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der Abgeordneten Helmut Dietachmayr . Dipl.Ing. Dr. KeppelmüIler

und Genossen

betreffend Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen

Gesunde Zähne tragen wesentlich zum körperlichen Wohlbefinden bei. Daher ist es einerseits

wichtig, die Zähne zu pflegen, und sie andererseits, soweit es irgendwie möglich, ist zu

erhalten.

Nun hat in den vergangenen Jahren die Medizin auf dem Gebiete des Zahnerhaltens und

-ersatzes große Fortschritte gemacht. Doch das bittere Erwachen kommt, wenn man zum

Rechenstift greift. Gesundheit wird da oft unerschwinglich. Der Preis, den man in Österreich

für einen festsitzenden Zahnersatz, also für Kronen und Brücken, zahlt, ist hoch. Für eine

Krone werden oft ÖS 12.000,-- und mehr bezahIt. Dazu ein Preisvergleich mit dem

benachbarten Bayern. Dort würde eine Krone mit Keramikverblendung laut Tarif etwa

DM 654,-- kosten, wozu noch die Steuer kommt. Nach unserem Geld wären dies, alles in

allem, rund ÖS 5.000,--. Ein horrender Preisunterschied.

Dieser Preisunterschied erklärt auch, warum sich die Zahnärzte weigern, einen Vertrag über

festsitzenden Zahnersatz mit den Krankenkassen abzuschließen. Ein Vertrag würde

schließlich zu der längst notwendigen Preiskontrolle führen und damit die freie Preis-

festsetzung der Zahnärzte entsprechend einschränken.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verpflichtet die Gebietskrankenkassen, aus ihren

Mitteln eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Krankenbehandlung sicherzustellen

Dies gilt selbstverständlich auch für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz. Das gleiche

Gesetz verbietet jedoch nach wie vor den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen,

generell festsitzenden Zahnersatz, also auch Brücken und Kronen, preiswert herzustellen.

Für dieses gesetzlich verankerte Arbeitsverbot gibt es keinen vernünftigen Grund, haben doch

die Versicherten laut Gesetz Anspruch auf Sachleistungen zu vertretbaren Preisen.

Um dies zu erreichen, ist der freie Wettbewerb ein logischer Weg. Durch die Aufhebung des

Arbeitsverbotes für die Zahnambulatorien würde er zweifellos belebt. Es könnte eine gesunde

Konkurrenz entstehen, die preisdämpfend wirkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, ehestmöglich eine Novellierung des

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes dahingehend zu veranlassen, daß den

Zahnambulatorien ermöglicht wird, auch preiswerten Zahnersatz herzustellen.

ln formeller Hinsicht wird vor geschlagen, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf

eine erste Lesung dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.