204/AE

 

 

 

der Abgeordneten DI Prinzhorn, Böhacker. Haigermoser

und Kollegen

 

betreffend . . ., . .

Novellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1047 (2. Verstaatlichungsgesetz),

BGBl. Nr. 81/1047

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesministerfür Finanzen wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit dem Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurfzur No-

vellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1947 (2. Verstaatlichungsgesetz), BGBl. Nr. 81/1947,

vorzulegen, durch welchen eine vollständige Privatisierung der in öffentlichem Eigentum befindli-

chen Unternehmungen, Betrieben und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie

möglich gemacht wird.

 

 

 

Begründung:

 

Das am 26. März 1947 beschlossene 2. Verstaatlichungsgesetz ermöglichte die Übertragung von

Unternehmungen, Betrieben und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie an die

öffentliche Hand.

 

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, daß staatliche Stromversorgungsunternehmen nur bis zu einem

Höchstsatz von 49% privatisiert werden dürfen; darüber hinaus wird die Arbeitsteilung zwischen

Bundes- und Landesgesellschaften sowie den städtischen Gesellschaften geregelt.

 

Nachdem die unter dem Eindruck der unmittelbaren Nachkriegszeit mit ihren Produktionsproblemen

und Versorgungsengpäßen entstandenen Verstaatlichungsgesetze in Zeiten europaweiter Liberalisie-

rungstendenzen aufallen Märkten weder den Interessen der Konsumenten nochjenen der gesamten

österreichischen Volkswirtschaft gerecht werden können, vertreten die unterfertigten Abgeordneten

die Ansicht, daß Deregulierung und Privatisierung auch vor der heimischen Elektrizitätswirtschaft

nicht halt machen dürfen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.