243/A(E)

 

ANTRAG

des Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil

Verwendung internationaler ICD- und ICPM-Kataloge im Rahmen des LKF-Systems

 

Mit 1.1.1997 soll - wenn man den Mitgliedern der Bundesregierung Glauben schenkt - die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) bundesweit eingeführt werden, und zwar auf Basis eines Diagnosekataloges (ICD-9 - International Classification of Diseases) bzw. eines medizinischen Einzelleistungskataloges. Dazu bedarf es eines übersichtlichen, dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, automatisierten und abrechnungsfreundlichen Diagnose- bzw. Leistungskataloges.

 

Ähnlich wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens werden nicht international bereits anerkannte Kataloge herangezogen, sondern mit Hilfe einer Arbeitsgruppe im Bundes­ministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz eine österreichische Sondervariante erarbeitet, die - wie zumindest die steirische Ärzteschaft festgestellt hat - umständlich, medizinisch erweiterungsbedürftig, abrechnungsfeindlich und unübersichtlich ist.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird augefordert, auch in Österreich für die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) bereits internationale, dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende und daher anerkannte Diagnose- und Leistungskataloge wie ICD-10 und ICPM-Katalog heranzuziehen und unverzüglich mit der Implementierungsarbeit zu beginnen, um mehr Transparenz und Genauigkeit zu schaffen, die Abrechnungsarbeit der Ärzte zu erleichtern und weitere Ausgabensteigerungen hintanzuhalten.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.