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der Abgeordneten KIara Motter, Thomas BarmüIIer

und weiterer Abgeordneter

betreffend HaftungsregeIn für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen

 

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wurde im Bericht der parla-

mentarischen Enquetekommission betreffend ''Technikfolgenabschätzung am Bei-

spiel der Gentechnologie'' als besonders heikler Punkt erkannt und behandelt. Die in

diesem Bericht vorgeschlagene Vorgangsweise ''case by case, step by step''

(Stufenprinzip) wurde noch in der XVllI. Gesetzgebungsperiode ebenso einstimmig

von den Fraktionen des Hohen Hauses beschlossen wie die empfohlene Vorsorge

durch ein besonderes Haftungsregime. Während das Stufenprinzip in die RV zum

Gentechnikgesetz aufgenommen wurde, fehlten die Bestimmungen für ein besonde-

res Haftungsregime und konnten zum damaligen Zeitpunkt auch nicht mehr in die

Gesetzesvorlage aufgenommen werden. Diese wichtige Empfehlung des Hohen

Hauses, ein eigenes Haftungsregime zu errichten, ist also bis heute nicht umgesetzt

worden, obwohl der Druck, Freisetzungen zuzuIassen, stetig zunimmt.

 

Aus diesem Grunde stelIen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz - wird ersucht, Freisetzungen gentechnisch veränderter Orga-

nismen nicht zu genehmigen, bis Umwelthaftungsregeln in Kraft gesetzt sind, die

den im Bericht der parlamentarischen Enquetekommission ''Technikfolgenabschät-

zung am Beispiel der Gentechnologie'' einstimmig vom Hohen Haus beschlossenen

Grundsätzen entsprechen.''

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.