermögenswerte,
1.3 die Verbesserung der Substanz durch Arrondierung und Sanierungs-
maßnahmen,
1.4 das Einbringen von Flächen der derzeitigen Österreichischen Bundesforste in
bestehende und zu errichtende Nationalparks sowie
2. die Befreiung des Bundes von finanziellen Verpflichtungen, wie einer Haftung für
Verluste der Österreichischen Bundesforste."
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forst-
wirtschaft beantragt.