22/AE
des Abgeordneten Barmüller
unterstützt durch weitere Abgeordnete
betreffend Solaranlagen für öffentliche Bauten
Zu Zwecken der Kunstförderung werden gemäß einer Vereinbarung zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesministerium für
Unterricht und Kunst bis zu 0,67 % der Bruttoherstellungskosten öffentlicher Bauten für
die künstlerische Ausgestaltung dieser Bauten verwendet. Damit wurde sowohl ein
größerer Markt für Kunstobjekte und künstlerische Gestaltung als auch eine
lntensivierung des Kontaktes der Menschen mit der Kunst geschaffen.
Der Grundgedanke, wünschenswerte Entwicklungen und Bereiche aus öffentlichen
Mitteln solange zu unterstützen, bis sie von selbst im marktwirtschaftlichen Wettbewerb
bestehen können, muß aber nicht auf den Bereich der Kunst beschränkt bleiben.
Gerade eingedenk der notwendigen Anstrengungen, um der sich beschleunigenden
CO²- Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist die Ausweitung dieser Art der ''Förderung
durch Vorbildwirkung'' auch auf den Bereich Nutzung der Sonnenenergie
wünschenswert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, 1 % der
Baukosten öffentlicher Bauten, die durch Neu-, Um- oder Zubauten entstehen, sowie
öffentlich geförderter Bauten für die Schaffung von Solaranlagen (Kollektoren oder
Photovoltaikanlagen) zu widmen.''
ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung
dem Bautenausschuß zuzuweisen.