230/AE

 

 

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

betreffend zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für Ausgebildete des

Lehrberufs Recycling- und Entsorgungstechniker

 

 

Aufgrund des Umfangs der von Menschen in Gang gesetzten Stoffströme und

aufgrund der zunehmenden Chemisierung dieser Stoffströme, sind die

Vermeidung, Minimierung und Analyse, das richtige Behandeln und Entsorgen

von anfallenden Problemstoffen sowie die Abwasserbehandlung sind zu

drängenden Problemen unserer Zeit geworden.

 

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der Lehrberuf Recycling-

und Entsorgungstechniker eingerichtet (BGBl. 585/1992). Ziel der Ausbildung

zum Recycling- und Entsorgungstechniker ist die Vermittlung von Fertigkeiten

und Kenntnissen für die qualifizierte berufliche Tätigkeit in der Abfall- und

Abwasserbewirtschaftung.

 

Da dieser Lehrberuf nach dem Anforderungsprofil die Ausgebildeten auch zur

Leitung der Eingangskontrolle einer Deponie befähigt, sollte die Deponie-

verordnung auch Recycling- und Entsorgungstechnikern die Möglichkeit geben

diese Funktion auszuüben.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

EntschIießungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Umwelt und Familie wird ersucht, § 25 Abs. 2

Deponieverordnung 1996 (BGBl. 164/1996) dahingehend zu ändern, daß

neben Chemielaboranten auch AusgebiIdete des Lehrberufs Entsorgungs- und

Recyclingtechniker als Leiter oder stellvertretender Leiter der Eingangskontrolle

einer Deponie Verwendung finden können."

 

 

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß beantragt.