263/AE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ungleichbehandlung von Preisen, Förderungen und Stipendien nach dem

Filmförderungsgesetz bzw. dem Kunstförderungsgesetz

 

 

 

In einer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 136/J der Abgeordneten Petrovic

stellte Finanzminister Viktor Klima fest, daß das Finanzministerium von seiner bisherigen

Praxis der Nichtbesteuerung von Preisen, Stipendien und Förderungen abgeht, sofern diese

nicht für das Lebenswerk verliehen werden (Anfragebeantwortung vom 29. März 1996, 129

AB). Wörtlich schreibt Finanzminister Klima:

 

". . . Stipendien, Preise oder Prämien, die aufgrund einer Ausschreibung für eine

konkrete Leistung, z.B. für eine konkretes literarisches Projekt gewährt werden,

(sind) umsatzsteuerpflichtig. Wird hingegen ein Schriftsteller z.B. für sein bisheriges

Wirken durch einen Preis geehrt und ausgezeichnet, so fehlt es am Zusammenhang

mit einer bestimmten Leistung und die Preisgelder sind als echter Zuschuß nicht

umsatzsteuerbar. " (128 AB , S l l)

 

Und weiter zur Einkommenssteuerpflicht von Stipendien, Preisen und Prämien:

 

"Zuwendungen. die eine Entlohnung für künstlerische Tätigkeit darstellen oder zur

Deckung des Lebensunterhaltes des Künstlers bestimmt sind, s(sind) steuerpflichtig,

weil sie nur mittelbar die Kunst fördern. . . . Derartige Zuwendungen sind daher nur

insoweit einkommenssteuerfrei, als sie unmittelbar zur Förderung der Kunst

(Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) vergeben werden. Übersteigen die

Zuwendungen, die mit dem Vorhaben verbundenen Ausgaben, sind sie insoweit

steuerpflichtig. "

 

 

Nicht steuerbefreite Stipendien etc. würden damit, nach Berechnungen der IG Autorinnen

und Autoren, um etwa 30 Prozent gekürzt.

 

Diese Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht von Preisen, Stipendien und Förderungen

widerspricht eklatant den bisherigen Aussagen seitens des Kunstministeriums, die immer

dahingehend gelautet haben, daß Preise, Stipendien und Förderungen von diesen Steuern

befreit seien.

 

Weiters ergibt sich durch diese nun seitens des Finanzministeriums exekutierte Besteuerung

von Preisen, Stipendien und Förderungen eine UngIeichbehandlung von LyrikerInnen,

ProsaschriftsteIlerInnen und RomanautorInnen gegenüber DrechbuchautorInnen, die durch

nichts zu begründen ist. Laut § 17 Abs. 2 des Filmförderungsgesetzes sind Förderungen für

DrehbuchautorInnen nämlich steuerfrei. § 17 Abs. 2 lautet nämlich:

" (2) Zuschüsse des Filminstitutes zur Förderung der Erstellung von Filmkonzepten

und Drehbüchern sowie der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 2 Abs.1 b lit.

a und f dieses Bundesgesetzes sind von der Einkommensteuer befreit. "

 

Zudem erscheint dieser Abgang des Finanzministerium von der bisherigen Praxis insofern

als widersinnig, als die Einkommenssituation der AutorInnen und KünstlerInnen ohnehin

nicht besonders gut ist und durch diese Maßnahme noch eine zusätzliche Verschlechterung

erfahren würde. Dieser veränderte Haltung des Finanzministeriums ist ein Indiz für die

sukzessive Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber der Kunst. Implizit

drückt sich darin, entgegen den offizieIlen Beteuerungen auch des Kunstministeriums, die

geringer werdende Wertschätzung von künstlerischer Arbeit seitens des Staates aus. Nicht

zuletzt wierspricht diese Vorgangsweise auch dem § 1 des Kunstförderungsgesetzes , in dem

zu lesen ist:

"Die Förderung . . . hat danch zu trachten, . . . die materiellen Voraussetzungen für die

Entwicklung des künstlerischen Lebens in Österreich zu verbessern. "

 

Künstlerische Arbeit kann nicht mit denselben Maßstäben wie normale Erwerbsarbeit

gemessen werden, nicht zuletzt deshalb ist auch die Definition der Förderung eines

konkreten künstlerischen Projektes als Leistungsaustausch seitens des Finanzministeriums

zwar vielleicht vom fiskalischen Gesichtspunkt aus betrachtet, richtig, dem künstlerischen

Schaffen gegenüber aber unangemessen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, die

Ungleichbehandlung von KünstlerInnen, die von der Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht

durch die geänderte Vorgangsweise des Finanzministeriums nunmehr betroffen sind,

gegenüber DrechbuchautorInnen aufzuheben. Der Bundesminister wird weiters

aufgefordert, ein dem Filmförderungsgesetz entsprechenden Passus bezüglich der

Steuerpflicht von Förderungen etc. ins Kunstförderungsgesetz zu bewirken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß vorgeschlagen.