212/AE

 

 

 

der Abgeordneten KR Schöll, Dr. Oftner, DI Prinzhorn

und Kollegen

betreftftend

Novellierung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes (3. WÄG)

 

 

Am 1. März 1994 trat das 3. WÄG in Kraft.

Eine der wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzeswerkes ermöglicht den Abschluß sogenannter

3-Jahres-Mietverträge, diejedoch nur unbefristet verlängert werden können.

 

Mit Ende Februar 1997 werden nun die ersten der unter diesen Rahmenbedingungen abgeschlosse-

nen Mietverträge auslauften. In den allermeisten Fällen wird von seiten der Vermieter wohl keiner

Vertragsverlängerung zugestimmt werden, um so einem unbefristeten Mietverhältnis zu entgehen.

In der Praxis droht daher zahlreichen Mietern der Hinauswurftaus ihren Wohnungen; ein Stadtno-

madentum mit dreijährigem Wohnungswechsel-Zyklus wird die Folge sein.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, daß das oben dargestellte Szenarium weder

den Interessen der Mieter noch jenen der Vermieter entsprechen kann und stellen aus diesen Grün-

den nachstehenden

 

 

E n t s c h l i e s s u n g s a n t r a g

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen tauglichen Gesetzesentwurft

zur Novellierung des 3. WÄG vorzulegen, durch welchen

 

1. eine Verlängerung der seit dem 1. März 1994 nach dem 3. WÄG abgeschlossenen 3-Jahres-

Mietverträge in beiderseitigem Einvernehmen auftweitere sieben Jahre und

 

2. der Abschluß von auf zehn Jahre befristeten neuen Mietverträgen ab dem 1. Jänner 1997

ermöglicht wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuß beantragt.