187/AE
der Abgeordneten-Klara Motter, Thomas Barmüller
und Weitere Abgeordnete .
betreffend Haftungsregeln für Freisetzungen gentechnisch veränderter
Organismen
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wurde im Bericht
der parlamentarischen Enquetekommission betreffend
''Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie'' als
besonders heikler Punkt erkannt und behandelt. Die in diesem Berjcht
vorgeschlagene VorgangsWeise ''case by case, step by step" wurde noch
in der Xlll. Gesetzgebungsperiode ebenso einstimmig von den Fraktionen
des Hohen Hauses beschlossen Wie die empfohlene Vorsorge durch ein
besonderes Haftungsregime.
Diese Wichtige Empfehlung des Hohen Hauses, ein eigenes
Haftungsregime zu errichten, ist aber bis heute nicht umgesetzt Worden,
obwohl der Druck, Freisetzungen zuzulassen, stetig zunimmt.
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat Wolle beschließen:
''Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz - wird ersucht, Freisetzungen
gentechnisch veränderter Organismen nicht zu genehmigen, bis
Umwelthaftungsregeln in Kraft gesetzt sind, die den im Bericht der
parlamentarischen Enquetekommission ''Technikfolgenabschätzung am
Beispiel der Gentechnologie'' einstimmig vom Hohen Haus
beschlossenen Grundsätzen entsprechen.''