203/AE

 

 

 

der A bgeordneten DI Prinzhorn, Haigermoser

und Kollegen

betreffend

Entlastung der österreichischen Ausbildungsbetriebe und Attraktivierung der Lehre

 

 

Die Folgen der jahrelangen Mißwirtschaft der öffentlichen Hand lassen sich nicht länger verheim-

lichen. Über Jahre hinweg wurde von der sozialistischen Koalitionsregierung über eine "gezielte "

Subventionspolitik alles unternommen, um Österreich zur bloßen "verlängerten Werkbank" werden

zu lassen.

So wurden Milliardenbeträge in die Erhaltung von "einfachen " Arbeitsplätzen gesteckt, um danach

feststellen zu müssen, daß es nach Ablaufder vereinbarten Beschäftigungsgarantiezeiten sofort zu

Produktionsverlagerungen ins Ausland und damit zu Standortverlusten kommt. Die langfristigen

Folgen dieser Entwicklung sind Arbeitsplatzverluste, Entindustrialisierung, Versiegen der Investiti-

onstätigkeit und Verlust der Innovationsfähigkeit.

Auchfür die nahe Zukunft ist keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung zu

erwarten.

Die gesellschaftlichen Folgen der ständig steigenden Arbeitslosigkeit, die sich nun auch in Öster-

reich dem EU-Durchschnitt annähert, sind jedoch in keiner Weise akzeptabel.

 

Gerade der Wirtschafts- und Industriestandort Österreich benötigt eine große Zahl erstklassig aus-

gebildeter Fachkräfte, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

 

Um diesem Ziel näher zu kommen und einerseits die Ausbildung von Lehrlingenfür die österreichi-

schen Industriebetriebefinanzierbar und andererseits die Absolvierung einer Lehre für Österreichs

Jugend so attraktiv wie möglich zu machen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die

 

1. eine gesetzliche Festlegung einerjährlichen Mindeststeigerung der Lehrlingsentschädigun-

gen im Ausmaß der sonstigen kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen im jeweiligen Wirt-

schaftszweig (Mindestlehrlingsentschädigung),

 

2. ein vom Bundfinanziertes Lehrlings-Leistungsstipendium für überdurchschnittliche Leistun-

gen bis zur Höhe derfür AHS-Schüler im Vergleich mehr anfallenden Kosten,

 

3. einen Lehrlingsausbildungsfreibetrag in Höhe von 30% des Aufwandesfür Ausbildungsbe-

triebe,

 

4. die Nichtberücksichtigung der Lehrlingsentschädigungen bei der Berechnung der Bemes-

sungsgrundlagefür die Kommunalsteuer,

 

5. eine frühzeitig einsetzende Information aller Schüler über sämtliche Bildungs- und Berufs-

möglichkeiten im Bereich der Lehre.

 

6. eine Neuorganisation der Lehrlingsausbildung durch eine nach Wirtschaftsbereichen ge-

trennte, konzentrierte schulische A usbildung anstelle des polytechnischen Lehrganges vor

der berufsspezifischen betrieblichen Lehre,

 

7. eine verbesserte verpflichtende Aus- und Weiterbildung der Berufsschullehrer.

 

8. eine allgemeine Förderung einer Lehrlingsweiterbildung im Ausland,

 

9. die Schaffung der Möglichkeit für Unternehmen, bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die

ausschließlich Ausbildungszwecken dienen, einen erhöhten Investitionsfreibetrag geltend zu

machen

und

10. eine Gleichstellung der Meisterprüfung mit der B-Matura im öffentlichen Dienst und freien

Zugang zu einschlägigen Fachhochschulen

vorsehen. "

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Industrieausschuß beantragt.