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der Abgeordneten Mag. Stadler, Dipl.Ing. Prinzhorn

und Kollegen

betreffend Verwaltungsreformmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und des

Wirtschaftsstandortes Österreich

 

Die Folgen der jahrelangen Mißwirtschaft der SPÖVP Koalitionsregierung lassen sich nicht

länger verheimlichen. Über Jahre hinweg wurde über eine "gezielte'' Subventionspolitik alles

unternommen, um Österreich zu einer verlängerten Werkbank zu degradieren. Als ''Erfolg'' dieser

Politik zeigte sich immer wieder, daß höherwertige Arbeitsplätze nach Ablauf der vereinbarten

Beschäftigungsgarantiezeit sofort ins Ausland verlagert wurden. Dagegen gab es nahezu keine

Initiativen, um höherwertige Arbeitsplätze, z.B. in den Bereichen der Hochtechnologie, zu

schaffen. Das zeigt sich auch darin, daß die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in

Österreich mit rund 1,5% BIP weit unter dem OECD-Durchschnitt von 2% liegen. Die

langfristigen Folgen dieser Subventionspolitik, nämlich Entindustrialisierung u.nd

Arbeitsplatzverluste sowie geringe Innovationsfähigkeit, machen sich nun deutlich bemerkbar.

 

Auch für die nahe Zukunft ist keine spürbareVerbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten.

So herrscht bei allen Wirtschaftsforschern Einigkeit darüber, daß die Politik der

Ausgabenkürzung und Einnahmenerhöhung die konJunkturelle Entwicklung erheblich

beeinträchtigt. Diese Konsolidierungsmaßnahmen, die beschlossen wurden, die ohne gleichzeitig

notwendige und zukunftsorientierte Beschäftigungsinitiativen zu setzen, werden daher auch in

Zukunft die derzeit herrschende Rekordarbeitslosigkeit in Österreich prolongieren. Die

gesellschaftlichen Folgen der ständig steigenden Arbeitslosigkeit, die sich nun auch in Österreich

dem EU-Durchschnitt annähert und die damit einhergehende Angst um den Arbeitsplatz (rund

80% der österreichischen Arbeitnehmer fürchten mittlerweile um ihren Arbeitsplatz) sind jedoch

in keiner Weise akzeptabel.

 

Verschärft werden diese Probleme zusätzlich durch die Tatsache, daß Österreich gerade im

Bereich der öffentlichen Verwaltung schwerwiegende Defizite aufweist, welche beabsichtigte

Gründerwellen nahezu unmöglich machen. Auch die versteinerte Struktur der zum Selbstzweck

degenerierten Sozialpartnerschaft schafft gravierende Probleme. Viele Angelegenheiten könnten

auf der betrieblichen Ebene, im direkten Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

 

rasch und unbürokratisch geregelt werden. Jedoch mauern hier die etablierten Sozialpartner, da

sie um ihre Macht und Einflußbereiche fürchten. Tatsache ist jedoch, daß auf Grund der rasch

fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der zunehmenden Konkurrenz Maßnahmen auf

dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich sind, um die beschriebene

wirtschaftliche Schieflage einigermaßen zu korrigieren.

 

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist eine moderne Verwaltung notwendig, die mehr leistet und

weniger kostet. Ihre Aufgabe ist es, gesellschaftliche Aktivitäten und lnnovationen anzuregen und zu

ermöglichen, statt einzuschränken und zu behindern. Ein schlanker Staat, dessen Verwaltung

weniger kostet, wird auch seinen finanziellen Spielraum für öffentliche Investitionen nicht

unwesentlich erweitem und auf diese Weise eine effizientere Beschäftigungspolitik betreiben

können. Zielvorstellung ist ein umfassender Bürokratieabbau, der im Endeffekt zu einer

einschneidenden Reduktion der Zahl der öffentlich Bediensteten führen soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend folgende Maßnahmen zur Sicherung der

Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandortes Österreich umzusetzen:

 

1. Die Teilung der Staatsaufgaben zwischen den Gebietskörperschaften, Bund, Länder und

Gemeinden ist im Wege einer Bundesstaatsreform nach sachlichen Gesichtspunkten neu zu

ordnen. Dabei ist als Grundlage das im Oktober 1992 zwischen dem Bundeskanzler als Vertreter

des Bundes und dem damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich als Vertreter der Länder

erzielte Perchtoldsdorfer Übereinkommen als Grundlage heranzuziehen.

