253/AE

 

 

 

der Abgeordneten Dr./Schmidt, Dr. Frischenschlager, Motter und Partner/innen

 

betreffend die Menschenrechtssituation in Tibet

 

 

Die politische Situation sowie die Lage der Menschenrechte in Tibet gibt immer

größeren Anlaß zur Sorge. ln den letzten Monaten verschärfte die Volksrepublik

China ihre Vorgangsweise in dieser von ihr beanspruchten ''autonomen Region''

gegenüber der tibetischen Bevölkerung. Dies läßt sich nicht nur an der

Verschleppung des vom Dalai Lama ernannten Nachfolgers des Panchen Lama

sowie an den Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen ablesen, die

von über 600 politschen Gefangenen sowie von Folterungen an buddhistischen

Mönchen und Nonnen berichten, sondern auch daran, daß gegenüber

Repräsentanten von Ländern, die sich der Menschenrechtssituation in Tibet

annehmen, unfreundliche Akte gesetzt werden.

 

Seit dem widerrechtlichen Einmarsch Chinas in Tibet im Jahre 1 950 dauert die

Unterdrückung des Strebens der Tibeter nach politischer, ethnischer und religiöser

Selbstbestimmung an. Die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen gegen Tibet

reicht von der brutalen Unterdrückung des Aufstandes von 1 959, bei dem über

80.000 Menschen starben, über die Vertreibung des weltlichen und religiösen

Oberhauptes, des Dalai Lama, bis hin zu einer massiven Umsiedlungspolitik der

Chinesen nach Tibet, verbunden mit Zwangssterilisierungen von Tibeterinnen,

wodurch die Tibeter zu einer Minderheit im eigenen Land wurden und ihr Überleben

gefährdet ist.

 

Die Vereinten Nationen, das Europäische ParIament (im Juli 1995) und zuletzt auch

der deutsche Bundestag (am 21.6.1996) haben die Besetzung Tibets, die VerIetzung

der Menschenrechte und die Unterdrückung der nationalen und kulturellen ldentität

dieses Landes verurteilt.

 

Da auch die PoIitik Österreichs darauf gerichtet sein muß, das Selbstbestimmungs-

recht weltweit zu unterstützen sowie unrechtmäßige Gewaltanwendung und massive

Menschenrechtsverletzungen nicht hinzunehmen, stellen die unterzeichneten

Abgeordneten zu der Situation in Tibet folgenden

 

ENTSCHLlESSUNGSANTRAG:

 

 

''Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige Angelegen-

heiten, wird aufgefordert, sich verstärkt bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür

einzusetzen, daß

 

- die Regierung der Volksrepublik China die weltweit anerkannten Menschenrechte

achtet, die Menschenrechtsverletzungen gegen Tibeter beendet und die Grund- und

Freiheitsrechte des tibetischen Volkes und aller lndividuen in Tibet respektiert,

 

- die chinesische Regierung alle Maßnahmen unterläßt, die die Zerstörung der

tibetischen Kultur zu Folge haben können, vor allem die planmäßige Umsiedlung

von Chinesen nach Tibet, um die tibetische Bevölkerung zurückzudrängen,

 

- die chinesischen Behörden dafür sorgen, daß der vom Dalai Lama bestimmte

Nachfolger des Panchen Lama, Gedhun Choekyi Nyima, und seine Familie sofort

freigelassen werden und in ihr Heimatdorf zurückkehren können

 

- alle politischen Gefangenen in Tibet freigelassen werden,

 

- die freie Rückkehr im Ausland lebender Tibeter ermöglicht wird,

 

- auch zukünftig bei den Beratungen der UNO-Menschenrechtskommission die Lage

der Menschenrechte in Tibet Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit und kritischer

Diskussion sein wird,

 

- dem Verlangen des tibetischen Volkes, die tibetische Kultur und Religion zu

erhalten, verstärkt Beachtung geschenkt wird, und die Bereiche ermittelt werden, in

denen die österreichische Bevölkerung und die Bundesregierung Hilfe leisten

können,

 

- die tibetische Exilregierung und der Dalai Lama von den Vereinten Nationen in

ähnlicher Weise als legitime Vertreter des tibetischen VoIkes anerkannt werden wie

dies hinsichtlich der Palästinensischen Befreiungsorganisation als Vertreterin des

palästinensischen Volkes geschah,

 

- ein konstruktiver Dialog zwischen der chinesischen Regierung und der tibetischen

Exilregierung aufgebaut wird, der langfristig dazu führen soll, daß das tibetische

Volk auf friedlichem Wege sein Recht auf Selbstbestimmung ausüben kann und

seine kulturelle und religiöse Freiheit erhält.''

 

ln formel/er Hinsicht wird vorgeschlagen, den Antrag dem außenpolitischen

Ausschuß zuzuweisen.