263/AE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Ungleichbehandlung von Preisen, Förderungen und Stipendien nach dem
Filmförderungsgesetz bzw. dem Kunstförderungsgesetz
In einer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 136/J der Abgeordneten Petrovic
stellte Finanzminister Viktor Klima fest, daß das Finanzministerium von seiner bisherigen
Praxis der Nichtbesteuerung von Preisen, Stipendien und Förderungen abgeht, sofern diese
nicht für das Lebenswerk verliehen werden (Anfragebeantwortung vom 29. März 1996, 129
AB). Wörtlich schreibt Finanzminister Klima:
". . . Stipendien, Preise oder Prämien, die aufgrund einer Ausschreibung für eine
konkrete Leistung, z.B. für eine konkretes literarisches Projekt gewährt werden,
(sind) umsatzsteuerpflichtig. Wird hingegen ein Schriftsteller z.B. für sein bisheriges
Wirken durch einen Preis geehrt und ausgezeichnet, so fehlt es am Zusammenhang
mit einer bestimmten Leistung und die Preisgelder sind als echter Zuschuß nicht
umsatzsteuerbar. " (128 AB , S l l)
Und weiter zur Einkommenssteuerpflicht von Stipendien, Preisen und Prämien:
"Zuwendungen. die eine Entlohnung für künstlerische Tätigkeit darstellen oder zur
Deckung des Lebensunterhaltes des Künstlers bestimmt sind, s(sind) steuerpflichtig,
weil sie nur mittelbar die Kunst fördern. . . . Derartige Zuwendungen sind daher nur
insoweit einkommenssteuerfrei, als sie unmittelbar zur Förderung der Kunst
(Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) vergeben werden. Übersteigen die
Zuwendungen, die mit dem Vorhaben verbundenen Ausgaben, sind sie insoweit
steuerpflichtig. "
Nicht steuerbefreite Stipendien etc. würden damit, nach Berechnungen der IG Autorinnen
und Autoren, um etwa 30 Prozent gekürzt.
Diese Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht von Preisen, Stipendien und Förderungen
widerspricht eklatant den bisherigen Aussagen seitens des Kunstministeriums, die immer
dahingehend gelautet haben, daß Preise, Stipendien und Förderungen von diesen Steuern
befreit seien.
Weiters ergibt sich durch diese nun seitens des Finanzministeriums exekutierte Besteuerung
von Preisen, Stipendien und Förderungen eine UngIeichbehandlung von LyrikerInnen,
ProsaschriftsteIlerInnen und RomanautorInnen gegenüber DrechbuchautorInnen, die durch
nichts zu begründen ist. Laut § 17 Abs. 2 des Filmförderungsgesetzes sind Förderungen für
DrehbuchautorInnen nämlich steuerfrei. § 17 Abs. 2 lautet nämlich:
" (2) Zuschüsse des Filminstitutes zur Förderung der Erstellung von Filmkonzepten
und Drehbüchern sowie der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 2 Abs.1 b lit.
a und f dieses Bundesgesetzes sind von der Einkommensteuer befreit. "
Zudem erscheint dieser Abgang des Finanzministerium von der bisherigen Praxis insofern
als widersinnig, als die Einkommenssituation der AutorInnen und KünstlerInnen ohnehin
nicht besonders gut ist und durch diese Maßnahme noch eine zusätzliche Verschlechterung
erfahren würde. Dieser veränderte Haltung des Finanzministeriums ist ein Indiz für die
sukzessive Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber der Kunst. Implizit
drückt sich darin, entgegen den offizieIlen Beteuerungen auch des Kunstministeriums, die
geringer werdende Wertschätzung von künstlerischer Arbeit seitens des Staates aus. Nicht
zuletzt wierspricht diese Vorgangsweise auch dem § 1 des Kunstförderungsgesetzes , in dem
zu lesen ist:
"Die Förderung . . . hat danch zu trachten, . . . die materiellen Voraussetzungen für die
Entwicklung des künstlerischen Lebens in Österreich zu verbessern. "
Künstlerische Arbeit kann nicht mit denselben Maßstäben wie normale Erwerbsarbeit
gemessen werden, nicht zuletzt deshalb ist auch die Definition der Förderung eines
konkreten künstlerischen Projektes als Leistungsaustausch seitens des Finanzministeriums
zwar vielleicht vom fiskalischen Gesichtspunkt aus betrachtet, richtig, dem künstlerischen
Schaffen gegenüber aber unangemessen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, die
Ungleichbehandlung von KünstlerInnen, die von der Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht
durch die geänderte Vorgangsweise des Finanzministeriums nunmehr betroffen sind,
gegenüber DrechbuchautorInnen aufzuheben. Der Bundesminister wird weiters
aufgefordert, ein dem Filmförderungsgesetz entsprechenden Passus bezüglich der
Steuerpflicht von Förderungen etc. ins Kunstförderungsgesetz zu bewirken.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß vorgeschlagen.