 

2. Es ist eine umfassende Verwaltungsreform einzuleiten, die die Leistungsfähigkeit und die

finanzielle Situation der Gebietskörperschaften verbessert und auf diese Weise dazu beiträgt, den

Spielraum für öffentliche Investitionen zu verbessern.

 

3. Die Zuständigkeit der Ministerien ist ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht

unter dem Gesichtspunkt der politischen Symetrie neu zu ordnen. Dabei sind

Doppelzuständigkeiten weitestgehend zu beseitigen, die Zahl der Ministerien zu verkleinem und

die Aufgaben nach Möglichkeit im Interesse der Bürgernähe in die nachgeordneten Dienststellen

zu verlagern.

 

4. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik müssen die Bereiche, die vom Staat allein oder

besser besorgt werden können, von jenen getrennt werden, die von anderen Rechtsträgern besser

besorgt werden können, und von jenen, die überhaupt entbehrlich sind. Letztere Bereiche sind

sodann aus der staatlichen Verwaltung zu entfernen. Es hat somit gleichsam ein ''reinventing

government'' (Neuerfinden des Staates) zu erfolgen.

 

5. Die beim Staat verbleibend.en Bereiche müssen einem umfassenden Bürokratieabbau unterzogen

werden. Dabei sind alle bestehenden Organisationen und Regelungen mit Ziel einer bürgernahen,

raschen, nachfrageorientierten, effizienten und kostengünstigen Verwaltung zu hinterfragen.

 

6. Der Begriff Kostenrechnung darf auch in der Verwaltung kein Fremdwort sein. Für jede Aufgabe

der Verwaltung sind die Kosten zu ermitteln sowie, soweit möglich, ein eigener Kosten-

Nutzenvergleich anzustellen, wobei hierbei sowohl die Personal-, Sach-, Raum-, sonst. Kosten

sowie die Verwaltungsgemeinkosten einzubeziehen sind (''lean-management'').

 

7. Die Modernisierung der Verwaltung muß einer der Schwerpunkte der Regierungsarbeit sein und

erfordert eine klare Zielvorgabe der politisch Veranwortlichen. Ein pauschaler Sparappell oder

Sparbeschluß, die Zahl der Bundesbediensteten solle in den nächsten Jahren um einen mehr oder

weniger großen Prozentsatz reduziert werden, wie von der derzeitigen Bundesregierung

verkündet, ist keineswegs ausreichend. Er verkörpert im Gegenteil exemplarisch die ganze

Einfallslosigkeit und Misere der derzeitigen Verwaltungspolitik.

 

8. Eine umfassende Verwaltungsreform ist ohne eine ernstgemeinte Rechtsbereinigung nicht

möglich. Es ist daher erforderlich, die bestehenden Regelungen sowohl in formeller und

materieller Hinsicht zu durchforsten, um damit die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die

Vollziehung zu erleichtern und zu beschleunigen.

 

9. Leistung muß sich auch in der Verwaltung lohnen. Das gegenwärtige Dienst- und

Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes hat sich als äußerst leistungsfeindlich erwiesen. Es

 

muß das durch Regelungen abgelöst werden, die echte Leistungsanreize bieten. Auf diese Weise

kann die Motivation erhöht und die Produktivität der Verwaltung erheblich gesteigert werden.

 

10.Der Bund ist nach wie vor Eigentümer oder Miteigentümer einer Vielzahl von Unternehmen

jeglicher Größe und volkswirtschaftlicher Bedeutung, von denen nicht wenige in einem

ausgedehnten geschützten Bereich operieren und die Wettbewerbschancen der übrigen

Unternehmen mindern. Es ist erforderlich, durch eine Privatisierungswelle die Marktkräfte zu

stärken und die geschützten Bereiche in verstärktem Maße dem freien Wettbewerb zu öffnen.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.