25/A XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) geändert

wird

Der Nationalrat wolle beschließen.

Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) vom 11.Dezember

1969, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 27/1994, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Behinderteneinstellungsgesetz vom 11.Dezember 1969, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt

geändert durch BGBl. Nr. 27/1994 wird wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 2 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"§ 9 (2) Die Ausgleichstaxe beträgt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, ein

in dem jeweiligen Betrieb übliches Durchschnitts-Bruttogehalt, incl. aller

Lohnnebenkosten. "

Begründung:

Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und

weiterhin im Ansteigen begriffen.

In Österreich sind Unternehmen, Ämter und Behörden sowie kommunale Einrichtungen

verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit

wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert. Besetzt

sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von

derzeit S 1.920,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von

behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Von dieser Regelung macht nicht nur die

Privatwirtschaft reichlich Gebrauch. Auch der Bund als größter Dienstgeber des Landes

geht hier mit schlechtem Beispiel voran. So waren 1994 im Innenministerium von 1035

Planstellung für Behinderte 798 nicht besetzt. Auch im Wissenschaftsministerium waren im

Vorjahr nur etwa die Hälfte der 718 Behindertenstellen vergeben.

Im ÖGB und in kirchlichen Einrichtungen ist die Situation ähnlich.

Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es

für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten

Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben. wird sich an der derzeitigen

Situation etwas ändern.

Informeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuß

für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.