22/AE

 

 

 

des Abgeordneten Barmüller

unterstützt durch weitere Abgeordnete

betreffend Solaranlagen für öffentliche Bauten

 

Zu Zwecken der Kunstförderung werden gemäß einer Vereinbarung zwischen dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesministerium für

Unterricht und Kunst bis zu 0,67 % der Bruttoherstellungskosten öffentlicher Bauten für

die künstlerische Ausgestaltung dieser Bauten verwendet. Damit wurde sowohl ein

größerer Markt für Kunstobjekte und künstlerische Gestaltung als auch eine

lntensivierung des Kontaktes der Menschen mit der Kunst geschaffen.

 

Der Grundgedanke, wünschenswerte Entwicklungen und Bereiche aus öffentlichen

Mitteln solange zu unterstützen, bis sie von selbst im marktwirtschaftlichen Wettbewerb

bestehen können, muß aber nicht auf den Bereich der Kunst beschränkt bleiben.

Gerade eingedenk der notwendigen Anstrengungen, um der sich beschleunigenden

CO²- Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist die Ausweitung dieser Art der ''Förderung

durch Vorbildwirkung'' auch auf den Bereich Nutzung der Sonnenenergie

wünschenswert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, 1 % der

Baukosten öffentlicher Bauten, die durch Neu-, Um- oder Zubauten entstehen, sowie

öffentlich geförderter Bauten für die Schaffung von Solaranlagen (Kollektoren oder

Photovoltaikanlagen) zu widmen.''

 

ln formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung

dem Bautenausschuß zuzuweisen.