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der Abgeordneten Langthaler, Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das UVP-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung
(Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G) BGBl. Nr. 697/1993, wird wie folgt
geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Dem Anhang I wird folgende Ziffer 51 angefügt:
"51. Anlagen in denen mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird. die
nicht der Sicherheitsstufe 1 gemäß § 5 Z 1 Gentechnikgesetz zugeordnet werden
können.''
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.