209/A

 

 

der Abgeordneten Langthaler, Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das UVP-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung

(Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G) BGBl. Nr. 697/1993, wird wie folgt

geändert:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Dem Anhang I wird folgende Ziffer 51 angefügt:

"51. Anlagen in denen mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird. die

nicht der Sicherheitsstufe 1 gemäß § 5 Z 1 Gentechnikgesetz zugeordnet werden

können.''

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.