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des Abgeordneten Reinhard Firlinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausgliederung und Privatisierung der Österreichischen Bundesforste

 

Die Österreichischen Bundesforste bewirtschaften ca. 848.00= ha (8.48= km2) Grund

und damit etwas mehr als 10% der Gesamtfläche Österreichs. Davon sind 515.000 ha

Waldfläche. Von dieser Fläche entfallen wiederum 70% auf Wirtschaftswälder und

28% auf Schutzwälder. Der Ertragswert dieser Schutzwälder - Pflegekosten, die durch

Erlöse aus Jagdpachten kompensiert werden - geht gegen Null.

Grundsätzlich liefern auch Wälder im Ertrag im Vergleich zu anderen Wirtschafts-

gütern eine relativ niedrige Eigenkapitalrendite, das allerdings bei hoher

Wertbeständigkeit. Zudem sind die Flächen der Österreichischen Bundesforste,

historisch bedingt, mit einer großen Zahl an Einforstungsrechten (Weide-, sowie Holz-

und Streunutzungsrechte) zugunsten meist bäuerlicher Liegenschaften belastet. Der

Ertrag der Wälder entfällt vor allem auf die Holzproduktion und die Jagdwirtschaft.

Darüber hinaus garantieren die Wälder Österreichs auch überwirtschaftliche

Leistungen. Als überwirtschaftliche Leistungen erfüllen die Wälder Funktionen für die

Wasserversorgung, den Lawinen- und Wildwasserschutz, die Erholung, den

Landschafts-, Biotop- und Bodenschutz, sowie die Erhaltung der Artenvielfalt.

Die 333.000 ha Nebenflächen umfassen Almen, Weiden, Kahlgesteinflächen im

Hochgebirge, Gewässer, Sümpfe und Moore, aber auch Bauland. 11 % davon oder

35.000 ha sind produktiv. 298.000 ha Nebenflächen, die vor allem im Hochgebirge

liegen, sind weitgehend unproduktiv. Darüber hinaus umfaßt der Besitz der

Österreichischen Bundesforste weitere Aktiva, wie die Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung sowie Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude.

Nach aktuellen Schätzungen stellt der gesamte Liegenschaftsbesitz der

Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 70 Mrd. ATS dar.

 

Staatlicher Waldbesitz, der vor allem aus dem Kammerbesitz der Monarchie stammt,

war für das gering entwickelte Österreich mangels anderer Sicherheiten nur in der

Nachkriegszeit des Ersten Weltkriegs von Bedeutung. Seither ist nicht mehr zu

begründen, warum ein derartig großer Forstbetrieb auf Dauer im Eigentum der

Republik stehen soll, vor allem da die wirtschaftliche Effizienz zu wünschen übrig läßt.

Da das Forstrecht, das für sämtliche Waldflächen Österreichs gilt, grundsätzlich vom

Gedanken der Walderhaltung und des Umweltschutzes bestimmt ist, bedürfen die

Wälder der Österreichischen Bundesforste keiner, über Forstrecht, Naturschutz und

Nationalparkgesetze hinausgehender, besonderer Schutzbestimmungen,

Organisationsformen oder Besitzverhältnisse.

Die österreichischen Verkaufspreise für forstlichen Grundbesitz gelten allerdings im

Hinblick auf die zu veräußernde Menge als überaus sensibel. Eine Privatisierung, die

sich auf den raschen Verkauf der ertragreichen Forstverwaltungen der

Österreichischen Bundesforste konzentriert verursacht zumindestens Marktstörungen

und ergibt daher schon vom Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit keinen Sinn. Der

Weg jeder Privatisierung der Österreichischen Bundesforste muß deshalb der

planmäßige und geordnete Rückzug des Staates sein.

 

Aufgrund der besonders langfristigen Wirtschaftsziele eines Forstbetriebs - bei

Umtriebszeiten von zwischen üblicherweise 80 und 140 Jahren - fallen bei Wirt-

schaftswäldern forstwirtschaftliche lnteressen und grundsätzliches gesellschaftliches

lnteresse an einer nachhaltigen Entwicklung zusammen. Die derzeitige Führung der

 

 

Österreichischen Bundesforste im Budget, die damit verbundene jährliche

Budgetierung und die drohende Auszehrung beeinträchtigen die notwendige lang-

fristige Planung. ..

Darüber hinaus verhindert die aktuelle Struktur der Osterreichischen Bundesforste die

optimale wirtschaftliche Nutzung der Liegenschaften und Anlagen. Die Mängel der

aktuellen Verwaltungsstruktur liegen in der zu großen Anzahl der Hierarchieebenen

des 3 1/2 -stufigen Aufbaus (Generaldirektion / lnspektionen; Forstverwaltungen bzw.

Bau- und Maschinenhöfe, Försterbezirke) und in der starken Kopflastigkeit der

Kompetenzaufteilung. Gerade diese Organisationsstruktur verhindert eine

Reorganisation des Unternehmens. So wurden die Ergebnisse der internen

Arbeitskreise zur Reform der Verwaltung und der Kompetenzaufteilung nicht einmal

ansatzweise umgesetzt.

 

Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundesbudget

könnte die wirtschaftliche Planung der Langfristigkeit forstwirtschaftlicher

Betriebsführung und den noch längerfristigen Vorstellungen einer nachhaltigen

Sicherung des natürlichen Erbes angenähert werden. Durch eine Privatisierung des

operativen Bereichs in der Form einer Betriebsgesellschaft, die damit ermöglichte

Verwaltungsreform und die Neuordnung der Kompetenzen im Unternehmen könnte

die Effizienz des Unternehmens erhöht werden. Außerdem sollte die langfristige

Privatisierung der Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste überdacht

werden.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

,,Der Bundeskanzler und die zuständigen Bundesminister werden ersucht einen Plan

für die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget und deren

Privatisierung, den gesellschaftsrechtlichen Rahmen und den zeitlichen Ablauf der

Reorganisation vorzulegen. Die neue Gesellschaftsform soll insbesondere die

Sicherstellung der folgenden Zielsetzungen gewährleisten:

1. den geordneten Rückzug des Staates aus der Forstwirtschaft, bis dahin

1.1 die Verwaltungsvereinfachung und die Schaffung einer effizienten Führung der

Forstbetriebe,

1.2 die ertragreiche und nachhaltige Bewirtschaftung der Vermögenswerte,

1.3 die Verbesserung der Substanz durch Arrondierung und Sanierungs-

maßnahmen,

1.4 das Einbringen von Flächen der derzeitigen Österreichischen Bundesforste in

bestehende und zu errichtende Nationalparks sowie

2. die Befreiung des Bundes von finanziellen Verpflichtungen, wie einer Haftung für

Verluste der Österreichischen Bundesforste."

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forst-

wirtschaft beantragt.