189/AE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dipl.Ing. Prinzhorn
und Kollegen
betreffend Verwaltungsreformmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und des
Wirtschaftsstandortes Österreich
Die Folgen der jahrelangen Mißwirtschaft der SPÖVP Koalitionsregierung lassen sich nicht
länger verheimlichen. Über Jahre hinweg wurde über eine "gezielte'' Subventionspolitik alles
unternommen, um Österreich zu einer verlängerten Werkbank zu degradieren. Als ''Erfolg'' dieser
Politik zeigte sich immer wieder, daß höherwertige Arbeitsplätze nach Ablauf der vereinbarten
Beschäftigungsgarantiezeit sofort ins Ausland verlagert wurden. Dagegen gab es nahezu keine
Initiativen, um höherwertige Arbeitsplätze, z.B. in den Bereichen der Hochtechnologie, zu
schaffen. Das zeigt sich auch darin, daß die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in
Österreich mit rund 1,5% BIP weit unter dem OECD-Durchschnitt von 2% liegen. Die
langfristigen Folgen dieser Subventionspolitik, nämlich Entindustrialisierung u.nd
Arbeitsplatzverluste sowie geringe Innovationsfähigkeit, machen sich nun deutlich bemerkbar.
Auch für die nahe Zukunft ist keine spürbareVerbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten.
So herrscht bei allen Wirtschaftsforschern Einigkeit darüber, daß die Politik der
Ausgabenkürzung und Einnahmenerhöhung die konJunkturelle Entwicklung erheblich
beeinträchtigt. Diese Konsolidierungsmaßnahmen, die beschlossen wurden, die ohne gleichzeitig
notwendige und zukunftsorientierte Beschäftigungsinitiativen zu setzen, werden daher auch in
Zukunft die derzeit herrschende Rekordarbeitslosigkeit in Österreich prolongieren. Die
gesellschaftlichen Folgen der ständig steigenden Arbeitslosigkeit, die sich nun auch in Österreich
dem EU-Durchschnitt annähert und die damit einhergehende Angst um den Arbeitsplatz (rund
80% der österreichischen Arbeitnehmer fürchten mittlerweile um ihren Arbeitsplatz) sind jedoch
in keiner Weise akzeptabel.
Verschärft werden diese Probleme zusätzlich durch die Tatsache, daß Österreich gerade im
Bereich der öffentlichen Verwaltung schwerwiegende Defizite aufweist, welche beabsichtigte
Gründerwellen nahezu unmöglich machen. Auch die versteinerte Struktur der zum Selbstzweck
degenerierten Sozialpartnerschaft schafft gravierende Probleme. Viele Angelegenheiten könnten
auf der betrieblichen Ebene, im direkten Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
rasch und unbürokratisch geregelt werden. Jedoch mauern hier die etablierten Sozialpartner, da
sie um ihre Macht und Einflußbereiche fürchten. Tatsache ist jedoch, daß auf Grund der rasch
fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der zunehmenden Konkurrenz Maßnahmen auf
dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich sind, um die beschriebene
wirtschaftliche Schieflage einigermaßen zu korrigieren.
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist eine moderne Verwaltung notwendig, die mehr leistet und
weniger kostet. Ihre Aufgabe ist es, gesellschaftliche Aktivitäten und lnnovationen anzuregen und zu
ermöglichen, statt einzuschränken und zu behindern. Ein schlanker Staat, dessen Verwaltung
weniger kostet, wird auch seinen finanziellen Spielraum für öffentliche Investitionen nicht
unwesentlich erweitem und auf diese Weise eine effizientere Beschäftigungspolitik betreiben
können. Zielvorstellung ist ein umfassender Bürokratieabbau, der im Endeffekt zu einer
einschneidenden Reduktion der Zahl der öffentlich Bediensteten führen soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend folgende Maßnahmen zur Sicherung der
Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandortes Österreich umzusetzen:
1. Die Teilung der Staatsaufgaben zwischen den Gebietskörperschaften, Bund, Länder und
Gemeinden ist im Wege einer Bundesstaatsreform nach sachlichen Gesichtspunkten neu zu
ordnen. Dabei ist als Grundlage das im Oktober 1992 zwischen dem Bundeskanzler als Vertreter
des Bundes und dem damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich als Vertreter der Länder
erzielte Perchtoldsdorfer Übereinkommen als Grundlage heranzuziehen.
