205/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Böhacker, DI Prinzhorn, Haigermoser

und Kollegen

betreffend

Entsteuerung von Überstunden

 

 

Die Besteuerung von Überstunden führt dazu, daß die Bereitschaft zu mehr Leistung steuer-

lich bestraft wird.

Hiezu kommt, daß durch die im Strukturanpassungsgesetz 1996 beschlossene Begrenzung der

Steuerfreistellung der ersten fünf Überstundenzuschläge bis höchstens S 590, - monatlich die

Überstundenbesteuerung noch stärker ausgeweitet wurde.

 

Dies läßt - wie die Entwicklung in der Vergangenheit gezeigt hat - erwarten, daß künftig in

noch stärkerem Umfang Arbeitsmehrleistungen in der Schattenwirtschaft bzw. im Pfusch er-

folgen werden.

 

Um die Leistungsbereitschaft zu fördern und der Flucht von Mehrleistungen in die Schatten-

wirtschaft entgegenzutreten, stellen die unterfertigten Abgeordnetenfolgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ein Abgabenänderungsgesetz vorzule-

gen, durch welches zur Stärkung der Kaufkraft, zur Förderung der Leistungsbereitschaft, zur

Sicherung der österreichischen Arbeitsplätze und um die Flucht in die Schattenwirtschaft zu

unterbinden die Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden sollen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.