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und Kollegen

betreffend

Auflösung der beiden noch bestehenden Straßenbausondergesellschaften

 

Die in der Vergangenheit vor allem aus Gründen der Budgetkosmetik gegründeten Straßen-

bausondergesellschaftten zur Errichtung und zum Betrieb besonders aufwendiger Hoch-

leistungsstraßenabschnitte haben sich in zahlreichen Skandalen als teuer, korruptionsanftällig

und ineftfiizient erwiesen.

 

Auch die zwischenzeitlich erfolgte Zusammenlegung der ehemals bestehenden sechs Straßen-

bausondergesellschaften zu deren zwei konnte aus dieser Sicht nur ein erster Schritt zu deren

vollständigen Auflösung sein.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß mittlerweile das hochrangige Straßennetz in Öster-

reich weitgehend fertiggestellt ist und im wesentlichen nur mehr Erhaltungs- und Reparatur-

aufgaben durchzuführen sind, scheint nun der Zeitpunkt gekommen, an dem die Organisati-

onsform der "Straßenbausondergesellschaft" verzichtbar geworden ist.

 

Insbesondere zeigt es sich, daß die einerseits zur Erhaltung und Errichtung der Bundesstra-

ßen A und S, andererseits der Bundesstraßen B sowie der Landesstraßen bestehenden Orga-

nisationen unwirtschafttliche Parallelstrukturen darstellen, die im Zuge einer umfassenden

Reform im Interesse verbesserter Wirtschaftlichkeit und Rationalisierung beseitigt werden

müssen.

 

Versuche in Kärnten bewiesen weiters, daß sich durch die Zusammenlegung der Erhaltungs-

dienste und die gemeinsame Organisation dieser Auftgaben beim Land erhebliche Einspa-

rungs- und Synergieeffekte erzielen lassen.

 

Nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten sind - in Anbetracht des Scheiterns der bis-

herigen Konzepte - die bestehenden Straßenbausondergesellschaften so rasch als möglich

auftzulösen und deren Erhaltungs-, Pflege- und Reparaturauftgaben auf die Länder zu über-

tragen.

 

Gleichzeitig ist die gegenwärtige Finanzierungsform, die jede Budgetwahrheit massiv in Fra-

ge stellt, derart umzustellen, daß die Länder im Wege des Finanzausgleichs die entsprechen-

den Mittel zur Erftüllung ihrer Auftgaben erhalten.

 

Die danach noch verbleibenden Kompetenzen der Straßenbausondergesellschaften sind in die

Bundesstraßenverwaltung einzugliedern.

 

Aus oben angeftührten Gründen stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

E n t s c h l i eß u n g s a n t r a g :

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die bestehenden Straßenbausondergesellschaften des Bundes sind ersatzlos aufzulö-

sen.

 

2. Sämtliche bestehenden Bundesstraßen A und S sind zur Erhaltung, Reparatur und Ver-

waltung den Ländern, die bereits entsprechende Organisationen und Infrastruktur

unterhalten, zu übergeben.

 

3. Den Ländern sind zur Durchftührung dieser vom Bund übertragenen sowie der schon

bisher in die Zuständigkeit der Länder fallenden Erhaltungsauftgaben im Wege des Fi-

nanzausgleichs die erforderlichen Mittel zur Verftügung zu stellen, wobei sich die Zu-

teilung von Bundesmitteln nach objektiven Kriterien wie Fahrstreiftenlänge, Verkehrs-

aufkommen etc. zu richten hat.

 

4. Die Länder sind auftgefordert, die Bundesmittel wirtschaftlich einzusetzen. Einheitliche

betriebswirtschaftliche Instrumentarien haben die Transparenz der Entscheidungen

und die Vergleichbarkeit der Verwaltungen zu garantieren.

 

5. Die Koordinierung, Planung und Abwicklung von Bundesstraßenbauvorhaben soll in

den Kompetenzbereich der Bundesstraßenverwaltungfallen, wobei im Interesse der

Budgetwahrheit außerbudgetäre Finanzierungsformen zu vermeiden sind "

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß verlangt.