2. Es ist eine umfassende Verwaltungsreform einzuleiten, die die Leistungsfähigkeit und die
finanzielle Situation der Gebietskörperschaften verbessert und auf diese Weise dazu beiträgt, den
Spielraum für öffentliche Investitionen zu verbessern.
3. Die Zuständigkeit der Ministerien ist ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht
unter dem Gesichtspunkt der politischen Symetrie neu zu ordnen. Dabei sind
Doppelzuständigkeiten weitestgehend zu beseitigen, die Zahl der Ministerien zu verkleinem und
die Aufgaben nach Möglichkeit im Interesse der Bürgernähe in die nachgeordneten Dienststellen
zu verlagern.
4. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik müssen die Bereiche, die vom Staat allein oder
besser besorgt werden können, von jenen getrennt werden, die von anderen Rechtsträgern besser
besorgt werden können, und von jenen, die überhaupt entbehrlich sind. Letztere Bereiche sind
sodann aus der staatlichen Verwaltung zu entfernen. Es hat somit gleichsam ein ''reinventing
government'' (Neuerfinden des Staates) zu erfolgen.
5. Die beim Staat verbleibend.en Bereiche müssen einem umfassenden Bürokratieabbau unterzogen
werden. Dabei sind alle bestehenden Organisationen und Regelungen mit Ziel einer bürgernahen,
raschen, nachfrageorientierten, effizienten und kostengünstigen Verwaltung zu hinterfragen.
6. Der Begriff Kostenrechnung darf auch in der Verwaltung kein Fremdwort sein. Für jede Aufgabe
der Verwaltung sind die Kosten zu ermitteln sowie, soweit möglich, ein eigener Kosten-
Nutzenvergleich anzustellen, wobei hierbei sowohl die Personal-, Sach-, Raum-, sonst. Kosten
sowie die Verwaltungsgemeinkosten einzubeziehen sind (''lean-management'').
7. Die Modernisierung der Verwaltung muß einer der Schwerpunkte der Regierungsarbeit sein und
erfordert eine klare Zielvorgabe der politisch Veranwortlichen. Ein pauschaler Sparappell oder
Sparbeschluß, die Zahl der Bundesbediensteten solle in den nächsten Jahren um einen mehr oder
weniger großen Prozentsatz reduziert werden, wie von der derzeitigen Bundesregierung
verkündet, ist keineswegs ausreichend. Er verkörpert im Gegenteil exemplarisch die ganze
Einfallslosigkeit und Misere der derzeitigen Verwaltungspolitik.
8. Eine umfassende Verwaltungsreform ist ohne eine ernstgemeinte Rechtsbereinigung nicht
möglich. Es ist daher erforderlich, die bestehenden Regelungen sowohl in formeller und
materieller Hinsicht zu durchforsten, um damit die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die
Vollziehung zu erleichtern und zu beschleunigen.
9. Leistung muß sich auch in der Verwaltung lohnen. Das gegenwärtige Dienst- und
Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes hat sich als äußerst leistungsfeindlich erwiesen. Es
muß das durch Regelungen abgelöst werden, die echte Leistungsanreize bieten. Auf diese Weise
kann die Motivation erhöht und die Produktivität der Verwaltung erheblich gesteigert werden.
10.Der Bund ist nach wie vor Eigentümer oder Miteigentümer einer Vielzahl von Unternehmen
jeglicher Größe und volkswirtschaftlicher Bedeutung, von denen nicht wenige in einem
ausgedehnten geschützten Bereich operieren und die Wettbewerbschancen der übrigen
Unternehmen mindern. Es ist erforderlich, durch eine Privatisierungswelle die Marktkräfte zu
stärken und die geschützten Bereiche in verstärktem Maße dem freien Wettbewerb zu öffnen.
In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.