230/AE
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
betreffend zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für Ausgebildete des
Lehrberufs Recycling- und Entsorgungstechniker
Aufgrund des Umfangs der von Menschen in Gang gesetzten Stoffströme und
aufgrund der zunehmenden Chemisierung dieser Stoffströme, sind die
Vermeidung, Minimierung und Analyse, das richtige Behandeln und Entsorgen
von anfallenden Problemstoffen sowie die Abwasserbehandlung sind zu
drängenden Problemen unserer Zeit geworden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der Lehrberuf Recycling-
und Entsorgungstechniker eingerichtet (BGBl. 585/1992). Ziel der Ausbildung
zum Recycling- und Entsorgungstechniker ist die Vermittlung von Fertigkeiten
und Kenntnissen für die qualifizierte berufliche Tätigkeit in der Abfall- und
Abwasserbewirtschaftung.
Da dieser Lehrberuf nach dem Anforderungsprofil die Ausgebildeten auch zur
Leitung der Eingangskontrolle einer Deponie befähigt, sollte die Deponie-
verordnung auch Recycling- und Entsorgungstechnikern die Möglichkeit geben
diese Funktion auszuüben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
EntschIießungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Umwelt und Familie wird ersucht, § 25 Abs. 2
Deponieverordnung 1996 (BGBl. 164/1996) dahingehend zu ändern, daß
neben Chemielaboranten auch AusgebiIdete des Lehrberufs Entsorgungs- und
Recyclingtechniker als Leiter oder stellvertretender Leiter der Eingangskontrolle
einer Deponie Verwendung finden können."
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.