25/A XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen.
Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) vom 11.Dezember
1969, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 27/1994, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Behinderteneinstellungsgesetz vom 11.Dezember 1969, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt
geändert durch BGBl. Nr. 27/1994 wird wie folgt geändert:
§ 9 Abs. 2 wird wie folgt abgeändert und lautet:
"§ 9 (2) Die Ausgleichstaxe beträgt für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, ein
in dem jeweiligen Betrieb übliches Durchschnitts-Bruttogehalt, incl. aller
Lohnnebenkosten. "
Begründung:
Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und
weiterhin im Ansteigen begriffen.
In Österreich sind Unternehmen, Ämter und Behörden sowie kommunale Einrichtungen
verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit
wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert. Besetzt
sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von
derzeit S 1.920,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von
behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Von dieser Regelung macht nicht nur die
Privatwirtschaft reichlich Gebrauch. Auch der Bund als größter Dienstgeber des Landes
geht hier mit schlechtem Beispiel voran. So
waren 1994 im Innenministerium von 1035
Planstellung für Behinderte 798 nicht besetzt. Auch im Wissenschaftsministerium waren im
Vorjahr nur etwa die Hälfte der 718 Behindertenstellen vergeben.
Im ÖGB und in kirchlichen Einrichtungen ist die Situation ähnlich.
Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es
für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten
Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben. wird sich an der derzeitigen
Situation etwas ändern.
Informeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Ausschuß
für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.