204/AE
der Abgeordneten DI Prinzhorn, Böhacker. Haigermoser
und Kollegen
betreffend . . ., . .
Novellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1047 (2. Verstaatlichungsgesetz),
BGBl. Nr. 81/1047
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesministerfür Finanzen wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit dem Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurfzur No-
vellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1947 (2. Verstaatlichungsgesetz), BGBl. Nr. 81/1947,
vorzulegen, durch welchen eine vollständige Privatisierung der in öffentlichem Eigentum befindli-
chen Unternehmungen, Betrieben und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie
möglich gemacht wird.
Begründung:
Das am 26. März 1947 beschlossene 2. Verstaatlichungsgesetz ermöglichte die Übertragung von
Unternehmungen, Betrieben und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie an die
öffentliche Hand.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, daß staatliche Stromversorgungsunternehmen nur bis zu einem
Höchstsatz von 49% privatisiert werden dürfen; darüber hinaus wird die Arbeitsteilung zwischen
Bundes- und Landesgesellschaften sowie den städtischen Gesellschaften geregelt.
Nachdem die unter dem Eindruck der unmittelbaren Nachkriegszeit mit ihren Produktionsproblemen
und Versorgungsengpäßen entstandenen Verstaatlichungsgesetze in Zeiten europaweiter Liberalisie-
rungstendenzen aufallen Märkten weder den Interessen der Konsumenten nochjenen der gesamten
österreichischen Volkswirtschaft gerecht werden können, vertreten die unterfertigten Abgeordneten
die Ansicht, daß Deregulierung und Privatisierung auch vor der heimischen Elektrizitätswirtschaft
nicht halt machen dürfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.