187/AE

 

 

 

der Abgeordneten-Klara Motter, Thomas Barmüller

und Weitere Abgeordnete .

 

betreffend Haftungsregeln für Freisetzungen gentechnisch veränderter

Organismen

 

 

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wurde im Bericht

der parlamentarischen Enquetekommission betreffend

''Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie'' als

besonders heikler Punkt erkannt und behandelt. Die in diesem Berjcht

vorgeschlagene VorgangsWeise ''case by case, step by step" wurde noch

in der Xlll. Gesetzgebungsperiode ebenso einstimmig von den Fraktionen

des Hohen Hauses beschlossen Wie die empfohlene Vorsorge durch ein

besonderes Haftungsregime.

 

Diese Wichtige Empfehlung des Hohen Hauses, ein eigenes

Haftungsregime zu errichten, ist aber bis heute nicht umgesetzt Worden,

obwohl der Druck, Freisetzungen zuzulassen, stetig zunimmt.

 

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat Wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für

Gesundheit und Konsumentenschutz - wird ersucht, Freisetzungen

gentechnisch veränderter Organismen nicht zu genehmigen, bis

Umwelthaftungsregeln in Kraft gesetzt sind, die den im Bericht der

parlamentarischen Enquetekommission ''Technikfolgenabschätzung am

Beispiel der Gentechnologie'' einstimmig vom Hohen Haus

beschlossenen Grundsätzen entsprechen.''